Welche Strafe bekommt man wenn man mit einem Auto auf einer Öffentlichenstraße fährt und das Auto nicht angemeldet ist, es kein Tüv hat und und auch keine Versicherung?

Das wird teuer und die Pappe biste warscheinlich auch erst mal los.
LG Sikas

Google mal nach Fahrne ohne Versicherungsschutz, das wird sicherlich nicht billig, der Führerschein ist auch weg das kann ich jetz schomn dsagen,.,
mfg Denis
Wenn du jemand anfährst wirst du deines Lebens nicht mehr froh. Reicht das als Antwort?

hoffentlich eine gerechte
Imbecillitas am 4. November 2008 01:42 den strick?
hapebue am 4. November 2008 01:43
bummelliese am 4. November 2008 01:45 ich wär eher für Bremsen versagen und eine Böschung runterrutschen (ohne Unschuldige zu gefährden), dann ein paar Wochen Gips, Zähne draußen, Kastration... naja, was man halt so kriegen kann
Imbecillitas am 4. November 2008 01:49 schlimmstenfalls wohl ein gesicht wie auf deinem photo...
Guppy194 am 4. November 2008 01:51 ok, aber muss es gleich Kastration sein?
bummelliese am 4. November 2008 02:12 Unbedingt. Ohne Mannsein fährt sich’s vernünftiger.
Guppy194 am 4. November 2008 02:24 wenn das so ist, dann verzieh ich mich jetzt ist Bett, gut nacht

Wenn man nicht erwischt wird bekommt man keine Strafe. Wenn man aber erwischt wird eine ganz saftige !!

lass dich nicht von ihr ärgern. wenn du weiter energie reinsteckst, endet es wohl damit, dass du tatsächlich ausziehst. kann es nicht sein, dass du das eh vor hast? (vergangene fragen) von daher...
verdammt, sollte eigentlich in ne frage drunter. leider kann ich den text, warum auch immer, hier nicht mehr rauslöschen....sei's drum...
Imbecillitas am 4. November 2008 01:52 magda, du bist echt süß.
magda77 am 4. November 2008 01:56 das kommt davon, wenn man mit kopfschmerzen und husten unbedingt irgendwelche fragen beantworten muss. so ein shit ;)
Imbecillitas am 4. November 2008 02:01 dir gebührt all mein mitleid...

u.a. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz; wenn man Glück hat, z.B. weil das Fahrzeug nur ein paar Meter z.B. aus einer Garage heraus bewegt wurde, kann man mit einer Einstellung des Verfahrens und einer (kräftigen) Geldbuße (meistens etwas niedriger als eine Geldstrafe) rechnen; das ist aber nicht der Normalfall; ansonsten wird es wohl nicht unter 20 Tagessätzen geben (ein Tagessatz = nettoeinkommen durch 30); auf jeden Fall mal schon schauen wann der Sparvertrag frei wird
Imbecillitas am 4. November 2008 01:46 ui. ganz schön hart.
Guppy194 am 4. November 2008 01:49 die übrigen Verstöße (ohne TÜV und ohne Anmeldung sind Ordnungswidrigkeiten und fallen nicht ins Gewicht); das Hauptproblem ist aber immer die Gefahr, dass man alle Schäden selbst zahlen muss wenn etwas passiert und das kann richtig teuer werden

das kommt einer fahrt ohne fahrerlaubnis gleich 7 Punkte und viel Geld und evtl. noch mehr..

hast du es schon gemacht dann mach dich auf einiges gefasst
hapebue am 4. November 2008 01:41 Ich kann nur hoffen, dass man dich im Interesse der Allgemeinheit für einige Zeit aus dem Verkehr zieht. Wer sich so verhält und noch nicht mal einen Hauch von Schuldbewußtsein zeigt, dem fehlt es offenbar an nötiger geistiger Reife für das Autofahren!