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Welche Strafe bekommt man bei Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem PKW?

gefragt von EugenSus am 18.02.2009 um 9:42 Uhr

Mein Sohn nahm kurz nach seinem 18. Geburtstag als er den Führerschein noch nicht ganz hatte den Wagen meiner Frau und raste durch die Gegend und gefährdete dadurch auch noch Fußgänger, die ihm ausweichen mußten. Nun hat mein Sohn mittlerweile den Führerschein gemacht und fährt auch Auto. Zwei Fußgänger haben meinen Sohn angezeigt, weil er sie gefährdete. Nun kam natürlich heraus das er noch keinen Führerschein hatte, als er fuhr. Das Strafverfahren gegen meinen Sohn läuft nun. Welche Strafe wird ihn nun erwarten?

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Anzeige x 732 Straftat x 133 Fahren ohne Fahrerlaubnis x 8

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Kessko
beantwortet von Kessko am 18. Februar 2009 09:53
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Hilfreichste Antwort

Das kenne ich war bei meinem Sohn so ähnlich! Er bekam 3 Monatsgehälter Strafe und 10 Monate Führerscheinsperre. Die Jugendlichen machen schon mal einen Fehler. Daraus lernen sie nur. Die Geldstrafe tut nicht so weh, aber das sie nicht fahren dürfen, das schon! Aber aus Schaden wird man klug!

Kommentar von EugenSus am 18. Februar 2009 09:57

Danke für Deine gute und ehrliche Antwort! Du hast mir sehr damit geholfen. Du schmarrst wenigstens nicht so dumm rum wie manch andere und du hast mir wenigstens mal geschrieben was es bei so einer Straftat geben könnte! DH !!

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 18. Februar 2009 10:56

Finde ich nett, dass Du das "schmarren" nennst, was immer das sein soll? Im Grunde steht hier nichts anderes als bei den meisten anderen anderen Antworten. Welche Strafe es geben kann, weiß eh keiner, weil der Bemessungsspielraum sehr groß ist. Von .. bis eben. Kommt viel auf den Richter an und die Umstände. Vielleicht sagt Dir der Herr Schill aus Hamburg noch was. Falsch ist übrigens, dass es von Land zu Land verschieden ist. Das sind Bundesgesetze. Es ist verschieden von Fall zu Fall.

Kommentar von EugenSus am 18. Februar 2009 12:01

Schmarren ist dumm daherreden oder wichtig daherreden und doch nichts wissen und ein Geschmarr ist ein dummes Gerede.

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 18. Februar 2009 13:16

Schön, dass Du Dich da auskennst. Na ja, und ansonsten willst Du ja eh nur Antworten hören, die Dir passen. Der Rest interessiert Dich nicht.

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 18. Februar 2009 15:24

Ich sag Dir mal was, was EugenSus schreibt ist schon richtig. Er wird nach dem jugendstrafgesetz bestraft und das ist nicht so hart. Außerdem scheint der junge kein Verbrecher zu sein, der immer nur straffällig ist. Er hat einen Fehler gemacht, den er bereut und es kommt bestimmt nie mehr vor. und Wiederholungstäter werden hart bestraft und keine, die das erste mal einen FEHLER gemacht haben! Ich hoffe du machst mal einen Fehler und wirst gleich hart bestraft dafür!

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 18. Februar 2009 16:07

Liest Du eigentlich die Postings, auf die Du antwortest? Keiner hat gesagt, dass er ein Verbrecher ist. Ob er es bereut und es nie wieder vorkommt, kannst Du gar nicht wissen. Und wie groß der FEHLER war, das wird der Richter entscheiden.

Kommentar von EugenSus am 19. Februar 2009 10:49

Doch, das weiß ich, daß er sowas nie wieder macht! Klar entscheidet es der Richter. Ich habe halt gedacht von Euch in GF hat jemand sowas schonmal erlebt und kann mir das Strafmaß so ungefähr sagen.


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gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 18. Februar 2009 09:44
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Das Strafmaß ist da groß, bis zu einem Jahr Gefängnis kann es geben. IdR aber eine Geldstrafe. Allerdings kommt die Gefährdung noch dazu. Vielleicht (hoffentlich) kann er den Schein gleich wieder abgeben.

Kommentar von EugenSus am 18. Februar 2009 09:47

Warum hoffentlich? Hast du noch nie einen Fehler gemacht? Der Junge bereut es sehr was er getan hat und nun hat er den Führerschein und fährt sehr langsam und vorsichtig. Das war damals eine Dummheit, die er nie wieder machen wird.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 18. Februar 2009 09:50

Weil er offenbar Menschenleben gefährdet hat. Deswegen macht man erst einen Führerschein und fährt anschließend. Und nicht bevor man ihn hat.

Aus Fehlern lernt man nur, wenn diese Konsequenzen nach sich ziehen.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 18. Februar 2009 09:54

Wo kommen wir auch bitte hin, wenn jeder selbst entscheiden kann, ob er fürs Autofahren geeignet ist oder nicht. Wer so denkt und sich auf diese Weise über Gesetze hinwegsetzt, ist auch ansonsten für den Straßenverkehr nicht tragbar. Daher ist eine Denkpause eine sinnvolle Sache.

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 18. Februar 2009 09:53

Warum hoffentlich? Ganz einfach: Stell Dir nur mal vor, die Leute wären nicht ausgewichen, weil sie sich darauf verlassen hätten, dass da ein Fahrer am Steuer sitzt, der den Wagen und sich im Griff hat ...

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 18. Februar 2009 09:54

Der Junge hat einen Fehler gemacht und es ist Gott sei Dank nichts passiert! Er hätte auch einem reinfahren können so wie du und ich auch mal einen Unfall bauen kann, wo ein Mensch stirbt. Das hat man dann sicher auch nicht gewollt und nicht mit Absicht gemacht!

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 18. Februar 2009 09:58

Mit dem Unterschied, dass wir einen Führerschein haben und für die Straße ausgebildet sind. Es geht weniger um den Fahrfehler, vielmehr stört mich das fehlende Unrechtsbewusstsein. Denkst du jemand der ohne Führerschein fährt hält sich an Geschwindigkeiten o.ä.? Wenn er dann durch die Spielstraße mit 100 rast und zwei Kinder mitnimmt, dann ist die Freude groß.

Kommentar von EugenSus am 18. Februar 2009 09:58

Ja, genau, die jugendlichen darf man nicht immer gleich verurteilen. Sie werden zu ihren Fehlern stehen und sie "ausbaden" müssen! Sicher haben sie aus diesem Fehler gelernt!!!

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 18. Februar 2009 11:00

Das ist löblich, dass Du das sagt, und wahrscheinlich auch zu erwarten. Unverständlich ist mir aber, warum Du die Sperre des Führerscheins so hoch ansetzt. Dass einem der genommen werden kann, scheint das schlimmste zu sein, was passieren kann und steht irgendwie noch über der ebenso möglichen Gefängnisstrafe. Dabei hat Dein Sohn ja gerade bewiesen, dass er zum Führen eines Kfz (noch) nicht geeignet ist. Von daher eine sehr löbliche Maßnahme. Das findest Du (auf jeden Fall weiter unten) ja selbst gut. Aber gut ...

Kommentar von ManfredP am 18. Februar 2009 10:06

@ EugenSus

gargamel111 schreibt zur recht "(hoffentlich)" denn stell Dir nur mal vor Dein Sohn hätte bei der Aktion jemanden verletzt oder gar schlimmeres..... Im übrigen wirst Du auch nicht straffrei ausgehen, schließlich warst Du es der die Tat nicht verhinderte bzw. begünstigte.

Kommentar von EugenSus am 18. Februar 2009 11:57

So ein gschmarr! Der Autoschlüssel steckte nicht und ich kann hinter einem fast 18jährigen nicht immer hinterherlaufen. Keiner ahnte das er das Auto nimmt. Das Auto stand verschlossen in der Garage. Da bin ich sicher nicht Schuld und ich habe es auch niemals erlaubt und befürwortet, das er das Auto nimmt.

Kommentar von ManfredP am 1. März 2009 13:45

wenn Du den "Schmarrn" bekommen hast wirst Du es ja sehen - Du haftest grundsätzlich für Dein Auto!


anonym
beantwortet von xxManuelaxx am 18. Februar 2009 10:02
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Dein Sohn bekommt, wenn es das 1. mal Fahren ohne Fahrerlaubnis war 6-12 Monate Führerscheinentzug, 2-3 Monatsgehälter Strafe oder bis zu 250 Arbeitsstunden (Sozialstunden). Ich wünsche Deinem Buben viel Glück und ich hoffe, das war ihm eine Lehre!!

Kommentar von EugenSus am 18. Februar 2009 10:07

Das ist schon eine hohe strafe, aber er wird es überleben! Er ist ja selbst schuld! Hätte er diesen Scheiß nicht gemacht, dann müßte er jetzt nicht um seinen Führerschein bangen!


anonym
beantwortet von zetix am 18. Februar 2009 09:44
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Arbeitsstunden, Geldstrafe, Führescheinsperre !

Kommentar von EugenSus am 18. Februar 2009 09:49

Arbeitsstunden und Geldstrafe sind egal und wird mein Sohn auch machen. Aber wie lange wird wohl die Sperre sein?

Kommentar von zetix am 18. Februar 2009 09:57

Eigentlich nur ein paar Monate (ca. 6 Mon.)Da er aber die Fußgänger gefährdet hat, wird es sicherlich zu einer Verhandlung kommen. Sonst hätte es nur einen Strafbefehl gegeben. Das muß aber nicht unbedingt nachteilig sein, weil er bei einer direkten Verhandlung die Chance hat, den Richter von seiner Einsicht und seiner Besserung und den Umständen der Fahrt zu berichten und es daher bei einer Verhandlung sogar zu einem milderen Urteil kommen könnte, als durch einen Strafbefehl.Allerding wird man die Sperre aufgrund der Gefährdung etwas höher ansetzen. Vielleicht 1 Jahr oderso, aber wie gesagt, eine Verhandlung muß nicht immer nachteiliger sein, als ein einfacher Strafbefehl. Dafür heißt es ja Verhandlung.

Kommentar von xxManuelaxx am 18. Februar 2009 10:01

Da hast du vollkommen recht!!! Diese Erfahrung habe ich bei meinem Sohn auch schon gemacht!

Kommentar von EugenSus am 18. Februar 2009 10:06

Ja, es gibt eine Verhandlung. Mein Sohn wird erklären warum er das gemacht hat und er bereut es sehr und ist sehr einsichtig. Vielleicht ist der Richter nicht so streng zu ihm. Danke, für Deine gute Antwort, zetix!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 18. Februar 2009 09:43
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III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
.
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
.
Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
.
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
.
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
.
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
..
In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter .
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
.
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
.
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 18. Februar 2009 09:42
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Das ist von Land zu Land verschieden.

Kommentar von EugenSus am 18. Februar 2009 10:07

Und wie ist es in Bayern?


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