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Welche Strafe bei Unfallflucht ???

gefragt von Mellimaus22Mellimaus22 am 21.11.2008 um 15:00 Uhr

Es ist folgendes passiert : Mein Lebensgefährte ist Kraftfahrer und hat mit seinem LKW beim rückwerts fahren ausversehen eine Bushaltestelle gestreift , es aber nicht bemerkt ! Erst als er Post bekommen hatte wo drinnen stand das er Unfallflucht begangen hat wurde er darauf aufmerksam gemacht ! Jetzt meine Frage : Mit welchen Folgen ( Geldstrafe , Punkte usw . ) muss er rechnen oder bekommt er überhaupt eine Strafe ????


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anonym
beantwortet von anjanni am 21. November 2008 15:05
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Führerscheinentzug.

Wenn er es wirklich nicht bemerkt hat, kann er Widerspruch einlegen. Er wird doch in dem Schreiben sicherlich zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Ich persönlich würde bei so was gleich mal ein Date mit meinem Anwalt machen.

Wenn er Berufskraftfahrer ist, sollte er eh eine Rechtschutzversicherung dafür haben, evtl. über den Arbeitgeber.


Lilaa
beantwortet von Lilaa am 21. November 2008 15:02
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bitmap
beantwortet von bitmap am 21. November 2008 15:02
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anonym
beantwortet von Markusba1983 am 21. November 2008 15:02
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War doch jetzt ähnlicher Fall auf allen möglichen Medien.

Der Unfallverursacher wurde doch ewig in Untersuchungshaft gesteckt.

Kommentar von 9ef19f770a24380cfe598cc260700a66smallWeichei4711 am 21. November 2008 15:02

Dummes wirres Zeug!

Kommentar von anjanni am 21. November 2008 15:06

Ach so ... Ich wundere mich auch öfter, daß so Fälle, die durch die Medien geistern, auch immer mindestens einem bei GF passieren, ganz zufällig in dem Moment...


Weichei4711
beantwortet von Weichei4711 am 21. November 2008 15:02
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In der Regel Führerscheinentzug und Geldstrafe sowie Punkte. Ich würde aber in solchen Fällen immer einen Anwalt einschalten. Fahrerflucht ist nicht zu verharmlosen!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 21. November 2008 15:02
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Kommentar von 9ef19f770a24380cfe598cc260700a66smallWeichei4711 am 21. November 2008 15:03

DH

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. November 2008 15:05

Ich seh kein DH :-(

Kommentar von 9ef19f770a24380cfe598cc260700a66smallWeichei4711 am 21. November 2008 15:07

Kannst du mir sagen wo ich das Ding herkriege. Sag mal, was ist denn mit Eppi los, es ist so still um ihn geworden. Ab und zu mal ein Aufblitzen seines Könnens und dann stundenlang Funkstille.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. November 2008 15:08

Rechts aufs Däumchen klicken.
Zu Eppendorf:
Vielleicht arbeiten ja manche Leute auch noch.

Kommentar von 9ef19f770a24380cfe598cc260700a66smallWeichei4711 am 21. November 2008 15:09

Ich arbeite doch auch noch, ausserdem war er vorhin kurz da.


Tekken76
beantwortet von Tekken76 am 21. November 2008 15:03
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wenn er es nicht gemerkt hat kann er durchaus in einspruch gehen da ein lkw bei solch einer last die er befördert manche situationen überhaupt nicht bemerken kann, ein bekannter von mir hat vor kurzen ein fahrzeug auf dem parkplatz gestriffen und bekam recht weil es einfach nicht zu merken ist in form von einem knall oder ruckeln etc.


Tekken76
beantwortet von Tekken76 am 21. November 2008 15:06
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mein schwiegervater ist auch kieskutscher und hatte mal ein problem als die kieskörnchen über die ladefläche flogen da wollte man ihn auch belangen geht aber nicht da er dafür absolut nix kann.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. November 2008 15:06
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§ 142 StGB: Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe. Regelfall der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB.

Würde zu einem Anwalt raten.

Kommentar von 9ef19f770a24380cfe598cc260700a66smallWeichei4711 am 21. November 2008 15:10

Ooops, Freiheitsstrafe auch. Dann Anwalt auf jeden Fall!


Tekken76
beantwortet von Tekken76 am 21. November 2008 15:09
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eine weitere situation die ich selber hatte: mir ist von einem lkw vor zwei monaten ein regenabweiser 50 mal 50 cm entgegengekommen und hat mir die ölwanne zerschlagen, er bekam es nicht mit wie auch, ich zur polizei wegen versicherungsaufnahme etc und der sagte auch eigentlich ne anzeige wegen fahrerflucht wäre aber unverschämt und nicht gerecht da die lkw-fahrer das wirklich nicht merken wenn sowas passiert, ich habe das auch nicht gemacht weil 1. ist es zwecklos da es nicht als unfallflucht eingestuft weren kann und 2. unfair da die lkw-fahrer schon genug streß etc um die ohren haben, respekt vor denen die diesen job machen die haben es echt nicht einfach

Kommentar von Fad59a9a9bb98ea3cd4cc193a56b7855smallMellimaus22 am 21. November 2008 15:14

habe grade mal seine Post aufgemacht von der Staatsanwaltschaft er muss nur ein verwarnungsgeld in höhe von 35 euro bezahlen und bekommt keine Punkte ( Mein Weihnachtsgeschenk ist gesichert ;-) )

Kommentar von 926a47f5e58dc9322d303dbc072e0f73smallTekken76 am 21. November 2008 15:45

na siehste sag ich doch prima viel glück euch zwei`n


Tremor
beantwortet von Tremor am 21. November 2008 15:09
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thebrain
beantwortet von thebrain am 21. November 2008 15:15
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das kommt drauf an. wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er es mitbekommen hat wirds teuer. kann ihm es nicht nachgewiesen werden wirds vermutlich eingestellt.

ist er schuldig gehts von führerscheinverbot, bis führerscheinentzug, punkten und geldstrafe. alles möglich. freiheitsstrafe is mehr als selten.


anonym
beantwortet von Rolfe am 21. November 2008 21:24
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Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist nur erfüllt, wenn er den Unfall bemerkt hat und trotzdem weitergefahren ist. Bei einem LkW ist das unter Umständen schwer zu bemerken, dass es eine Kollision gegebén hat. Ein Anwalt wäre wirklich sinnvoll.


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