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welche strafe bei fahrerflucht ?

gefragt von hasipup07 am 27.10.2009 um 22:58 Uhr

hallo zusammen, ich habe seit 2 monaten meinen führerschein und bin eigentlich eine gute und sichere fahrerin, nur das rückwärtsfahren macht mir probleme. Vor ca einer woche habe ich beim rückwärts ausparken ein anderes auto gestriffen, ich habe auf den besitzer gewartet und wir haben die sache untereinander geklärt. mein problem ist , dass ich vor ein paar tagen einen weiteren unfall hatte. ich bin zum 1. mal mit dem auto durch den Mc drive von Mc donalds gefahren. ausversehen bin ich an der bestellsäule vorbeigefahren, sodass ich zurücksetzen musste. dabei habe ich den schleifpunkt der kupplung nicht richtig getroffen und mein auto hat einen großen satz zurück gemacht. dabei habe ich die ecke der säule getroffen. ich habe naturlich nachgeguckt, aber habe aufden 1. blick keinen schaden wahrgenommen , sondern erst beim vorbeifahren gesehen ,dass die ecke leicht eingedrückt war. keiner hat etwas bemerkt, auch kein angestellter , also bin ich weiter gefahren, da ich angst hatte dass ich meinen führerschein verliere da es ja schon mein 2. unfall wäre, und mc donalds das sicherlich nicht unter der hand regeln würde. jetzt habe ich jedoch angst, das sich doch noch jemand meldet oder mich anzeigt. welche strafe würde mich erwarten ?


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gal211
beantwortet von gal211 am 27. Oktober 2009 23:30
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Mach dich bitte nicht verrückt. Geh halt zu MC und sag: du hast den Schaden an deinem Auto erst jetzt entdeckt und ob der Schaden an der Säule davon kommen kann? Vielleicht ist es denen egal, sonst kann du es viell. abarbeiten. Name des MA und Zeit notieren! >Tipp: In Zukunft direkt oder unverzüglich bei den nächsten Polizeidienststelle eine Selbstanzeige machen, dann passiert dir bei den Bagatellschäden nichts. Gruß


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independance
beantwortet von independance am 27. Oktober 2009 22:59
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wenn es entdeckt wird, und das wird es ganz sicher, haben sie alles auf kamera und du kannst dich darauf gefasst machen, deinen führerschein abzugeben... und das wirst du ganz sciher tun müssen


marvin69
beantwortet von marvin69 am 27. Oktober 2009 22:59
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als probeführerscheininhaber sicher 'ne nachschulung, fahrverbot und geldstrafe....

Kommentar von 725499c733265149df47343878ed40ecsmallRickyEU am 27. Oktober 2009 23:01

nicht nur als probeführerscheininhaber auf das Fahrverbot bezogen


anonym
beantwortet von newcomer am 27. Oktober 2009 22:59
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bei der fahrweise empfehle ich weitere Fahrstunden, unabhängig von der Strafe


bmwanna24
beantwortet von bmwanna24 am 27. Oktober 2009 22:59
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denk dir nix das geschieht dem MC recht :D

Kommentar von schlasah am 27. Oktober 2009 23:01

Warum geschieht das McD recht?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 27. Oktober 2009 23:07

@schlahsah: bist Du ironieresistent???


anonym
beantwortet von Amilia08 am 27. Oktober 2009 23:00
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Das kann ich dir nicht sagen, aber denkst du die Strafe fällt milder aus wenn du einfach weg fährst? So bleibt der Schaden UND die Fahrerflucht.


TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 27. Oktober 2009 23:01
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Laut § 142 Abs. 1 StGB wird Fahrerflucht mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 27. Oktober 2009 23:02

oder Geldstrafe

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 27. Oktober 2009 23:03

Geht auch geldstrafe?

Kommentar von Bb84f5d68364c72dace64f2070616ab6smallTwilightHeinz81 am 27. Oktober 2009 23:07

Ja, Geldstrafe geht auch. Wäre mir aber lieber als Knast.


WetWilly
beantwortet von WetWilly am 27. Oktober 2009 23:01
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Für die Fahrerflucht so ca. 20 Tagessätze (kein Personenschaden). Aber: Deinen Lappen darfst Du erstmal abgeben. Und ohne Dir zu nahe treten zu wollen: wer Probleme beim Rückwärtsfahren hat, ist keine gute und sichere Fahrerin.


anonym
beantwortet von trauerman am 27. Oktober 2009 23:01
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Führerschein weg, saftige Geldbuße, etliche Punkt in Flensburg, Prüfung noch einmal wiederholen evtl Eignungstest. Am besten Frage einen Rechtsanwalt und weg. der Punkt unter: www.bussgeldkatalog nachschauen. Am besten: bleieb bei deiner Fahrweise Fußgänger

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 27. Oktober 2009 23:08

warum Führerschein weg?


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 27. Oktober 2009 23:01
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Du kannst vielleicht gut fahren, aber mit dem Parken und Rückwärtsfahren hast Du wohl noch erhebliche Probleme. Dir fehlt im Augenblick noch viel, viel Erfahrung und Übung. Bei Fahrerflucht hast Du auf jeden Fall erst mal den Führerschein weg.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 27. Oktober 2009 23:09

Führerschein weg ist mir neu; 69 StGB gilt bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nur wenn Mensch getötet oder schwer verletzt.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 27. Oktober 2009 23:11

Auch bei Führerschein auf Probe?


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 27. Oktober 2009 23:02
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eigentlich eine gute und sichere fahrerin? Schreib das bitte erst wieder in 7 Jahren (bei unfallfreiheit). Wenn die Mc nichts gesagt haben, hättest du sie darauf hinweisen müssen. Wenn wirklich niemand gemerkt hat, hast du Glück!


biggie55
beantwortet von biggie55 am 27. Oktober 2009 23:02
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ha...gute und sichere fahrerin...mit 2 mon.fahrpraxis und schon 2 unfälle,...das nenne ich sinen fall von selbstüberschätzung.du musst mindestens zur nachschulung.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 27. Oktober 2009 23:02
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ich habe das gefühl, dein fahrprüfer war bei deiner prüfung betrunken!


purzelfurzel
beantwortet von purzelfurzel am 27. Oktober 2009 23:03
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http://www.gutefrage.net/frage/ich-habe-fahrerlucht-begangen les dir das durch,am ende gibts auch ne auflösung zur strafe


Necabo
beantwortet von Necabo am 27. Oktober 2009 23:03
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Also ein Schulkollege ist mal einem anderem Auto volle Lotti hinten rein geheizt und wollte dann abhauen, allerdings ist dann der Motor verreckt (Wasserkühlung defekt).

Wurde erwischt und hat den Führerschein+Auto verloren.

In deinem Falle ist das allerdings ja nicht so krass.


badguysimon
beantwortet von badguysimon am 27. Oktober 2009 23:07
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sorry, aber "gute und sichere" fahrerin??? ich beziehe das nicht mal darauf, das du in 2 monaten schon 2 unfälle gebaut hast, NIEMAND ist nach dieser zeit ein guter oder sicherer fahrer !


RickyEU
beantwortet von RickyEU am 27. Oktober 2009 23:08
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Es ist egal wieviel Unfälle du hattest....dafür gibt es im Strassenverkehrsrecht keine begrenzung, auch nicht bei probeführerscheininhaber. Bei Unfallflucht ist der Lappen in der Regel bei allen weg. Aber Kopf hoch... ich denke es hätte sich schon jemand gemeldet wenn es aufgefallen ist... Wenn du es aber ehrlich regeln möchtest...dann geh hin und erzähl denen was pasiert ist und daß du für den Schaden einstehst. Denk aber nicht, daß deine Versicherung das übernimmt,das hätte sie getan wenn du dich sofort gemeldet hättest


anonym
beantwortet von hasipup07 am 27. Oktober 2009 23:11
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vielen dank für die antworten, und zu denjenigen die sich eher lustig machen und meinen ich überschätze mich sollte ich vllt hinzufügen , das ich mit sicher meinte , das ich mich sonst im straßenverkehr gut anstelle , ich meinte keinesfalls, das ich viel erfahrung hab. mein problem mit rückwärtsfahren kam erst mit meinem eigenem auto, da die kupplung da anders ist und ich mit dem schleifpunkt nich klarkomme. bei meiner fahrprüfung war ich die beste rückwärts-einparkerin, nur so als kleine anmerkung.


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