Wir heiraten im August. Meine Frau arbeitet auf 400 € Basis, und ich bin voll beschäftigt. Mein monatl. Einkommen beträgt ca. 1950 € netto. Welche STeuerklassenkombination ist da für uns am sinnvollsten?

wer verheiratet ist kann die Steuerklasse 2 nicht nehmen, in dem Falle für dich die 3 und deine Frau die 5, davon abgesehen, das sie keine Lohnsteuer bei 400 euro bezahlt
Du am Besten Klasse 2, deine Frau Klasse 5, obwohl deine Zukünftige kein zu versteuerndes Einkommen laut Karte hat. Alles Gute zur Hochzeit.
Gruss, Otterchen1!
Ich habe bei der Fragestellung die Kinder meiner künftigen vergessen. =;o( Sie hat 3 Söhne. Ich bekäme 2 Kinder auf meine Karte. Spielt das bei der Steuerklassenwahl eine Rolle?
Nein, das spielt keine Rolle. Der Freibetrag wird automatisch bei dir eingetragen
Gruss, Otterchen1!

Ist bei euch im Grunde wurscht, da deine Frau doch keine Lohnsteuer zahlen muss.
Alles andere wird über die Einkommenssteuererklärung wieder ausgeglichen.
Der einzige Unterschied liegt beim monatlichen Betrag:
bei 3/5 behält man monatlich etwas mehr übrig, aber beim Ausgleich gibt's dann weniger.
bei 4/4 hat man monatlich weniger und dafür beim Ausgleich ein wenig mehr.
Aber die Beträge sind normalerweise so gering, daß es eigentlich wieder egal ist.
Massgeblich ist der Bruttolohn...
Da für deine Frau Pauschalen abgeführt werden, spielt die Steuerklasse bei ihr grundsätzlich keine Rolle, deshalb kannst Du in die günstige Steuerklasse 3 wechseln.
Die Kinderfreibeträge wirken sich nur bei der Kirchensteuer und dem Soli aus, nicht auf die Höhe der Lohnsteuer. Sollten keine Kinderfreibeträge eingetragen sein, kannst Du die Eintragung auf die Lohnsteuerkarte vorab beantragen oder das ganze in der Einkommensteuererklärung nachholen. Dadurch entstehen keine Nachteile...
Massgeblich ist der Bruttolohn...
Da für deine Frau Pauschalen abgeführt werden, spielt die Steuerklasse bei ihr grundsätzlich keine Rolle, deshalb kannst Du in die günstige Steuerklasse 3 wechseln, Deine Frau bekommt dann Steuerklasse 5...
Die Kinderfreibeträge wirken sich nur bei der Kirchensteuer und dem Soli aus, nicht auf die Höhe der Lohnsteuer. Sollten keine Kinderfreibeträge eingetragen sein, kannst Du die Eintragung auf die Lohnsteuerkarte vorab beantragen oder das ganze in der Einkommensteuererklärung nachholen. Dadurch entstehen keine Nachteile...