gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Welche Steuerklasse hat diese Dame?

gefragt von mgroth93 am 15.10.2009 um 12:46 Uhr

Frau die unverheiratet und mit 1 Kind über 25 ist? Dringend gebrauchte antwort

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

kind x 2.623 steuerklasse x 186 unverheiratet x 16

anonym
beantwortet von ProPhiL am 15. Oktober 2009 12:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

http://www.3ro.de/lohnsteuerklasse_lohnsteuer.php

Die Lohnsteuerklasse 1 haben ledige oder geschiedene Arbeitnehmer, verheiratete wo ein Ehegatte im Ausland lebt, oder aber dauernd getrennt lebende sowie verwitwete die keinen Anspruch mehr auf die Lohnsteuerklasse 3 haben.

Lohnsteuerklasse 2 Die Lohnsteuerklasse 2 ist bei Arbeitnehmer einzutragen, die Voraussetzungen für die Steuerklasse 1 erfüllen, aber allein erziehend sind und mindestens ein Kind und keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt bzw. gemeldet ist. Für Verwitwete ab einem Kind gilt die Lohsteuerklasse 2 ab dem Monat an, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt.

Lohnsteuerklasse 3 Die Lohnsteuerklasse 3 bekommen verheiratete Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz beide im Inland haben und nicht dauernd getrennt leben. Vorausgesetzt der Ehegatte bezieht keinen Arbeitslohn oder bei Bezug von Arbeitslohn auf Antrag beider Ehepartner die Lohnsteuerklasse 5 erhält. Verwitwet sind, vorausgesetzt sie und der verstorbene Ehepartner bei seinem Tod nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das folgende Jahr auf das Todesjahr folgend.

Lohnsteuerklasse 4 Die Lohnsteuerklasse 4 ist bei Arbeitnehmer eingetragen, die Arbeitslohn beziehen, Ihren Wohnsitz im Inland haben und nicht dauernd getrennt leben. Gilt jedoch nicht, wenn ein Ehepartner die Steuerklasse 5 in auf der Lohnsteuerkarte ausgeschrieben hat.

Lohnsteuerklasse 5 Die Lohnsteuerklasse 5 bekommen Ehepartner, deren Ehegatten bereits auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 3 ausgeschrieben ist. Die Steuerklasse 5 eignet sich für Ehepartner deren Einkommen die Freibeträge nicht ausgeschöpft werden können bzw. für diejenigen, die eine vorübergehende Tätigkeit ausüben.

Lohnsteuerklasse 6 Die Lohnsteuerklasse 6 haben die Arbeitnehmer, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehen oder aber wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse einzubehalten!

Kommentar von 8d15b100942407c17d31440d70f23560smallsyringa am 15. Oktober 2009 12:51

dann wäre es aber doch die 2 oder lese ich es verkehrt ?

Kommentar von anjanni am 15. Oktober 2009 12:55

Die 2 ist falsch, weil das 1. das Kind erwachsen ist, und weil es 2. eh über 25 ist und auch die Voraussetzungen für Kindergeld nicht mehr erfüllt sind.

Kommentar von 8d15b100942407c17d31440d70f23560smallsyringa am 15. Oktober 2009 12:56

@ anjanni : Also dann doch die 1, wie ich es auch geschrieben hatte ?


anonym
beantwortet von Annaberg am 15. Oktober 2009 12:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Steuerklasse I


moin390
beantwortet von moin390 am 15. Oktober 2009 12:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klasse 2. Mit Kind ist Klasse 2.

http://www.guckmal.de/loh_ste.htm

Kommentar von anjanni am 15. Oktober 2009 12:50

Das Kind ist aber nicht mehr auf der Steuerkarte, wenn es gesund ist.

Kommentar von 9ad1c9794e7fdaa19c31538da15af0a1smallmoin390 am 15. Oktober 2009 12:51

Meine Kinder sind auch noch in der Ausbildung und auf der Karte drauf, obwohl sie über 20 sind..

Kommentar von anjanni am 15. Oktober 2009 12:52

Da steht aber, das Kind ist über 25.

Und sobald ein Haushaltsmitglied über 18 ist, gibt es auch keine Klasse 2 mehr.

Insofern ist die Antwort einfach falsch.

Kommentar von Annaberg am 15. Oktober 2009 12:58

Stimmt genau!

Kommentar von 9ad1c9794e7fdaa19c31538da15af0a1smallmoin390 am 15. Oktober 2009 13:03

Das ist so nicht richtig. Als meine kids noch bei mir gewohnt haben, hatte ich Klasse 2 und zum Schluss war mindestens einer von ihnen auch über 18.


anonym
beantwortet von Nenek am 15. Oktober 2009 12:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse

Je nachdem, ob das Kind noch bei ihr wohnt und ob noch Kinderfreibetrag/Kindergeld bezogen wird oder nicht, entweder I oder II.

Kommentar von anjanni am 15. Oktober 2009 12:51

Klasse 2 nur, wenn das Kind unter 18 ist.

Wenn das Kind nicht zufällig behindert ist, gibt es auch keinen Kinderfreibetrag und kein Kindergeld (was sich gegenseitig bedingt) mehr. Der Zug ist dann abgefahren.

Kommentar von Nenek am 15. Oktober 2009 14:58

Wenn das Kind noch im Studium steckt, kann es auch bis 25 noch Kindergeld bekommen.


anonym
beantwortet von anjanni am 15. Oktober 2009 12:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klasse 1

Wenn das Kind behindert ist, steht ihr auf Antrag auch noch ein Kinderfreibetrag zu, sonst nicht mehr.


syringa
beantwortet von syringa am 15. Oktober 2009 12:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Steuerklasse 1


anonym
beantwortet von ingridshaus am 15. Oktober 2009 12:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

powerfraqu6464
beantwortet von powerfraqu6464 am 15. Oktober 2009 12:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich meine die 2


ljubavi
beantwortet von ljubavi am 15. Oktober 2009 12:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

1



anonym
beantwortet von Killerjoe am 15. Oktober 2009 12:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

anonym
beantwortet von Sonnenblumen84 am 15. Oktober 2009 12:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Entweder Steuerklasse 1 oder Steuerklasse 2


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.