Frau die unverheiratet und mit 1 Kind über 25 ist? Dringend gebrauchte antwort
http://www.3ro.de/lohnsteuerklasse_lohnsteuer.php
Die Lohnsteuerklasse 1 haben ledige oder geschiedene Arbeitnehmer, verheiratete wo ein Ehegatte im Ausland lebt, oder aber dauernd getrennt lebende sowie verwitwete die keinen Anspruch mehr auf die Lohnsteuerklasse 3 haben.
Lohnsteuerklasse 2 Die Lohnsteuerklasse 2 ist bei Arbeitnehmer einzutragen, die Voraussetzungen für die Steuerklasse 1 erfüllen, aber allein erziehend sind und mindestens ein Kind und keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt bzw. gemeldet ist. Für Verwitwete ab einem Kind gilt die Lohsteuerklasse 2 ab dem Monat an, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt.
Lohnsteuerklasse 3 Die Lohnsteuerklasse 3 bekommen verheiratete Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz beide im Inland haben und nicht dauernd getrennt leben. Vorausgesetzt der Ehegatte bezieht keinen Arbeitslohn oder bei Bezug von Arbeitslohn auf Antrag beider Ehepartner die Lohnsteuerklasse 5 erhält. Verwitwet sind, vorausgesetzt sie und der verstorbene Ehepartner bei seinem Tod nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das folgende Jahr auf das Todesjahr folgend.
Lohnsteuerklasse 4 Die Lohnsteuerklasse 4 ist bei Arbeitnehmer eingetragen, die Arbeitslohn beziehen, Ihren Wohnsitz im Inland haben und nicht dauernd getrennt leben. Gilt jedoch nicht, wenn ein Ehepartner die Steuerklasse 5 in auf der Lohnsteuerkarte ausgeschrieben hat.
Lohnsteuerklasse 5 Die Lohnsteuerklasse 5 bekommen Ehepartner, deren Ehegatten bereits auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 3 ausgeschrieben ist. Die Steuerklasse 5 eignet sich für Ehepartner deren Einkommen die Freibeträge nicht ausgeschöpft werden können bzw. für diejenigen, die eine vorübergehende Tätigkeit ausüben.
Lohnsteuerklasse 6 Die Lohnsteuerklasse 6 haben die Arbeitnehmer, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehen oder aber wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse einzubehalten!

Klasse 2. Mit Kind ist Klasse 2.
Das Kind ist aber nicht mehr auf der Steuerkarte, wenn es gesund ist.
moin390 am 15. Oktober 2009 12:51 Meine Kinder sind auch noch in der Ausbildung und auf der Karte drauf, obwohl sie über 20 sind..
Da steht aber, das Kind ist über 25.
Und sobald ein Haushaltsmitglied über 18 ist, gibt es auch keine Klasse 2 mehr.
Insofern ist die Antwort einfach falsch.
Stimmt genau!
moin390 am 15. Oktober 2009 13:03 Das ist so nicht richtig. Als meine kids noch bei mir gewohnt haben, hatte ich Klasse 2 und zum Schluss war mindestens einer von ihnen auch über 18.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse
Je nachdem, ob das Kind noch bei ihr wohnt und ob noch Kinderfreibetrag/Kindergeld bezogen wird oder nicht, entweder I oder II.
Klasse 2 nur, wenn das Kind unter 18 ist.
Wenn das Kind nicht zufällig behindert ist, gibt es auch keinen Kinderfreibetrag und kein Kindergeld (was sich gegenseitig bedingt) mehr. Der Zug ist dann abgefahren.
Wenn das Kind noch im Studium steckt, kann es auch bis 25 noch Kindergeld bekommen.
Klasse 1
Wenn das Kind behindert ist, steht ihr auf Antrag auch noch ein Kinderfreibetrag zu, sonst nicht mehr.
Entweder Steuerklasse 1 oder Steuerklasse 2
dann wäre es aber doch die 2 oder lese ich es verkehrt ?
Die 2 ist falsch, weil das 1. das Kind erwachsen ist, und weil es 2. eh über 25 ist und auch die Voraussetzungen für Kindergeld nicht mehr erfüllt sind.
@ anjanni : Also dann doch die 1, wie ich es auch geschrieben hatte ?