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Welche Steuerklasse als Alleinverdiener in fester Beziehung, jedoch unverheiratet??

gefragt von Freemaus am 16.06.2008 um 13:10 Uhr

Mein Freund und ich leben zusammen, sind aber nicht verheiratet. Da er eine Weiterbildung macht bin momentan Alleinverdienerin. Momentan bin ich noch in Steuerklasse 1. Da ich dort die höchsten Steuerabzüge habe, habe ich überlegt ob ich nicht eigentlich in eine anderen Steuerklasse eingestuft werden sollte, da ich ja Alleinverdiener bin. Kann mir vielleicht jemand von euch weiterhelfen, das wäre super! Im Internet habe ich leider nichts konkretes gefunden.


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Reply


rbeier
beantwortet von rbeier am 16. Juni 2008 13:13
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Wenn Du nicht verheiratet bist bleibt es bei Steuerklasse I. Eine Änderung wäre nur möglich, wenn sich dein Familienstand ändert. Was anderes ist mir bisher jedenfalls nicht bekannt.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Juni 2008 13:12
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Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann seid Ihr für das Finanzamt zwei alleinstehende Personen in einer WG, also beide mit Steuerklasse 1.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 16. Juni 2008 13:20
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Wenn Du freie Wahl hast würde ich in III gehen aber ich denke Du hast keine Wahlmöglichkeit und mußt in I bleiben.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 16. Juni 2008 13:42
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Steuerklasse I.

LG

Wieselchen


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 16. Juni 2008 13:13
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Guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklasse

Ich glaube solange du keine Kinder hast und nicht verheiratet bist KANNST du die Steuerklasse überhaupt nicht wechseln?!

Verbessert mich wenn ich falsch liege ;-)




Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 16. Juni 2008 13:24

Ich verbessere Dich jetzt: Selbst wenn Du Kinder hättest könntest Du die Steuerklasse nicht wählen. Die Steuerklasse ist Familienstand abhängig. (ledig/verheiratet) Alles andere (Kinder) erhöhen den Steuerfreibetrag beeinflußen aber nicht die Steuerklasse. Auch eine heirat bringt Dir nur ein Wechsel in IV was aber genausogut wie I ist. Nur wenn verheiratet und großer Gehaltsunterschied (Alleinverdiener) bringt ein Wechsel in III einen Vorteil. Wobei Dein Partner dann V bekommt was so ziemlich die Höchststrafe (50%) ist

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 16. Juni 2008 13:26

Steuerklasse 6 wäre wohl möglich;

aber nicht wirklich optimal.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 17. Juni 2008 09:05
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Unverheiratet haben steuerlich kein Möglichkeit hier etwas zu machen. Du wirst in Steuerklasse 1 bleiebn.




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