Habe mich vor kurzem von meinem Freund getrennt, bin jetzt übergangsweise zu meinen eltern gezogen? Möchte aber baldmöglichst wieder eine eigene wohnung. Ich habe ein 2 1/2 Jahre altes kind. Ich erhalte neben Kindergeld mit € 154,00, Kindesunterhalt mit € 210,00 und Gehalt mit 400 euro. Im monat habe ich ca. 760 euro für mich und meinen sohn.
Welche Hilfen stehen mir zu? wieviel Wohngeldzuschuss bekäme ich?
Was ist mit meinem angesparten Vermögen aus Lebensversicherung, Rentenversicherung, Bausparer, Bankguthaben. beläuft sich auf ca. 10.000.00. Wieviel darf ich haben?
Hallo! Wie schon gewohnt ausschließlich falsche Antworten ohne jegliches Fachwissen. Zur Sache: es muß zwischen zwei Möglichkeiten unterscheiden werden, nämlich Wohngeld und ALG II. Bei dem Wohngeld interessiert das Vermögen erst mal nicht (es sei denn, es ist so hoch, daß ein Antrag auf Wohngeld ein Mißbrauch wäre, was aber bei Dir nicht mal annähernd der Fall ist), sondern nur die Erlöse aus Vermögen (also z.B. Zinsen). Du dürftest einen Wohngeldanspruch haben, wie hoch das aber ausfällt, kann ich anhand der spärlichen Angaben nicht einschätzen. Zum ALG II: das was cocacola78 geschrieben hat, ist Blödsinn. Sobald Du ein eigenes Kind hast, bildest Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft und gehörst nicht mehr zu der der Eltern. Folglich könntest Du ohne Probleme eine eigene Wohnung beziehen. In Sachen Vermögen darfst Du je Lebensjahr 150 € haben, zusätzlich einer einmaligen Pauschale von 750 €. Die Freigrenze des Kindes beträgt 3100 € + 750 €, jedoch kannst Du diese 3850 € nicht eibfach Deiner Vermögensfreigrenze hinzurechnen. Laufen alle Kapitalverträge und Konten auf Deinen Namen, ist das gesamte Vermögen auch auf Deiner Vermögensfreigrenze anzurechnen. Alles weitere zu diesen Themen unter wohngeldantrag.de und arbeits-los.de Gruß!

Falsche Fragestellung!!!
Die Frage muss lauten: "Wo finde ich schnellstmöglich eine angemessen bezahlte Arbeit?"
Vermögen mußt Du angeben und aufbrauchen, bei nichtangabe gibt es eine Anzeige wegen Betrug
WEISTDUS am 11. Dezember 2008 22:27 Aber es gibt auch Freibeträge für Ver- mögen. Und danach hat sie gefragt.
der erste kommentar gefällt mir auch gut. ansonsten kannst du dich beim amt für arbeitslosengeld beraten lassen. die sagen was du an leistung zu erwarten hast. wenn man unter 28 ist, muß man zu den eltern ziehen, da du offensichtlich jetzt auch da wohnst, müßte sich zeigen, ob dein sohn grund genug ist für das amt, um dir eine wohnung zu finanzieren, denn offensichtlich haben deine eltern platz und das verhältnis ist nicht zerrüttet.
wenn du schon keinen job hast, dann hast du genug zeit, um dich zum amt zu bewegen :-)