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Sachspenden: Gegenstandswert zählt für Quittung
Berlin (dpa/gms) - Für die Spendenquittung von Sachspenden wird je der Gegenstandswert geschätzt. So müsse zum Beispiel bei einer Altkleiderspende jedes einzelne Kleidungsstück geschätzt und angegeben werden, sagte Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.
Eine Quittung ist notwendig, um Sachspenden von der Steuer abzusetzen. Bei Geldspenden muss ein solcher Beleg ab einem Betrag von 100 Euro beim Finanzamt eingereicht werden, um ihn von der Steuer abzusetzen. Bei geringeren Geldbeträgen reiche der Kontoauszug als Nachweis.
















Nein. Für Kleinspenden (bis 100 € oder neuerdings sogar bis 200 €)an anerkannte Organisationen genügt ein Überweisungsbeleg.