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Welche Sonderregeln gelten für einen Grundschüler mit Legasthenie?

gefragt von mitzerl am 20.07.2008 um 17:50 Uhr

Beim Sohn einer Freundin ist nach einer längeren Odyssee Legasthenie festgestellt worden. Gibt es verbindliche Regeln, nach denen er in der Schule unterrichtet und benotet wird oder ist das eine individuelle Regelung, die abgesprochen werden muß?


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mia68
beantwortet von mia68 am 20. Juli 2008 18:04
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Erkundigt euch einfach mal: Es müsste an jeder Schule einen sog. "Legasthenie-Beauftragen" geben (Betonung auf "müsste"...!), der Auskunft in Detailfragen gibt; diesen Posten hat einer der Lehrer inne.

Und es wird in der Tat eher individuell gehandhabt, wie jetzt zu verfahren ist. Es gibt grundsätzlich aber den "Noten-Schutz", d.h. Diktate werden in der Regel anders benotet (wird geguckt, wie viele Wörter richtig geschrieben sind, der Junge erhält mehr Zeit etc...), ansonsten wird vornehmlich der Inhalt bewertet.

Diese Notenschutz kann bis zur 10. Klasse hin ausgedehnt werden (nach erneuten Überprüfungen). Man geht davon aus, dass bis dahin (über entsprechende Therapieverfahren) diese Schwäche weitgehend "kompensiert" werden konnte.

Kommentar von E92a3f433138e79150c7f6e629b47520smallmia68 am 20. Juli 2008 18:13

...achso, das noch: Ist immer ganz wichtig, den Kindern -auch innerhalb der Arbeit mit ihnen- klar zu machen, dass die Diagnose einer Legasthenie (von der es ja noch dazu ganz unterschiedliche Ausprägungen gibt; auch wichtig, das!) kein "Freibrief" oder "Ruhepolster" ist, auf dem sie sich "ausruhen" können! Mitunter nutzen die Lütten den Befund schon gerne ´n bisschen aus, wenn man nicht hinguckt...;-) Alles Gute euch!


butz1510
beantwortet von butz1510 am 20. Juli 2008 17:52
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"Es gibt keine einheitlichen Regelungen zur Benotung der Rechtschreibleistungen und darüber, welche Hilfsmittel bei Diktaten zugelassen sind. Zudem ist es uneinheitlich geregelt, wie Kinder mit Lernschwierigkeiten und Legastheniker benotet werden sollen. Die Note lässt zwar einen Vergleich von Kindern innerhalb von Schulklassen zu, man kann jedoch weniger leicht zwischen zwei Schulen oder gar zwischen Schulen in verschiedenen Bundesländern vergleichen." http://de.wikipedia.org/wiki/IGLU-Studie


Jubuttaba
beantwortet von Jubuttaba am 20. Juli 2008 17:52
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Wenn Legastenie diagnostiziert ist, werden die schriftlichen Arbeiten nur nach dem Inhalt bewertet, soweit ich weiß


anonym
beantwortet von maikaefer am 21. Juli 2008 07:40
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Bildungspolitik ist Ländersache, deshalb ist die Gesetzeslage in jedem Bundesland unterschiedlich. Auf der Seite des Bundesverbandes Legasthenie + Dyskalkulie e.V. www.legasthenie.net findest du seriöse Hilfe. Dort gibt es auch Links auf die Erlasse in den einzelnen Ländern.


anonym
beantwortet von nobnob am 21. Juli 2008 17:53
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Diese Regelungen sind Ländersache. In Bayern werden bei solchen Schülern die Lese- und Rechtschreibleistungen über die gesamte Schulzeit hinweg NICHT bewertet. Allerdings müssen die Eltern dann auch mit dem Zeugniszusatz einverstanden sein, dass aufgrund der festgestellten Legasthenie die Leistungen in diesen beiden Bereichen nicht bewertet wurden. In den anderen Fächern dürfen die Rechtschreibfehler bei Probearbeiten auch nicht bewertet werden. Ein Zeitzuschlag muss bei Probearbeiten gewährt werden und die Lehrkraft muss sicher gehen, dass die Aufgabenstellung richtig gelesen und verstanden wurde. Im Fremdsprachenunterricht müssen die mündlichen Leistungen bei der Beurteilung stärker gewichtet werden. Alles Gute!


Eldor
beantwortet von Eldor am 27. Juni 2009 12:01
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Das ist dank unserer Kultushoheit in jedem Bundesanland etwas anders geregelt.(Manchmal möchte man umziehen..)

Die Informationen müssen an der Schule sein. Wenn nicht: Internetseite des Ministeriums nutzen.


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