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Welche sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Kauf- und Werksvertrag?

gefragt von missberlinmissberlin am 13.11.2008 um 23:49 Uhr

Ich muss für eine Seminararbeit die wichtigsten Unterschiede zwischen Kaufvertrag und Werksvertrag ausarbeiten. Habt ihr einen Vorschlag, nach welchen Kriterien ich die Arbeit gliedern kann? Oder die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Verträgen, nach denen man die Arbeit gliedern könnte? Danke euch!

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Recht x 35.026 Arbeit x 14.430 Kaufvertrag x 263 Seminar x 69 Werksvertrag x 3

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 13. November 2008 23:56
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beim Kaufvertrag wird vom Verkäufer dem Käufer gegenüber nur die Beschaffung einer bestimmten Sache geschuldet; also Du gehst in ein Geschäft und kaufst einen Gegenstand, dieser wird dir ausgehändigt, du zahlst und der Kauf ist abgewickelt; beim Werkvertrag wird eine bestimmte Leistung geschuldet; typischer Werkvertrag ist die Erbringung einer Bauleistung, einer Reparatur, Anfertigung eines Möbelstückes oder ähnliches. Kaufst Du beim Möbelhändler einen Schrank, dann Kaufvertrag, lässt Du Dir vom Schreiner einen Schrank nach eigenen Vorschlägen anfertigen, dann Werkvertrag.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 14. November 2008 00:01

Werkverträge können natürlich auch solche Leistungen sein wie das Erstellen einer Software, das Fertigen eines Gutachtens usw.; es wird also immer ein bestimmter Erfolg geschuldet; insoweit geht der Unternehmer in Vorlage; du schuldest den Werklohn; beim Kaufvertrag dagegen wird nur eine Tätigkeit geschuldet, z.B. dir das Eigentum an der Ware zu verschaffen. im übrigen siehe auch die Antwort von Jurata

Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 14. November 2008 00:11

Mille mille mille Grazie !


Jurata
beantwortet von Jurata am 13. November 2008 23:56
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Hi! Ergänzend: Die wichtigsten Unterschiede ergeben sich bei der Anbahnung, beim "Rückgaberecht" und der Nacherfüllung .. Viel Erfolg!

Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 14. November 2008 00:11

Merci !


anonym
beantwortet von chmoti88 am 13. November 2008 23:57
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http://www.ratgeber-e-lancer.de/050102.html schau mal hier rein und viel erfolg

Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 14. November 2008 00:11

Ich danke dir ! Gruß


rarichter
beantwortet von rarichter am 14. November 2008 17:03
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Seminararbeiten sollte man doch bitte eigenständig verfassen, juristische Literatur um sich das zu erarbeiten gibt´s zu Hauf.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 14. November 2008 06:22
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Kaufvertrag dient dem Erwerb , wie der Name schon sagt ! In einem Werkvertrag wird nicht nur die Arbeit, sondern auch der Erfolg geschuldet !


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