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Welche Salben werden durch die Krankenkassen bei Neurodermitis noch bezahlt

gefragt von Muehlengeist am 31.12.2008 um 11:05 Uhr

Bisher haben wir immer "Anrührsalben" aus der Apotheke genutzt, die vom Arzt verschrieben wurden und da unser Sohn noch unter 12 war auch von der Krankenkasse bezahlt wurden. Jetzt haben wir den 12. Geburtstag gefeiert und es stellt sich die Frage gibt es verschreibungsfähige Salben bei denen ich nur die Zuzahlung leisten musse oder muss ich alles voll bezahlen. Da unser Sohn auch noch Asthmatiker ist (wie viele Neurodermitker) kommt da jeden Monat in Zukunft eine Summe irgendwo zwischen 20 und 40 € zusammen.

Oder zählen Asthmatiker auch zu den Chronikern - dann blieben zwar monatlich immer noch zwischen 10.-- und 25,-- e für Salben übrig, aber irgendwie müsste es gehen....

Danke!

Mühlengeist


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sender
beantwortet von sender am 31. Dezember 2008 11:12
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Neurodermitiker, so las ich gerade in einem Nebensatz der BARMER, gehören zu den chronisch Kranken.

Aber: frag' bei Deiner Krankenkasse. Auch, welche zusätzlichen Angebote es sie bei Neurodermitis vorhalten. Schulungsprogramme, Ernährungsprogramme etc.

Hierzu sollte ein Anruf oder mail genügen...


anonym
beantwortet von beacool am 31. Dezember 2008 11:13
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Du solltest bei der BEK anrufen. Es kommt noch darauf an, welche Rabattverträge mit welchen Herstellern vereinbart wurden.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 31. Dezember 2008 11:15
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Das wirst du wohl zahlen müssen. Ein Befreiung erhalten Kranke, wenn die Zuzahlung/Eigenleistung 2% des JahresBRUTTOeinkommens überschritten hat (Chronisch Kranke 1%)

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 31. Dezember 2008 11:18

Bei Familien gilt das für den Versicherten und alle Mitversicherten


Angel84
beantwortet von Angel84 am 31. Dezember 2008 12:19
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Hm, wie wäre es, wenn du das Geld mal alternativ investierst... Ich habe mit "Three in one" die besten Erfahrungen gemacht... und vielleicht erübrigt sich dann dieses Thema.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 31. Dezember 2008 13:40
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Sofern mindestens ein verschreibungspflichtiger und erstattungsfähiger Wirkstoff enthalten ist, zahlt die Kasse. Außerdem wird die Rezeptgebühr erst ab 18 Jahren fällig.


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