Welche Rolle spielten Cicero, Caesar und Cato in der Verhandlung zur Bestrafung der Beteiligten an der Verschwörung des Catilina?

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Cicero, Caesar und Cato waren Senatoren und haben bei der Beratung im Senat am 5. Dezember 63 v. Chr über die Bestrafung dieser festgenommenen Catilinarier eine wichtige Rolle gespielt. Marcus Tullius Cicero war Konsul und leitete die Senatssitzung. Er übernahm in einer Berichterstattung die Vorlage des Themas (relatio) als Gegenstand einer Beratung durch den Senat.

Es ging um 5 verhaftete Catilinarier:

  • Publius Cornelius Lentulus Sura, Angehöriger der Nobilität, 71 v. Chr., Konsul, 70 v. Chr. aus dem Senat ausgeschlossen, 63 v. Chr. Praetor und damit wieder Senatsmitglied
  • Gaius Cornelius Cethegus, Angehöriger der Nobilität, Senatsmitglied
  • Publius Gabinius Capito, römischer Ritter (eques)
  • Lucius Statilius, römischer Ritter (eques)
  • Marcus Caeparius


Alle drei hielten diese für schuldig und haben sich für eine Bestrafung ausgesprochen. Unterschiede gab es darin, welche Strafe sie befürworteten.

Cicero und Cato traten beide für eine sehr harte Bestrafung ein. Cicero neigte dazu, eine Todesstrafe zu beschließen, hielt sich aber mit einer eindeutigen Festlegung erst einmal zurück. Nach unterschiedlichen Vorschlägen scheint er dann gegen ein Aufschieben des Beschlusses gewesen zu sein, aber bereit, sich sowohl auf eine Todesstrafe als auch (Caesars Vorschlag) auf eine Haftstrafe (Inhaftierung) und Vermögenskonfiskation einzulassen. Die Todesstrafe zog er seinen Äußerungen zufolge vor, hat aber auch Caesars Vorschlag für einen nützlichen Rat erklärt und nicht ausgeschlossen, danach zu handeln, wenn eine Mehrheit des Senats dafür stimmte. In einer veröffentlichten Fassung (4. catilinarische Rede; wahrscheinlich etwas überarbeitet und geändert) ruft er dazu auf, auf ihn persönlich keine Rücksicht zu nehmen, sondern auf das Wohlergehen des Staates zu achten. Cato trat scharf und eindeutig für eine Todesstrafe ein. Er hat auch Caesar einer Mitwisserschaft oder Beteiligung an der Verschwörung Catilinas verdächtigt. Außerdem hat Cato moralische Schwäche und Wankelmütigkeit von Senatoren getadelt.

Caesar hat mit einem Vorschlag einer Inhaftierung (zumindest bis zu einem völligen Niederschlagen von Catilinas Aufstand) gegen eine Todestrafe geredet. Er ist für eine Beachtung eines wichtigen Volksrechtes (Recht auf Anrufung des Volkes bei Bedrohung mit Tod) eingetreten. Caesar hat anscheinend darauf hingewiesen, eine Mißachtung dieses Rechts werde zu Unmut und Anfeindung führen. Vor ihm hatten alle einer Todestrafe zugestimmt. Caesars Rede machte Eindruck und führte zu einem Wandel. Bisherige Befürworter einer Todesstrafe nahmen ihre Meinung zurück, die meisten schlossen sich Caesars Vorschlag an.

Erst Cato führte einen abermaligen Wandel, wieder hin zur Todestrafe, herbei. Er war damals verhältnismäßig jung und entsprechend in seiner Ämterlaufbahn noch nicht sehr weit. Er kam daher als designierter Volkstribun ziemlich spät mit einer Meinungsäußerung an die Reihe (die Senatoren wurden im Senat immer in Abfolge einer Rangordnung um ihre Meinung gefragt). Cato Eintreten für die Todesstrafe ist maßgeblich für den Senatsbeschluß geworden.

Cicero hat als Konsul die Hinrichtung ausführen lassen. Er war dafür rechtlich verantwortlich. Der Senat war kein Gericht und die Debatte kein Prozeß/Gerichtsverfahren. Cicero hat zur Absicherung politische Rückendeckung durch den Senat gesucht. Er wollte die Todestrafe nicht ohne einen Senatsbeschluß mit einer deutlichen Mehrheit anordnen. Die rechtliche Verantworung blieb selbstverständlich trotzdem bei ihm.

Sallust, De coniuratione Catilinae 50 – 53,1 gibt eine Darstellung der Senatssitzung (die wörtlichen Reden Caesars und Catos sind keine Aufzeichnungen, sondern freie Gestaltung des Geschichtsschreibers, nur bei den Anträgen kann weitgehende Übereinstimmung mit der Formulierung der tatsächlichen Anträge angenommen werden).

Ciceros 4. catilinarische Rede ist Ciceros Redebeitrag (in der später veröffentlichten Fassung wahrscheinlich etwas überarbeitet und geändert), mit dem er die Debatte unterbricht und noch einmal neu um Meinung fragt.

Marcus Tullius Cicero, Epistulae ad Atticum 12, 21, 1 zeigt Ciceros Empfindlichkeit, was seine Verdienste beim Niederschlagen der catilinarischen Verschwörung betrifft. Cicero ist verärgert, weil Marcus Iunius Brutus in einer Lobschrift auf Cato Ciceros Rolle in der Senatssitzung wesentlich als Vorlage zur Beratung behandelte und Catos Meinungsäußerung als maßgeblich hervorhob.

weitere antike Quellen:

Plutarch, Cicero 20 – 21

Plutarch, Caesar 7 - 8

Plutarch, Cato minor 22 – 23

Appian, Emphylia (Ἐμφύλια; Bürgerkriege; lateinischer Titel: Bella civilia) 2, 5 - 6

Sueton, Divus Iulius 14

Velleius Paterculus 2, 35

Florus 2, 12

Cassius Dio 37, 35 – 36

viele Informationen zu antiken Quellen enthält:

Hans Drexler, Die Catilinarische Verschwörung : ein Quellenheft = Coniuratio Catilinae. Darmstadt : Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1976. 2., unveränderte Auflage 1989 (Texte zur Forschung ; Band 25). ISBN 3-534-04630-7

Die um ihrer Meinung befragten Senatoren befürworteten zunächst eine Todesstrafe. Dann hat sich Gaius Iulius Caesar als designierter Praetor gegen eine Todesstrafe ausgesprochen. Er schlug lebenslange Haft in verschiedenen Landstädten (municipia) Italiens, Einziehung des Vermögens (Konfiskation) und ein Verbot der Wiederaufnahme des Verfahrens vor Senat oder Volksversammlung vor. Caesars Argumentation erzielte Eindruck. Der designierte Konsul Decimus Iunius Silanus, der sich zuerst für die äußerste Strafe ausgesprochen hatte, wobei an Hinrichtung zu denken war, erklärte anscheinend in einer Umdeutung, nur eine Gefängnisstrafe gemeint zu haben. Nur der ehemalige Konsul Quintus Lutatius Catulus hielt scharf an einem Standpunkt gegen Caesar fest. Erst Marcus Porcius Cato brachte mit einer energischen Rede eine Mehrheit der Senatoren wieder dafür, eine Todesstrafe zu befürworten.

Caesar war offenbar die Beachtung des Provokationsrechts (Recht zur Anrufung des Volkes - provocatio ad populum - bei Bedrohung mit dem Tod) wichtig. Gaius Sempronius Gracchus hatte als Volkstribun 123 v. Chr. zur provocatio ein Gesetz (Lex Sempronia) beantragt, das vom Volk beschlossen worden war. Caesar trat für ein populares Prinzip ein (Optimaten werden die Anhänger einer auf den Senat gestützten Politik mit Vorherrschaft der Nobilität, der Führungsschicht aus vornehmen Familien, genannt, die entgegengesetzte Richtung, die dem Volk etwas mehr Gewicht geben möchte, wird Popularen genannt). Er wollte verhindern, einen Präzedenzfall für ein Außerachtlassen des Provokationsrechts zu schaffen. Auch wenn Caesar letztlich am 5. Dezember 63 v. Chr. mit seinem Antrag im Senat nicht erfolgreich war, konnte er sich politisch profilieren. Er konnte sich als Schützer eines Rechtes, das Sinnbild von Freiheit war, darstellen und Beliebtheit beim Volk (Cassius Dio 37, 38, 1; Plutarch, Caesar 38, 4 – 5) gewinnen.

Caesar ist verdächtigt worden, ein an der catilinarischen Verschwörung Beteiligter gewesen zu sein. Dies ist allerdings unwahrscheinlich. Für seinen scharfen Verstand war ein Scheitern der Verschwörung absehbar. Mit seinen Erfolgen in der Ämterlaufbahn (Wahlen zum Pontifex Maximus und zum Praetor) hatte er auch keinen Grund zu einem solchen Schritt. Informationen über Vorgänge hat er später anscheinend bekommen, dies gilt aber auch für andere, darunter Cicero.

Quintus Lutatius Catulus und Gaius Calpurnius Piso, mit Gaius Iulius Caesar schwer verfeindete Politiker, haben versucht, den Konsul Marcus Tullius Cicero zu einer Anklage Caesar als Mitverschwörer zu bewegen, aber ohne Erfolg. Sie verbreiteten Beschuldigungen und schürten eine Stimmung gegen Caesar (Sallust, De coniuratione Catilinae 49). Gaius Iulius Caesar ist nach einigen antiken Quellen bei Verlassen der Senatsversammlung von einer Schar Ritter (equites), die Cicero als Schutzwache zur Verfügung stand, mit gezückten Schwertern bedroht worden, einige wenige Senatoren bzw. Gaius Scribonius Curio hätten ihn schützend mit ihrer Toga umgeben und Cicero habe abgewinkt aus Furcht vor dem Volks oder Zurückscheuen vor einer unrechtmäßigen Tötung (Sallust, De coniuratione Catilinae 49, 4; Pluatrch, Caesar 8; Sueton, Divus Iulius 14 [bei ihm wird anscheinend ein Eindringen der Ritter in die Sitzung erzählt]).

Anfang des Jahres 62 v. Chr. ist Caesar von ehemaligen Anhängern Catilinas der Teilnahme an der Verschwörung beschuldigt worden, von Lucius Vettius (der versprach einen eigenhändigen Brief Caesars an Catilina zu geben) gegenüber dem Qaestor Novius Niger und von Quintus Curius, der behauptetet, Catilina habe Caesar als Teilnehmer genannt. Cicero entlastete Caesar mit der Bezeugung, dieser habe schon vor einigen Monaten von sich aus ihm Hinweise auf die Verschwörung gegeben. Quintus Curius wurde ein in Aussicht gestellte Belohnung aus öffentlichen Geldern aberkannt und Caesar bewirkte, daß Lucius Vettius und Novius Niger (dieser, weil er eine Anklage gegen einen ranghöheren Amtsinhaber angenommen hatte) in Haft kamen (Sueton, Divus Iulius 17).

Cicero hat als Konsul noch am 5. Dezember 63 v. Chr. die Hinrichtung angeordnet, die im Tullianum, einem unterirdischem Raum des römischen Staatsgefängnisses (carcer) stattfand.

Die Tötung verstieß verfahrensrechtlich strenggenommen gegen geltendes Recht, das eine Hinrichtung römischer Bürger ohne Gerichtsurteil verbot. Cicero hat das Provokationsrecht übergangen. Notstand und eine durch den Senat ausgesprochen Bevollmächtigung der Magistraten mit den Konsuln an der Spitze, Schaden vom Staat abzuwehren (senatus consultum ultimum), boten keine rechtlich einwandfreie Grundlage für Cicero, weil die betreffenden Verschwörer nicht vor ihrer Festnahme zu Staatsfeinden erklärt worden waren und sie auch nicht bewaffnet und im offenen Aufstand ergriffen worden waren. Der Senat war kein Gericht. Das Vorgehen war rechtlich anfechtbar.

In Bibliotheken gibt es Bücher zum Thema (mit teilweise unterschiedlichen Einschätzungen von Einzelheiten), z. B.:

Ernst Baltrusch, Caesar und Pompeius. 3., bibliographisch aktualisierte Auflage. Darmstadt : Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2011 (Geschichte kompakt). ISBN 978-3-534-24354-9

Klaus Bringmann, Cicero. 2., durchgesehene und um ein Vorwort ergänzte Auflage. Darmstadt : von Zabern, 2014 (Gestalten der Antike). ISBN 978-3-8053-4829-4

Karl Christ, Krise und Untergang der römischen Republik. 8. Auflage (unveränderter Nachdruck der 7. Auflage). Wissenschaftliche Buchgesellschaft: Darmstadt, 2010, S. 262 – 267

Werner Dahlheim, Julius Caesar : die Ehre des Kriegers und die Not des Staates. 3. Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2011. ISBN 978-3-506-77100-1

Rudolf Fehrle, Cato Uticensis. Darmstadt : Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1983 (Impulse der Forschung ; Band 43). ISBN 3-534-09214-7

Manfred Fuhrmann, Cicero und die römische Republik. 5., durchgesehene und bibliographisch erweiterte Auflage. Mannheim : Artemis & Winkler, 2011. ISBN 978-3-538-07324-1

Matthias Gelzer, Caesar : der Politiker und Staatsmann. Mit einer Einführung und einer Auswahlbibliographie von Ernst Baltrusch. Neudruck der Ausgabe von 1983. Stuttgart : Steiner, 2008 (Alte Geschichte). ISBN 978-3-515-09112-1

Matthias Gelzer, Cicero : ein biographischer Versuch. 2., erweiterte Auflage. Mit einer forschungsgeschichtlichen Einleitung und einer Ergänzungsbibliographie von Werner Riess. Stuttgart : Steiner, 2014 (Alte Geschichte). ISBN 978-3-515-09903-5

Christian Habicht, Cicero der Politiker. München : Beck, 1990. ISBN 3-406-34355-4

Ulrich Heider, Lucius Sergius Catilina – ein Verbrecher aus verlorener Ehre? In: Von Romulus zu Augustus : große Gestalten der römischen Republik. Herausgegeben von Karl-Joachim Hölkeskamp und Elke Stein-Hölkeskamp. 2. Auflage, unveränderter Neudruck. München : Beck, 2010, S. 268 – 278

Elke Stein-Hölkeskamp, Marcus Porcius Cato - der stoische Streiter für die verlorene Republik. In: Von Romulus zu Augustus : große Gestalten der römischen Republik. Herausgegeben von Karl-Joachim Hölkeskamp und Elke Stein-Hölkeskamp. 2. Auflage, unveränderter Neudruck. München : Beck, 2010, S.292 - 306

Martin Jehne, Caesar. Originalausgabe. 5., aktualisierte Auflage. München : Beck, 2015 (C.H.Beck Wissen ; 2044). ISBN 978-3-406-41044-4

Christian Meier, Caesar. Ungekürzte Ausgabe, 3. Auflage. München : Deutscher Taschenbuch-Verlag, 1993 (dtv : Wissenschaft ; 4596). ISBN 3-423-04596-5

Emanuele Narducci, Cicero : eine Einführung. Aus dem Italienischen übersetzt von Achim Wurm. Stuttgart : Reclam, 2012 (Reclams Universal-Bibliothek ; Nr. 18818 : Reclam-Sachbuch). ISBN 978-3-15-018818-7

Francisco Pina Polo, Rom, das bin ich : Marcus Tullius Cicero ; ein Leben. Aus dem Spanischen übersetzt von Sabine Panzramm. 2. Auflage. Stuttgart : Klett-Cotta, 2011. ISBN 978-3-608-94645-1

Stephan Schmal, Sallust. Hildesheim ; Zürich ; New York : Olms, 2001 (Studienbücher Antike ; Band 8). ISBN 3-487-11442-9

Wolfgang Schuller, Cicero oder der letzte Kampf um die Republik : eine Biografie. München : Beck, 2013. ISBN 978-3-406-65178-6

Jürgen von Ungern-Sternberg, Das Verfahren gegen die Catilinarier oder: Der vermiedene Prozeß. In: Große Prozesse der römischen Antike. Herausgegeben von Ulrich Manthe und Jürgen von Ungern-Sternberg. München : Beck, 1997, S. 85 – 99 und S. 204 – 206 (Literatur und Anmerkungen)

Wolfgang Will, Caesar. Darmstadt : Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2009 (Gestalten der Antike). ISBN 978-3-534-15417-3

Wolfgang Will, Julius Caesar : eine Bilanz. Stuttgart ; Berlin ; Köln, Mainz : Kohlhammer, 1992 (Urban-Taschenbücher ; Band 448). ISBN 3-17-009978-7


Nun, sowohl Cicero als auch Cato waren für strengste Bestrafung der Verschwörer, Caesar riet zu Vorsicht, ja zur Nachsicht, indem er zunächst lediglich für eine Inhaftierung plädierte. Caesar war nicht über jeden Verdacht erhaben, von der Verschwörung gewusst oder sogar in sie verstrickt gewesen zu sein. So stellen es Sallust und andere Quellen dar. Genaueres wissen wir leider nicht.

Genügt dir das als Hinweis? Sonst müsstest du ein Buch lesen, denn das Internet hilft dir, wie du schon festgestellt hast, nicht weiter.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.