Hallo
ich möchte mich selbstständig machen indem ich selbstgenähte kleidung und kleinigkeiten wie taschen etc verkaufe die sachen sind nicht nach gekauften schnittmustern gefertigt sondern selbstentworfen -über die 17500 € (grenze für einkommenssteuer)pro jahr werde ich wohl auf garkeinen fall kommen da hausfrau und mama;-)
fällt meine tätigkeit unter freiberuflich oder gewerblich? wie lautet die bezeichnung für ein solches gewerbe? muss ich mich bei der ihk oder der hwk melden?gibt es einen freibetrag bei dem ich einen mitgliedsbeitrag zahlen muss? welche vorraussetzungen brauche ich? kann ich als freiberufl. im grosshandel einkaufen?

Hallo, wenn überhaupt ist es ein Kleingewerbe. Mach bitte ein Beratungstermin bei der IHK, diese sind in der Regel kostenlos.
M.f.G. SefrinsWP
Da du ja Sachen verkaufst, bist du ganz klar ein Gewerbe und ob Du für den Umsatzsteuerausweis optierst ist dann dein Ding (dann kannst du Vorsteuer abziehen, was u.U. recht vorteilhaft sein kann)
IHK-Meldung macht das Gewerbeamt.
danke für eure antworten hilft mir schon ein wenig weiter ab welchen gewinn muss ich denn beiträge bei IHK und Berufsgenossenschaft zahlen?

also freiberuflich schon mal gar nicht, ist gesetzlich geregelt wer freiberuflich ist (z.b. ärzte, anwälte, steuerberater, etc)
bei der kammer mußt du dich nicht anmelden, denn du bist automatisch pflichtmitglied - kannst leider auch nicht austreten oder kündigen. zu welcher kammer, kommt auf deine gewerbeanmeldung an. bei der ihk sind 5200 euro gewinn beitragsfrei - kann in anderen bundesländern als nrw aber auch anders sein. sowohl gewerblich als auch freiberuflich können im groß handel einkaufen
viel glück mit deiner selbständigkeit
Das Gewerbeamt macht die Meldung für dich bei der IHK und der Berufsgenossenschaft