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Welche regelung trifft hier zu ?freiberufler oder gewerbe?

gefragt von jumana am 13.07.2008 um 14:52 Uhr

Hallo

ich möchte mich selbstständig machen indem ich selbstgenähte kleidung und kleinigkeiten wie taschen etc verkaufe die sachen sind nicht nach gekauften schnittmustern gefertigt sondern selbstentworfen -über die 17500 € (grenze für einkommenssteuer)pro jahr werde ich wohl auf garkeinen fall kommen da hausfrau und mama;-)

fällt meine tätigkeit unter freiberuflich oder gewerblich? wie lautet die bezeichnung für ein solches gewerbe? muss ich mich bei der ihk oder der hwk melden?gibt es einen freibetrag bei dem ich einen mitgliedsbeitrag zahlen muss? welche vorraussetzungen brauche ich? kann ich als freiberufl. im grosshandel einkaufen?


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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 13. Juli 2008 14:57
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Ganz klar du musst ein Gewerbe anmelden.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 13. Juli 2008 15:03

Das Gewerbeamt macht die Meldung für dich bei der IHK und der Berufsgenossenschaft


SefrinsWP
beantwortet von SefrinsWP am 13. Juli 2008 15:04
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Hallo, wenn überhaupt ist es ein Kleingewerbe. Mach bitte ein Beratungstermin bei der IHK, diese sind in der Regel kostenlos.

M.f.G. SefrinsWP


anonym
beantwortet von MarianneW am 13. Juli 2008 15:09
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Da du ja Sachen verkaufst, bist du ganz klar ein Gewerbe und ob Du für den Umsatzsteuerausweis optierst ist dann dein Ding (dann kannst du Vorsteuer abziehen, was u.U. recht vorteilhaft sein kann)

IHK-Meldung macht das Gewerbeamt.


anonym
beantwortet von jumana am 13. Juli 2008 15:14
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danke für eure antworten hilft mir schon ein wenig weiter ab welchen gewinn muss ich denn beiträge bei IHK und Berufsgenossenschaft zahlen?


domchef
beantwortet von domchef am 13. Juli 2008 17:02
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also freiberuflich schon mal gar nicht, ist gesetzlich geregelt wer freiberuflich ist (z.b. ärzte, anwälte, steuerberater, etc)
bei der kammer mußt du dich nicht anmelden, denn du bist automatisch pflichtmitglied - kannst leider auch nicht austreten oder kündigen. zu welcher kammer, kommt auf deine gewerbeanmeldung an. bei der ihk sind 5200 euro gewinn beitragsfrei - kann in anderen bundesländern als nrw aber auch anders sein. sowohl gewerblich als auch freiberuflich können im groß handel einkaufen
viel glück mit deiner selbständigkeit


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