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Welche Rechtsgeschäfte/Kaufgeschäfte kann ein Minderjähriger ohne Genehmigung der Eltern abschließen?

gefragt von huegelset am 29.01.2008 um 9:19 Uhr

was besagt das Gesetz?


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anonym
beantwortet von oavelxxta am 29. Januar 2008 09:21
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Der Minderjährige Kann ein Rechtsgeschäft wirksam ohne Einwilligung bzw. Genehmigung seiner Eltern abschließen,

· wenn er durch das Rechtsgeschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt oder

· wenn er die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von seinem gesetzlichen Vertreter zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung oder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von einem Dritten überlassen worden sind.

Vgl. §§ 108, 110 BGB.


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 29. Januar 2008 09:54
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Gar keine.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 29. Januar 2008 13:35

Falsch.


Minerva
beantwortet von Minerva am 29. Januar 2008 09:55
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Ein Minderjähriger ist ab dem 7. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. D.h er kann zwar Kaufgeschäfte abschließen, diese werden aber erst mit Zustimmung/Genehmigung der Eltern gültig.

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 29. Januar 2008 10:51

das stimmt so pauschal nicht.


tradaix
beantwortet von tradaix am 29. Januar 2008 10:51
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Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig.(§ 104 BGB).

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schliessen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, dh. genehmigen (§§ 183 und 184 BGB).

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. So sind zB. Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind, wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam. Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind ("Taschengeldparagraph").

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 29. Januar 2008 09:24
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http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

Vertragliche Bindungen über einen längeren Zeitraum (Clubmitgliedschaft, Abo's, Handyvertrag) können Minderjährige nur mit Zustimmung der Eltern abschließen.


ErdeerSahne
beantwortet von ErdeerSahne am 29. Januar 2008 15:05
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es gibt für 6-17 jährige noch die Taschengeldausnahme d.h. das sie von ihrem taschengeld alles auch ohne die einstimmund der Eltern kaufen, gleiches gilt für dinge die für die Ausbildung benötigt werden...


anonym
beantwortet von Eddy21 am 29. Januar 2008 15:21
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Grundsätzlich dürfen alle Minderjährigen ein Rechtsgeschäft tätigen ! Die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes setzt aber die nachträgliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten voraus!

Desweiteren sind Rechtsgeschäfte im Ramen des Taschengeldes zulässig ! Ein Kind könnte sonst nicht einmal mit einem Bus fahren, weil hier schon ein Beförderungsvertrag zustande kommt !

Fehleinschätzungen gehen zu Lasten des Kaufmanns !!!




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