
Bei beiden genannten Rechtsformen ist es so.
Unterschied, die OHG ist Kaufmann kraft Rechtsform und wird immer im Handelsregister eingetragen.
Die GbR wird nur auf Antrag im Handelsregister eingetragen, oder wenn wegen des großen Geschäftsumfangs, dieses nötig ist.
DEine Frage beinhaltet noch die für mich seltene Formulierung, "mit Privat- und Geschäfsvermögen haften wollen."
In der Beratungspraxis ist es eher umgekehrt. Da wird gefragt, wie man de Haftung beschränken kann.
ja ich hab so ne fragestellung deswegen.und da ist eben gefragt welches unternehmen man gründet wenn man geschäfts-und privatvemögen mit einbringt
wfwbinder am 25. September 2008 06:39 Dann überlege genau, was Du rätst. Bei der OHG, Vollkaufmann kraft Rechtsform, ist die Haftung und die Verantwortung sehr gross. z. B. gilt da jedes gesprochene Wort. Nicht nur geschriebene Verträge. Also z. b. am Telefon "das ist in Ordnung, dafür garantiere ich" gilt.
Nein will wissen ob das OHG oder so is
OHG wird meines Wissens eingetragen.
Für die OHG gilt das auch.