Was geschieht, wenn geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder voll geschäftsfähige Personen eine Willenserklärng abgeben?

Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.
Rechtsgeschäfte wie etwa ein Kaufvertrag bestehen in der Regel aus zwei Willenserklärungen, dem Angebot und der Annahme. Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres ist ein Kind geschäftsunfähig und kann keine gültigen Verträge abschließen, da eigene Willenserklärungen des Geschäftsunfähigen nichtig sind. Die Anfechtung ist eine Möglichkeit eine abgegebene Willenserklärung unter betimmten Umständen rückwirkend nichtig werden zu lassen (§ 142 BGB). Eine durch arglistige Täuschung hervorgerufene Willenserklärung kann gem. § 123 BGB angefochten werden.
In Rechtskunde nicht aufgepasst??? :-D so ne ähnliche Frage, die was mit rechts- und geschäftsfähigkeit zu tun hat, hast doch schon vorher gestellt...
bei abschlüssen von (kauf)verträgen gilt folgendes: bei geschäftsfähigen kommt bei annahme des vertragspartners ein vertrag zustande, bei beschränkt geschäftsfähigen je nach dem.(bei minderjährigen gilt der vertrag z.b. als schwebend unwirksam) bei geschäftsunfähigen kommt kein vertrag zustande.