gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Welche Rechtsfolgen treten bei einer Willenserklärung ein?

gefragt von tangelo am 28.09.2009 um 20:56 Uhr

Was geschieht, wenn geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder voll geschäftsfähige Personen eine Willenserklärng abgeben?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.016 rechtsfolge x 5

elenore
beantwortet von elenore am 28. September 2009 21:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.

Rechtsgeschäfte wie etwa ein Kaufvertrag bestehen in der Regel aus zwei Willenserklärungen, dem Angebot und der Annahme. Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres ist ein Kind geschäftsunfähig und kann keine gültigen Verträge abschließen, da eigene Willenserklärungen des Geschäftsunfähigen nichtig sind. Die Anfechtung ist eine Möglichkeit eine abgegebene Willenserklärung unter betimmten Umständen rückwirkend nichtig werden zu lassen (§ 142 BGB). Eine durch arglistige Täuschung hervorgerufene Willenserklärung kann gem. § 123 BGB angefochten werden.


omahoppel
beantwortet von omahoppel am 28. September 2009 20:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In Rechtskunde nicht aufgepasst??? :-D so ne ähnliche Frage, die was mit rechts- und geschäftsfähigkeit zu tun hat, hast doch schon vorher gestellt...


anonym
beantwortet von zheiko am 28. September 2009 20:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei abschlüssen von (kauf)verträgen gilt folgendes: bei geschäftsfähigen kommt bei annahme des vertragspartners ein vertrag zustande, bei beschränkt geschäftsfähigen je nach dem.(bei minderjährigen gilt der vertrag z.b. als schwebend unwirksam) bei geschäftsunfähigen kommt kein vertrag zustande.


anonym
beantwortet von Lexia86 am 28. September 2009 20:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

anonym
beantwortet von bluemoon3276 am 28. September 2009 20:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Arschkrampe2009
beantwortet von Arschkrampe2009 am 28. September 2009 20:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.