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Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn Reparaturpreis vom Kostenvoranschlag abweicht?

gefragt von derbernd am 22.09.2008 um 9:37 Uhr

Unsere Waschmaschine war kaputt, worauf hin uns der Handwerker einen Kostenvoranschlag nach Besichtigung des Geräts ausstellte. Da sich der Preis noch im Rahmen hielt, baten wir den Handwerker folglich um die Reparatur. Als wir nun die Rechnung bekamen, sollten wir 368,90 Euro mehr zahlen, als auf dem Kostenvoranschlag angepriesen war. Welche Möglichkeiten habe ich, gegen diese Rechnung Einspruch einzulegen? Für das Geld hätte ich nämlich direkt ein neues Gerät kaufen können.


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anonym
beantwortet von maganz am 22. September 2008 09:39
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Dazu müsste man wissen, wieviel die Rechnungssumme ausmacht. 10-12% darf sie über dem Kostenvoranschlag liegen. Alles was darüber ist, müsst Ihr nicht zahlen.

Kommentar von maganz am 22. September 2008 09:43

... sonst wäre ja das Einholen eines Voranschlags sinnlos und absurd.


breath89
beantwortet von breath89 am 22. September 2008 09:39
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schau mal auf dem kostenvoranschlag, ob da nicht eine klausel ist, dass dieser voranschlag unverbindlich ist, oder ähnliches..... wenn ja, dann hasst du wenig chancen


anonym
beantwortet von MarianneW am 22. September 2008 09:53
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Soweit ich weiß darf es nur 10 oder 15% Abweichunng geben von einem offiziellen Kostenvoranschlag - oder der Handwerker muss explizit nachfragen, denn natürlich kann sich während der Reperatur herausstellen, dass etwas grösseres kaputt ist und teure Ersatzteile benötigt werden.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. September 2008 09:45
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wenn ein Kostenvoranschlag um 10 Prozent überzogen wird, ist die Werkstatt verpflichtet einen neuen KVA zu erstellen und hat den Kunden zu informieren..macht sie das nicht besteht kein Zahlungszwang für dich..

du kannst auch zur Durchsetzung der ansprüche die an die zuständige HWK oder IHJK wenden..solltest aber tunlichst den Betrag laut KVA überweisen..


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 22. September 2008 09:48
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Ich kenne das so, dass die Rechnung nicht mehr als 15 % über dem Kostenvoranschlag liegen darf. Alles was drüber ist, brauchst Du nicht zu zahlen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 22. September 2008 09:56
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Würde ich nicht bezahlen. Dafür bekommst du ja eine Neue schon.


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