Unsere Waschmaschine war kaputt, worauf hin uns der Handwerker einen Kostenvoranschlag nach Besichtigung des Geräts ausstellte. Da sich der Preis noch im Rahmen hielt, baten wir den Handwerker folglich um die Reparatur. Als wir nun die Rechnung bekamen, sollten wir 368,90 Euro mehr zahlen, als auf dem Kostenvoranschlag angepriesen war. Welche Möglichkeiten habe ich, gegen diese Rechnung Einspruch einzulegen? Für das Geld hätte ich nämlich direkt ein neues Gerät kaufen können.
Dazu müsste man wissen, wieviel die Rechnungssumme ausmacht. 10-12% darf sie über dem Kostenvoranschlag liegen. Alles was darüber ist, müsst Ihr nicht zahlen.

schau mal auf dem kostenvoranschlag, ob da nicht eine klausel ist, dass dieser voranschlag unverbindlich ist, oder ähnliches..... wenn ja, dann hasst du wenig chancen
Soweit ich weiß darf es nur 10 oder 15% Abweichunng geben von einem offiziellen Kostenvoranschlag - oder der Handwerker muss explizit nachfragen, denn natürlich kann sich während der Reperatur herausstellen, dass etwas grösseres kaputt ist und teure Ersatzteile benötigt werden.

wenn ein Kostenvoranschlag um 10 Prozent überzogen wird, ist die Werkstatt verpflichtet einen neuen KVA zu erstellen und hat den Kunden zu informieren..macht sie das nicht besteht kein Zahlungszwang für dich..
du kannst auch zur Durchsetzung der ansprüche die an die zuständige HWK oder IHJK wenden..solltest aber tunlichst den Betrag laut KVA überweisen..

Ich kenne das so, dass die Rechnung nicht mehr als 15 % über dem Kostenvoranschlag liegen darf. Alles was drüber ist, brauchst Du nicht zu zahlen.

Würde ich nicht bezahlen. Dafür bekommst du ja eine Neue schon.
... sonst wäre ja das Einholen eines Voranschlags sinnlos und absurd.