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Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

gefragt von sunnytime07sunnytime07 am 02.03.2008 um 16:51 Uhr

Ein Freund von uns, jener Selbstständig ist, hat einen Angestellten gekündigt. Folge dessen hat der Gekündigte aus Frust den Betriebswagen (linke u. rechte Seite) den Lack zerkratzt und ist gegen getreten, so das "schicke" Beulen zurück geblieben sind. Wie kann er sich verhalten, dass er nicht auf die Reperaturkosten sitzen bleibt? Das Letzte Gehalt wurde noch nicht ausgezahlt. Besteht die Möglichkeit, es direkt davon abzuziehen?VG

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Recht x 35.002 Schaden x 470

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 2. März 2008 16:58
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Eine Aufrechnung kann schon aus dem Grund nicht zulässig sein, weil die Forderung des AG nicht festgestellt ist.

In dem Fall hilft nur eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, danach die Forderung feststellen lassen, danach die Forderung eintreiben.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. März 2008 16:56
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Das Gehalt steht nicht ohne weiteres zur Disposition.

Sofort zum Anwalt. Gehaltszahlung hinauszögern. Versuchen, eine gerichtliche Verfügung zu erwirken.

Kommentar von 71bf417732d16a3340b7084f3ad794f4smallsunnytime07 am 2. März 2008 16:58

Er kann es aber ohne Zeugen nicht Beweisen. Aussage gegen Aussage. Echt zum Mäuse melken.:o(


redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 2. März 2008 16:53
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Nein, das sind zwei Sachen, aber wie wäre es mal mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung?

Kommentar von 71bf417732d16a3340b7084f3ad794f4smallsunnytime07 am 2. März 2008 16:56

Beweise, da fängt es schon an. Es liegt auf der Hand das er es war. Hat auch schon einen Brief mit Beleidigung erhalten, natürlich ohne Absender.


manuela0269
beantwortet von manuela0269 am 2. März 2008 16:54
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falls er es beweisen kann, sofort anzeige bei der polizei. dann muss der gegner für die kosten aufkommen. bitte niemals eigenmächtig handeln und das letzte gehalt einfach kürzen. das könnte nach hinten losgehen!


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 2. März 2008 18:41
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Das Beweisproblem wird die Sache vermutlich erledigen, so dass die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche daran scheitern wird.

Auch wenn die Schadensersatzansprüche tatsächlich bestehen, kann eine Aufrechnung mit dem Gehaltsanspruch nur unter Beachtung der Pfändungsfreigrenze erfolgen. Der pfandfreie Teil des Gehaltes muss auf jeden Fall ausbezahlt werden. Dieser richtet sich nach den bestehenden Unterhaltspflichten:

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm


anonym
beantwortet von Kaldex am 2. März 2008 17:43
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Ich seh keine Möglichkeit, die Zahlung des letzten Gehalts zu verweigern. Es handelt sich um 2 getrennte Vorgänge! Und wenn es noch so sehr "auf der hand liegt", daß die Sachbeschädigungen von dem Gekündigten verübt worden sind: ohne gerichtsfeste Beweise geht nix. Mein Vermieter hat mir mutmaßlich ELF mal die Autoreifen zerstechen lassen. Das liegt hier auch (für die Andren aber nicht!) auf der Hand wegen andrer Mobbingmaßnahmen von ihm seit 2004; trotzdem kann ich es net beweisen ....


carlotte
beantwortet von carlotte am 2. März 2008 17:30
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Auf jeden Fall, auch ohne Beweise, zum Anwalt oder zur Polizei, bei beiden kann Anzeige erstattet werden, beide beraten. Den Brief mit den Beleidigungen mitnehmen. Und juristischen Rat einholen wegen der ausstehenden Gehaltszahlung, ob die einbehalten werden kann oder absolut getrennt von der Reparaturforderung betrachtet wird.


anonym
beantwortet von mimi55 am 2. März 2008 16:58
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Wenn du beweise hast, das er es war kannst du es probieren, ansonsten, werdet ihr euch wohl vor Gericht sehen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 2. März 2008 16:54
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Wenn es tatsächlich Zeugen dafür gibt, würde ich Anzeige gegen ihn wegen Sachbeschädigung machen und die Reparaturkosten vom Gehalt einbehalten. Wenn es aber reine Vermutungen sind, wäre ich damit vorsichtiger.


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