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Welche rechtlichen Konsequenzen hat es für mich wenn ich mit 15 mit Freunden bis ca. 24 Uhr wegbleib

gefragt von StrohblumeStrohblume am 07.06.2009 um 9:46 Uhr

also ich (15 bzw. in 1 Monat 16)möchte gerne mit meinen Freunden (alle 16-17 Jahre) bis 24 Uhr auf einem Volksfest bleiben. Welche Konsequenzen könnte es haben, wenn wir von der Polizei kontrolliert werden und sich herausstellt, dass ich noch nicht 16 bin?

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Recht x 35.291 Jugendschutz x 271 Volksfest x 33

Reiken
beantwortet von Reiken am 7. Juni 2009 09:49
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Im Zweifelsfall bringen sie Dich nach Hause oder lassen Dich von Deinen Eltern abholen. Ist mir aber noch nie passiert und ich war in dem Alter immer so lange unterwegs.

Kommentar von 18dbf8766f4f69a8babed728968a36cdsmallroterhahn am 7. Juni 2009 09:51

kannst dir vorstellen wies ich deine eltern freun wenn die herren vom trachtenverein mitten in der nacht schellen und sie fragen ob se ne ahnung haben wo du gerade !


anonym
beantwortet von Plumbum am 7. Juni 2009 10:04
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Du wirst deinen Eltern übergeben. Außerdem wird es eine Mitteilung an das Jugendamt geben.

Kommentar von 08e8d9117186c5422f234adc88919f17smallattione84 am 7. Juni 2009 10:27

richtig ... das jugendamt kann ne menge ärger verursachen ...


ciggi76
beantwortet von ciggi76 am 7. Juni 2009 09:50
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rechtliche konsequenzen hat es für dich keine. du wirst evtl nach hause gebracht. deine eltern kommen ins gefängniss, weger vernachlässigung der aufsichtspflicht, und dann musst du ins heim. aber nicht ins gefängniss oder so was schlimmes.

Kommentar von Simple_avatar2smallStrohblume am 7. Juni 2009 09:52

Wie lange?...xD

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 7. Juni 2009 09:58

für immer! ;-)

Kommentar von Simple_avatar2smallStrohblume am 7. Juni 2009 09:58

ok..xD nein Spaß..xD


anonym
beantwortet von eliteDJ am 8. Juni 2009 08:24
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Es steht in keinem deutschen Gesetz geschrieben wie lange ein Kind oder Jugendlicher draußen bleiben darf. Das ist ein irrglaube! WENN die Polizei oder das Ordnungsamt dich nach Hause bringt, dann machen die das, weil du dich an einem Jugendgefährdenden Ort aufhältst (steht im §8 Jugendschutzgesetz). Rechtliche Konsequenzen hat dies keine. Wenn es jedoch öfter passiert könnnte das Jugendamt informiert werden.

Also merk dir: es ist egal ob 15 oder 16 oder 17, du kannst so lange draßen bleiben wie du willst, rein rechtlich gesehen. Nur an gefählichen Orten sollte man sich, besonders wenn es dunkel ist, nicht aufhalten als Minderjähriger.


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