Welche rechtlichen Folgen hat das Verursachen eines Alleinunfalles bei begleitetem Fahren ab 17?

10 Antworten

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Hallo nini97,

die Frage kann man so pauschal gar nicht beantworten, denn es kommt ganz da drauf an, wodurch der Unfall entstanden ist.

Bei vielen Fahranfängern ist ja eine nicht angepasste Geschwindigkeit die Unfallursache. In dem Fall würde laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgelbescheid auf dem Fahrer zukommen:


Tatbestandsnummer: 103602

Tatvorwurf: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG


Bußgeld: 145,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A-Verstoß


Für den Fahranfänger hat der A - Verstoß zur Folge, dass er ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen muss und zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Für die Begleitperson auf dem Beifahrersitz hat dieser Unfall keine Konsequenten.

Ist der Alleinunfall aber nicht aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit, sondern nur durch Unaufmerksamkeit zustande gekommen, erwartet einen nur folgender Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer:101000

Tatvorwurf: Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro (keine Verwaltungsgebühren)

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Das bedeutet nach Zahlung des Verwarnungsgeldes hat sich die Angelegenheit für den Fahrer erledigt. Führerscheinrechtliche Folgen gibt es nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

das ist eine super Antwort, ganz herzlichen Dank 

Wer einen Unfall baut muss mindestens mit einem Verwarnungsgeld von 35€ rechnen, das gilt dann wenn der Unfall auf reine Unaufmerksamkeit zurück zu führen ist und das wäre dann auch die preiswerteste Variante da keine Probezeitmaßnahmen folgen.

Kann der Unfall auf nicht angepasste Geschwindigkeit o.ä. zurück geführt werden, weil man beispielsweise aus der Kurve geflogen ist, dann ist man schon im Bereich eines Bußgeldes von 145€ plus Gebühren und einem Punkt. In dem Fall kommen auch Probezeitmaßnahmen dazu, und das ist der einzige Unterschied zwischen Fahranfängern und "Profis" [oder die sich dafür halten].

Der eigene Sachschaden ist immer selbst zu tragen wenn keine Vollkasko abgeschlossen ist.

Wenn Du ohne Begleitperson gefahren bist, ist dies ein Auflagenverstoß.

70,-€, 1 Punkt, A-Verstoß.

Zudem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und erst nach Absolvierung eines Aufbauseminares ist eine Neuerteilung möglich.

Da fehlt eine wesentliche Auskunft:

Höherstufung bei der Haftpflicht-Versicherung.

Dabei geht es um höhere Beträge.

Du darfst also noch nicht allein fahren und tust es aber?! Dann kriegst du keinen Führerschein, möglicherweise Nachschulungen, etc.