Welche Rechte und Möglickeiten habe ich, wenn der Vormieter meiner zukünftigen Wohnung nicht auszieht obwohl er den Auszugstermin schon überschritten hat. Ich musste nun, da meine alte Wohnung ebenfalls zum 31.7. gekündigt war, zur Überbrückung zu meinen Eltern ziehen. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Kann ich einen Vertrag zur Untermiete mit meinen Eltern machen so dass der Typ für die Mehrkosten meiner Eltern aufkommen muss? Die Kosten für die Einlagerung der Möbel? Längerer Arbeitsweg(Benzinkosten) alles nicht eingeplante und keine Kosten die normalerweise entstanden wären. 2. Wie lange dauert eine Räumungsklage, wenn mein Vermieter diese am Mo, den 3.8.09 eingreicht hat??
Ja diese Kosten kannst Du ihm in Rechnung stellen. Eine Räumungsklage dauert schon etwas, wie wäre es mit einer einstweiligen Verfügung? Die hat man meistens in 48 Stunden. Ich würde Dir dringend empfehlen eine Anwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein aufzusuchen

Gegen den Vormieter kannst du keine Ansprüche stellen, er ist nicht dein Vertragspartner. Sämtliche kosten, die dir durch den nicht termingemäßen Einzug in die neue Wohnung entstehen, muss dir dein neuer Vermieter ersetzen. Er kann dann diese bei deinem Vormieter einklagen. Außerdem könntest du auch den Mietvertrag fristlos kündigen.
wie immer die richtige antwort bei albatros, aber der hat noch keinen DH
ich frag mich was all die unbedarften antwortgeber hier machen
Malkia am 5. August 2009 06:18 Von mir bekommt er auch einen!
so ist es !

Dann musst du dich nicht an deinen Vormieter wenden, sondern an deinen VErmieter, bei dem du einen Mietvertrag unteschrieben hast. Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass die an dich vermietete Wohnung auch frei ist. Du kannst da auch mal direkt nachfragen, was mit den die enstehenden Kosten ist, denn immerhin wurde die ja per Mietvertrag die Wohnung zugesichert. Den Vermieter wirds sicherlich nicht freuen, aber die Kosten müsste er tragen und diese dann an deinen Vormieter weitergeben. Wie gesagt, dein Ansprechparter ist dein Vermieter.
ich bring es mal einfach auf den punkt: du hast keinen vertrag mit dem vormieter, kannst ihn mithin nicht belangen. dagegen kann dein vermieter den vertrag nicht erfüllen. alle schadensersatzansprüch sind also ihm gegenüber zu stellen. der kann sich dann beim vormieter schadlos halten....(wenn er kann)
geh zum mieterbund
Diese Antwort bringt hier niemandem etwas. Der Vermieter hat ja bereits Räumungsklage erhoben. Der Mieterbund bekommt den Mieterbund auch nicht früher raus und möchte noch Beratungsgeld wenn der Fragesteller kein Mitglied ist.

Privat klage--aber als Nebenkläger da der Eigentümer erst mal ne Räumungsklage machen muss...das kann sich aber ziehen...bis zu einem Jahr wenns blöd läuft
Haesilein1951 am 4. August 2009 18:38 er muss nicht als Nebenkläger auf Schadenersatz klagen. Dies kann er ganz normal auf grund seines Mietvertrages. Wichtig ist, dass die Tatsachen stimmen. Kündigungstermin u.s. Er könnte aber auch den Vermieter auf Schadensersatz verklagen. Dieser müsste es sich dann beim jetzigen Mieter wieder holen. Dies kann er aber ehe nur durch einen Anwalt durchsetzen.
Du kannst da gar nichts machen, außer über den zukünftigen Vermieter. Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen, geht aber nur über ein Gericht.
Ich würde dir raten zu einen Anwalt zu gehen der sich auf solche Sachen spezialisiert.