gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Welche Rechte und Möglickeiten habe ich?

gefragt von thieshh am 04.08.2009 um 15:14 Uhr

Welche Rechte und Möglickeiten habe ich, wenn der Vormieter meiner zukünftigen Wohnung nicht auszieht obwohl er den Auszugstermin schon überschritten hat. Ich musste nun, da meine alte Wohnung ebenfalls zum 31.7. gekündigt war, zur Überbrückung zu meinen Eltern ziehen. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Kann ich einen Vertrag zur Untermiete mit meinen Eltern machen so dass der Typ für die Mehrkosten meiner Eltern aufkommen muss? Die Kosten für die Einlagerung der Möbel? Längerer Arbeitsweg(Benzinkosten) alles nicht eingeplante und keine Kosten die normalerweise entstanden wären. 2. Wie lange dauert eine Räumungsklage, wenn mein Vermieter diese am Mo, den 3.8.09 eingreicht hat??


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wohnung (4562)
Mietrecht (3842)
Mieter (716)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von beastly78 am 4. August 2009 15:16
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja diese Kosten kannst Du ihm in Rechnung stellen. Eine Räumungsklage dauert schon etwas, wie wäre es mit einer einstweiligen Verfügung? Die hat man meistens in 48 Stunden. Ich würde Dir dringend empfehlen eine Anwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein aufzusuchen


albatros
beantwortet von albatros am 4. August 2009 23:43
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gegen den Vormieter kannst du keine Ansprüche stellen, er ist nicht dein Vertragspartner. Sämtliche kosten, die dir durch den nicht termingemäßen Einzug in die neue Wohnung entstehen, muss dir dein neuer Vermieter ersetzen. Er kann dann diese bei deinem Vormieter einklagen. Außerdem könntest du auch den Mietvertrag fristlos kündigen.

Kommentar von Obelhicks am 5. August 2009 00:24

wie immer die richtige antwort bei albatros, aber der hat noch keinen DH

ich frag mich was all die unbedarften antwortgeber hier machen

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 5. August 2009 06:18

Von mir bekommt er auch einen!

Kommentar von kunni am 5. August 2009 10:33

so ist es !


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 4. August 2009 15:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann musst du dich nicht an deinen Vormieter wenden, sondern an deinen VErmieter, bei dem du einen Mietvertrag unteschrieben hast. Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass die an dich vermietete Wohnung auch frei ist. Du kannst da auch mal direkt nachfragen, was mit den die enstehenden Kosten ist, denn immerhin wurde die ja per Mietvertrag die Wohnung zugesichert. Den Vermieter wirds sicherlich nicht freuen, aber die Kosten müsste er tragen und diese dann an deinen Vormieter weitergeben. Wie gesagt, dein Ansprechparter ist dein Vermieter.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 5. August 2009 00:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich bring es mal einfach auf den punkt: du hast keinen vertrag mit dem vormieter, kannst ihn mithin nicht belangen. dagegen kann dein vermieter den vertrag nicht erfüllen. alle schadensersatzansprüch sind also ihm gegenüber zu stellen. der kann sich dann beim vormieter schadlos halten....(wenn er kann)


Kroeger
beantwortet von Kroeger am 4. August 2009 15:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

geh zum mieterbund

Kommentar von Padri am 5. August 2009 13:49

Diese Antwort bringt hier niemandem etwas. Der Vermieter hat ja bereits Räumungsklage erhoben. Der Mieterbund bekommt den Mieterbund auch nicht früher raus und möchte noch Beratungsgeld wenn der Fragesteller kein Mitglied ist.


Nikodemus
beantwortet von Nikodemus am 4. August 2009 15:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Privat klage--aber als Nebenkläger da der Eigentümer erst mal ne Räumungsklage machen muss...das kann sich aber ziehen...bis zu einem Jahr wenns blöd läuft

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 4. August 2009 18:38

er muss nicht als Nebenkläger auf Schadenersatz klagen. Dies kann er ganz normal auf grund seines Mietvertrages. Wichtig ist, dass die Tatsachen stimmen. Kündigungstermin u.s. Er könnte aber auch den Vermieter auf Schadensersatz verklagen. Dieser müsste es sich dann beim jetzigen Mieter wieder holen. Dies kann er aber ehe nur durch einen Anwalt durchsetzen.


anonym
beantwortet von Verzogen am 4. August 2009 15:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst da gar nichts machen, außer über den zukünftigen Vermieter. Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen, geht aber nur über ein Gericht.


Cristina81
beantwortet von Cristina81 am 4. August 2009 15:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde dir raten zu einen Anwalt zu gehen der sich auf solche Sachen spezialisiert.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.