gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Welche Rechte hat man, wenn ein myhammer.de-Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde?

gefragt von opusone am 26.03.2008 um 11:09 Uhr

Welche Rechte habe ich als Verbraucher/Auftraggeber, wenn ein Renovierungsauftrag, den ich bei myhammer.de ersteigert habe, von der beauftragten Firma nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde? Die Adresse der Firma habe ich leider nicht mehr...Wer hat Erfahrung?


Reply


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 26. März 2008 11:11
1x
Thumb_up

du kannst Dich bei Mängel ja nur an die ausführende Firma wenden und halt bei My-Mammer.de eine schlechte Bewertung abgeben...


anonym
beantwortet von enfield303 am 26. März 2008 11:27
0x
Thumb_up

Wenn Du nicht "Geiz ist ...." genommen hättest sondern eine Ortsansässige Seriöse Firma beauftragt hättest dann wärst Du jetzt um ein Problem ärmer. Ein Seriöser Handwerksbetrieb steht zu seinen Reklamationen, bezahlt seine Mitarbeiter anständig und sorgt dafür das ausgebildet wird usw.Das alles stirbt wegen My-Hammer u. Co, und Leuten die alles möglichst umsonst haben wollen aus. Ein Handwerksbetrieb nach dem anderen muß wegen solcher Machenschaften die Pforten schließen. Hast Du schonmal darüber nachgedacht??

Kommentar von ArnoNestler am 21. Juni 2008 11:59

Aber die Alternative ist doch nicht immer, es an Handwerksbetriebe der Region zu geben, sondern nur: es selbst zu machen - weil das Geld nicht reicht für "reguläre" Preise. Und wenn ich es selber machen muss, ist ja auch keinem geholfen.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Versäumnisurteil, wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Sind MyHammer Angebote seriös?

    übertragungsrecht von Fotos



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.