welche Rechte hat man dann? und ab wann ist der Kauf bindend?
Beim Kauf auf Probe ist die Billigung der Kaufsache in das Belieben des Käufers gestellt. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache zu untersuchen. Sofern kein Termin vereinbart ist, kann der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist bestimmen, innerhalb derer der Käufer erklären muss, ob er die Kaufsache billigt. Äußert sich der Käufer innerhalb der Frist nicht, so gilt sein Schweigen als Billigung. Damit ist der Kaufvertrag wirksam. Vgl. §§ 454, 455 BGB. (http://www.wdr.de/tv/ardrecht)

Man hat vor allem das Recht, innerhalb der Probezeit vom Kauf zurückzutreten.
Der Kauf ist dann bindend, wenn es im Kaufvertrag steht. Es sind doch viele Varianten denkbar. Es gilt immer noch Vertragsfreiheit.
(Obwohl die immer mehr eingeschränkt wird, aber das ist ein anderes Kapitel.)

Was bitte ist ein Kauf auf Probe? Wenn Du kaufst, dann hast Du damit einen (mündlichen) Kaufvertrag abgeschlossen. Du hast dann das Recht, mit dem Erworbenen zu machen was immer Du möchtest (im Rahmen).
Im Zweifel ist es ein Kauf unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung der Ware durch den Käufer.
Für den Kauf auf Probe, der im Wirtschaftsleben oft auch Bestellung zur Ansicht heißt, gibt es im BGB ein eigenes Kapitel mit 2 Paragrafen: §§ 454 und 455, so genannte "Dunkelnormen". (-;