Welche rechte hat ein wg partner ohne mietvertrag?

5 Antworten

 es wurde kein schriftlicher vertrag aufgesetzt, und der neue mieter hat angst von heute auf morgen rausgeworfen zu werden, weil 2 mieten nicht gezahlt wurden; sie sich aber eigtl geeinigt hatten dass es sich mit dem neuen job den er nun 3 wochen hat, geregelt wird.

Wenn Mieten nachweisbar durch Quittung oder Überweisung gezahlt wurde, hat man den Beweis für einen mündlichen Mietvertrag und dann kann man nicht so einfach rausgeschmissen werden.

Dann muss z.B. schriftlich gekündigt werden; mündlich ist unwirksam.

Die fristlose Kündigung ist möglich wenn man mit mehr als einer Miet im Rückstand ist.

Ziehst man nicht aus, muss der Freund(Vermieter) Räumungsklage einleiten.

Es wurde also mündlich vereinbart das der Freund am ... einzieht und wie viel Miete er zahlen soll. Damit ist ein wirksamer mündlicher Mietvertrag fertig.

Hat der Freund dann auch zumindest 1 x Miete nachweislich gezahlt, z. B. gegen Quittung oder per Überweisung, kann der Vertrag auch nachgewiesen werden.

Bei 2 Monatsmieten Rückstand darf der Vermieter, hier der andere der beiden Freunde, dem Mieter fristlos kündigen. Das aber schriftlich.

Ist noch gar keine Miete gezahlt worden und auch nicht nachweisbar das ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde, ist es für Freund 2 noch einfacher Freund 1 los zu werden.

Er setzt ihn kurzer Hand vor die Tür. Notfalls mit Unterstützung der Polizei.

Zitat: "habe auf mietrecht gelesen, dass sogar 2 monate möglich sein,"

Wenn dem so ist, dann hat er doch sein Ziel schon erreicht,

"weil 2 mieten nicht gezahlt wurden"

Es  sollte sich der säumige Mietzahler mit dem Kollegen zusammen setzen und "ganz kleine Brötchen backen", damit er seine Unterkunft nicht verliert. Aber wo ist das Problem, wenn er mit der (Teil-)Mietzahlung bis zum 3.10. Zeit hat? Oder will er garnichts mehr bezahlen?


es wurde kein schriftlicher vertrag aufgesetzt,

ein mündlicher Mietvertrag ist genauso wirksam und kann z.B. durch Mietzahlungen nachgewiesen werden.

es wurde keine kündigung ausgesprochen, bzw, wurde gesagt, dass wenn die kohle bis zum 3.10 nicht da ist,

mündliche Kündigung ist unwirksam. Auch bei einem mündlichem Mietvertrag muß nach BGB schriftlich gekündigt werden.

Fakt ist aber: Der Vermieter kann bei einem Mietrückstand von 2 Monatsmieten fristlos das Mietverhältnis kündigen. Das Mietverhältnis wäre dann sofort beendet, d.h. die Mietsache ist unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben, allerdings wird dem Mieter lt. Rechtssprechung eine Räumungsfrist von 1 - 2 Wochen zugestanden.

Allerdings kann die fristlose Kündigung durch die Begleichung sämtlicher Mietrückstände "heilen" das heißt sie wird unwirksam. Dies gilt aber nicht wenn der Vermieter hilfsweise zur fristlosen Kündigung die ordentliche Kündigung ausspricht.

NEIN, NEIN und NEIN....Du hast keinen Mietvertrag....DU hast KEINE RECHTE....ergo wenn DIR jemand sagt...hörmal, wenn die Miete/Nebenkosten bis zum 3.10. nicht da sind, dann bist Du weg vom Fenster, dann ist das schlicht und ergreifend so...es ist Dein reines Privatvergnügen zu sehen, wie Du die Miete beibringst....!

Da hilft auch nichts, wenn Du vielleicht sogar einen sehr triftigen Grund hättest, die Miete z.B. erst am 10.10 zahlen zu können.

OHNE MIETVERTRAG, KEIN MIETVERHÄLTNIS...was Deine Frage dann wie von selbst beantwortet, ob Du dann ggf. ab 4.10. obdachlos wärst...denn die Antwort ist klar JA!

Es gibt auch keine Möglichkeiten oder "Gesetze" (wäre ja noch schöner) wie man irgendwas "rausschinden" kann...wer wohnen will, muss zahlen, wer nicht zahlen kann, zudem nicht mal einen Mietvertrag besitzt, der ist schneller draußen als er "piep" sagen kann.

Ich würde mir das gut überlegen, der Herbst ist da, die Nächte werden verdamm kühl...und Obdachlosenunterkünfte sind alles andere als bequem.

anitari  30.09.2015, 06:37

Mietverhältnisse/-verträge können auch mündlich abgeschlossen werden bzw.  zustande kommen.

Person zieht ein - zahlt die erste Miete - fertig Mietvertrag. Es gelten automatisch gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.

youarewelcome  30.09.2015, 12:02
@anitari

Da derjenige der das eventuell geltend machen möchte, nunmehr nicht mehr mit dem Hauptmieter befreundet ist, glaube ich mit Sicherheit nicht, dass dieser eine Untervermietung bestätigen wird, was auch nichts an der Tatsache ändern würde, wenn es sich hier um einen Mietvertrag handeln würde, was es NICHT TUT, dass der Hauptmieter das Recht hat, den Untermieter OHNE schriftliche Vereinbarung vor die Tür zu setzen, fristlos sowieso wenn der Herr Untermieter keine Miete zahlt...übrigens grade so einen Fall vor Gericht gehabt...komisch dass auch der Richter meinte, mündliche Absprachen machen keinen Mietvertrag, nicht alles was mündlich beschlossen wird, führt zu einem Vertrag (Zitat Richter."das ist der volkstümliche Irrglaube"!!) Und Leute die keine Miete zahlen, haben diesbezüglich sowieso ihre Rechte verwirkt...in vorliegendem Falle. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der FS umsonst in einer Art Untermietverhältnis lebt, möglich, dass schon mehrere Wohnungen oder Zimmer nicht gezahlt wurden, deshalb auf herkömmlichem Wege kein Mietverhaltnis mehr zustande kommen kann....manchen brauchen halt sehr lange, bis sie die Realität des Lebens verstehen!!