gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Welche Rechte hat die Mutter bei einem unehelichen Kind?

gefragt von Wildblume am 30.09.2008 um 17:31 Uhr

Wenn man dem gemeinsamen Kind den Namen des Vaters gibt, welche Rechte hat dann die Mutter im Falle einer Trennung? Hat sie die gleichen Rechte wie der Vater oder hat sie keine, weil sie unterschiedliche Namen tragen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.135 Kinder x 17.885 Familie x 9.326 Mutter x 725 Vater x 538 Familienname x 33

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 30. September 2008 17:33
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Namen und Sorgerecht haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun.


Nesquick
beantwortet von Nesquick am 30. September 2008 17:32
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie hat alle Rechte, wenn sie das Sorgerecht hat...völlig unabhängig vom Nachnamen.


Helga80
beantwortet von Helga80 am 30. September 2008 17:33
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Name hat nichts, aber auch rein gar nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Im Falle einer Trennung gilt zunächst das gemeinsame Sorgerecht, alles andere müßte mit hieb- und stichfesten Argumenten vor Gericht geklärt werden


moon73
beantwortet von moon73 am 30. September 2008 17:32
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Name hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Vater und Mutter behalten das gemeinsame Sorgerecht, egal wie das Kind heißt. Umgekehrt verliert der Vater ja auch nicht das Sorgerecht, nur weil die Kinder meist wie die Mütter heißen.


anonym
beantwortet von kerstin07812 am 1. Oktober 2008 12:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mein Sphn hat auch den Nachnamen seines Vaters,bei einem Arzt mußte ich allerdings beweißen das ich die Mutter bin,da ich einen anderen Namen hatte.Hier ging es um einen Urologen,der eine ambulante op durchführen sollte.


anonym
beantwortet von Musterknabe am 30. September 2008 18:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beide Elternteile haben zunächst einmal grundsätzlich die gleichen Rechte, sofern die Vaterschaft anerkannt wurde. Das hat nichts mit dem Nachnamen zu tun.

Kommentar von A1c317f1368a7570cd71d70b11bb3163smallCondor131 am 1. Oktober 2008 03:08

Die vaterschaft hat aber nichts mit dem sorgerecht zu tun.
Die vaterschaft bedeutet nur eine anerkennung und genau genommen begruendet es rechte des kindes bezueglich des vaters.
Das sorgerecht ... in diesem fall die sorgerechtserklaerung dagegen begruendet das recht und die pflicht der beiden elternteile sich um das kind zu kuemmern. Dies betrifft alle wesentlichen entscheidungen. Natuerlich bleiben die alltaeglichen entscheidungen trotz des gemeinsamen sorgerechtes bei dem elternteil, bei dem das kind lebt.
Das namensrecht hat in dem fall mit beidem gar nichts zu tun, denn es hat ja nur was damit zu tun, wie das kind heisst;-)


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.