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Welche Rechte hat die Hartz IV Behörde?

gefragt von anbile am 26.10.2009 um 15:04 Uhr

Bei welchen Institutionen hat die Behörde eigentlich Einblick in meine Daten, ohne das ich denen das vorher ausdrücklich gestattet habe?

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geld x 22.870 arbeit x 14.596 hartz-iv x 768

HHSthp
beantwortet von HHSthp am 26. Oktober 2009 15:05
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Bei der Schufa, bei allen Staatsbehörden, Finanzamt usw.
Banken u. Ärzte nicht.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 26. Oktober 2009 15:11

richtig, Auskunft der Bankenaufsicht wie Freistellungsaufträge und Konten. Nicht aber um Konteninhalte/Bewegungen usw. Nur auf Anordnung wenn dies durch besondere Umstände erforderlich ist und auf anderem Wege nicht möglich war.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 26. Oktober 2009 15:06
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Sie haben Einblick, auch wenn das vielen nicht gefällt. Wie sonst sollte es möglich sein, dass Du etwas nicht erhälst, weil sie festgestellt haben, dass auf Deinem Konto jede Menge Geld ist.

Kommentar von Aa90895e2e6670e34e7b8452f0fde3bfsmallBlossom13117 am 26. Oktober 2009 15:10

sie haben kein einblick auf das konto. ausser man legt dort seine kontoauszüge vor. ansonsten ist es rechtswidrig!!!! schaum mal im sgb ii nach

Kommentar von SUNFRIEND4 am 26. Oktober 2009 15:12

Komisch, bei meinen Nachbarn haben sie Geld zurückgefordert, weil die was nicht angegeben haben.

Kommentar von Aa90895e2e6670e34e7b8452f0fde3bfsmallBlossom13117 am 27. Oktober 2009 21:48

dann muss dein nachbar die vom amt verklagen


Chris60
beantwortet von Chris60 am 26. Oktober 2009 15:15
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Bei fast allen Behörden und Institutionen . Bei Banken indirekt. Alle 3 Monate melden alle Banken die Konten, bei denen ein Freistellungsauftrag besteht an die Finanzbehörden. D.H. die erwirtschafteten Zinsen werden gemeldet. Diese Ausdrucke mit den Namen der Hartz IV-Bezieher werden an die Hartz IV Behörde geschickt und es erfolgt von den jeweiligen Mitarbeitern der Datenabgleich. Anhand der Zinsen kann dann errechnet werden, wieviel Kapital vorhanden ist.


dashase
beantwortet von dashase am 26. Oktober 2009 15:07
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Es ist keine Behörde, somit auch, ausser BGB und SGB keinerlei Sonderbefugnisse :-)

Kommentar von otter58 am 27. Oktober 2009 21:12

die ARGEn sind sehr wohl Behörden!........wenn auch nicht mehr lange (bis 31.12.2010)


Alcatraz1969
beantwortet von Alcatraz1969 am 26. Oktober 2009 15:05
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Klar! bist zur vorlage verpflichtet!

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 26. Oktober 2009 15:07

die Frage war von Einblick und nicht von Vorlage, das ist ein grosser Unterschied.

Kommentar von C1cb4ee5a6ace4aaa51eccb129da28b2smallAlcatraz1969 am 26. Oktober 2009 15:10

die frage stellt sich garnicht...was willst denn machen wenn sie dich nicht fragen und es tun! Die sitzen ganz klar am längeren hebel!

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 26. Oktober 2009 15:14

das hast Du nicht verstanden


Blossom13117
beantwortet von Blossom13117 am 26. Oktober 2009 15:05
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nirgendwo, auch nicht wenn die das sagen. lass dir bloß kein quatsch erzählen....


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