Bei welchen Institutionen hat die Behörde eigentlich Einblick in meine Daten, ohne das ich denen das vorher ausdrücklich gestattet habe?

Bei der Schufa, bei allen Staatsbehörden, Finanzamt usw.
Banken u. Ärzte nicht.
Sie haben Einblick, auch wenn das vielen nicht gefällt. Wie sonst sollte es möglich sein, dass Du etwas nicht erhälst, weil sie festgestellt haben, dass auf Deinem Konto jede Menge Geld ist.
Blossom13117 am 26. Oktober 2009 15:10 sie haben kein einblick auf das konto. ausser man legt dort seine kontoauszüge vor. ansonsten ist es rechtswidrig!!!! schaum mal im sgb ii nach
Komisch, bei meinen Nachbarn haben sie Geld zurückgefordert, weil die was nicht angegeben haben.
Blossom13117 am 27. Oktober 2009 21:48 dann muss dein nachbar die vom amt verklagen

Bei fast allen Behörden und Institutionen . Bei Banken indirekt. Alle 3 Monate melden alle Banken die Konten, bei denen ein Freistellungsauftrag besteht an die Finanzbehörden. D.H. die erwirtschafteten Zinsen werden gemeldet. Diese Ausdrucke mit den Namen der Hartz IV-Bezieher werden an die Hartz IV Behörde geschickt und es erfolgt von den jeweiligen Mitarbeitern der Datenabgleich. Anhand der Zinsen kann dann errechnet werden, wieviel Kapital vorhanden ist.

Es ist keine Behörde, somit auch, ausser BGB und SGB keinerlei Sonderbefugnisse :-)
die ARGEn sind sehr wohl Behörden!........wenn auch nicht mehr lange (bis 31.12.2010)

Klar! bist zur vorlage verpflichtet!
Gerd2 am 26. Oktober 2009 15:07 die Frage war von Einblick und nicht von Vorlage, das ist ein grosser Unterschied.
Alcatraz1969 am 26. Oktober 2009 15:10 die frage stellt sich garnicht...was willst denn machen wenn sie dich nicht fragen und es tun! Die sitzen ganz klar am längeren hebel!
Gerd2 am 26. Oktober 2009 15:14 das hast Du nicht verstanden

nirgendwo, auch nicht wenn die das sagen. lass dir bloß kein quatsch erzählen....
richtig, Auskunft der Bankenaufsicht wie Freistellungsaufträge und Konten. Nicht aber um Konteninhalte/Bewegungen usw. Nur auf Anordnung wenn dies durch besondere Umstände erforderlich ist und auf anderem Wege nicht möglich war.