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welche Rechte hat das Kind, das deutschen Vater hat ?

gefragt von steppennomade am 03.11.2009 um 10:14 Uhr

Hallo alle !

Ich bin alleinerziehende Mutter. bin aus Asien. Ich wohne hier mit meiner 7 jährigen Tochter. Ihr Vater ist ein Deutscher. Es ist durch DNA Test schon klar geworden, obwohl er uns nicht mag. Aber bevor das wir haben zusammen 1.5 jahrelang gelebt, doch wir haben nicht verheiratet. Er bezahlt meiner Tochter monatlich 75 Euro. Nicht freiwillig, anlass Rechtsentscheidung. Warum so wenig ? weil wir leben nicht in Deutschland.

Welche Rechte hat mein Kind ausser Unterhalt ? zu erben von ihrem Vater ? In Deutschland zu leben ? Deutsches Pass haben ? Soll ihr Vater ihr für ihre Ausbildung zu bezahlen ? und...... ? Bitte, keine Beleidung !

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Kinder x 18.013 Familie x 9.431 Unterhalt x 2.076

anonym
beantwortet von carinacarina am 3. November 2009 10:21
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Hallo steppennomade,

das Kind ist vom Status her Deutscher. Lebt es hier und wurde hier geboren? Dann sowieso, wenn nicht, musst Du mit der anerkannten Vaterschaft bzw dem DNA-Wisch die Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen.

Es ist logischerweise vom Status nicht anders zu betrachten, als andere uneheliche Kinder, wobei es inzwischen so gut wie keinen Unterschied mehr macht, ob ehelich oder nicht. Es erbt zumindest den gesetzlichen Mindestteil, der Vater muss Unterhalt zahlen und ja, er muss ich auch an der Ausbildung beteiligen. Allerdings wirst Du Probleme haben diese Rechte durchzusetzen, wenn Du nicht in D wohnst und dem Kind nicht die deutsche Staatsbürgerschaft offiziell machst.

Wende Dich ans Jugendamt. Die können Dich beraten.

Viel Glück Carina

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 3. November 2009 10:32

ich glaube sie lebt nicht in Deutschland

Kommentar von steppennomade am 3. November 2009 10:33

Vielen Dank alle. mein KInd ist nicht in Deutschland geboren. Wir, das heisst ich und mein Kind, wohnen in meiner Heimat.

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 3. November 2009 15:09

das Kind ist kein Deutscher, wenn es nicht hier geboren wurde.

Kommentar von carinacarina am 5. November 2009 17:48

Hallo allerseits, das Kind ist deutscher Staatsangehörigkeit, egal wo es geboren ist, wenn ein Elternteil ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit hat: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Staatsangehoerigkeit/03-ElternDt.html

@steppennomade, am besten Du wendest Dich an die Deutsche Botschaft mit der Vaterschaftsanerkennung respektive dem Vaterschaftstest.


nyrianne
beantwortet von nyrianne am 4. November 2009 18:12
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Die deutsche Staatsbürgerschaft hängt nicht vom Geburtsort ab, sondern ob der Vater des Kindes Deutscher ist - also wie Carinacarina schon schrieb.
Wenn du möchtest, daß deine Tochter einen deutschen Pass bekommt, dann geh mit den Unterlagen, die beweisen, daß er der Vater ist (und wenn du kannst, dann auch mit einer Kopie seines Passes - also dem Beweis, daß er ein Deutscher ist) zur deutschen Botschaft (du wirst auch ein biometrisches Passbild von deiner Tochter brauchen) und beantrage einen Pass für sie.
Sie müßte ihn ohne weitere Umstände bekommen (ich weiß aber nicht, was sie inzwischen für die Ausstellunge eines Passes verlangen, das letzte Mal als ich nachfragte, waren es - glaube ich - 75EUR) frag' besser vorher nochmal nach.
Dein Unterhalt beläuft sich tatsächlich nur auf 75EUR im Monat, weil du nicht in Deutschland wohnst, hier bekämst du mehr - hier sind aber auch die Lebenshaltungskosten höher. Deine Tochter ist seine uneheliche Tochter und solange sie als solches gemeldet ist (also in irgendeinem Register auftaucht) wird sie auch automatisch erbberechtigt - ist sie das nicht, muß sie sich selbst melden, sollte er sterben, es steht ihr in jedem Fall mindestens der gesetzliche Anteil zu.
Als Deutsche hat deine Tochter ein Recht in Deutschland zu wohnen und ja der Vater hat auch die Pflicht dich bei der Bezahlung ihrer Ausbildung zu unterstützen, aber es dürfte schwer sein, das zu erwirken, wenn du nicht in Deutschland bist und die Unterstützung des Jugendamts hast.
Und nochmal schwierig wird es, wenn weder du noch deine Tochter deutsch sprechen.
Beleidigend finde ich nicht deine Nachfrage, sondern eher das Verhalten des Mannes, der der Vater deiner Tochter ist.

Kommentar von Ec6ef9c1a4dd4014d5093f9196cf7b18smallnyrianne am 4. November 2009 18:19

sorry, habe gerade nachgeschaut, der Kinderreisepass kostet nur 13EUR, gilt bis zum 12 Lebensjahr und kann dann mit einem neuen Passbild verlängert werden - die Verlängerung kostet dann momentan 6 EUR.


nero070
beantwortet von nero070 am 3. November 2009 15:08
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Es müssen vermutlich nur 75€ gezahlt werden, weil die Unterhaltszahlungen an den Lebensstandart des Landes angepasst werden. Wenn das Kind nicht in Deutschland geboren ist, hat es auch kein Anrecht auf den Deutschen Pass oder Aufenthaltsrecht. Erben kann es hingegen schon vom Vater. Dafür müsster dieser aber zuvor ablebig werden.


schildi
beantwortet von schildi am 3. November 2009 10:31
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ich vermute das du in Asien lebst 75.- € ist in Deutschland nicht viel aber in Asien ist es viel. Vielleicht solltest du mit allen Unterlagen mal in die Deutsche Botschaft gehen vielleicht können die dir etwas weiter helfen. Alle Gute


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 3. November 2009 10:19
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ich denke auch das Deinem Kind mehr als 75€ zustehen.Erkundige Dich doch mal bei einem Jugendamt in deiner Stadt wo Du lebst-meist können die Länderübergreifend mehr erreichen.Viel Glück und alles Gute für Euch. Sonst wende Dich an einen Anwalt.


VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 3. November 2009 10:19
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Ist wohl ein zu komplizierter Fall, als dass hier jemand fundiert Stellung nehmen kann.
Du solltest einen Fachanwalt fragen, der sich im deutschen Unterhaltsrecht auskennt. Vielleicht findest du einen über die deutsche Botschaft in deinem Heimatland (wenn ich richtig verstanden habe, lebt ihr nicht in Deutschland, oder?).


sindy2279
beantwortet von sindy2279 am 3. November 2009 10:19
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75 euro weil ihr nicht hier lebt.. der satz ist angepasst den lebensumständen und wenn sie bei euch nicht so hoch sind ist das angemessen... deutscher pass??? ist das kind in deutschland geboren??? ausbildung muss niemand bezahlen das ist ne kann bestimmung

Kommentar von brettpit am 3. November 2009 10:25

..denk ich auch, In Thailand sind 75 Euro schon ein stattlicher Betrag, schliesslich war das Amt schon eingeschaltet,dass er diesen Betrag überweisen muss


anonym
beantwortet von bima1010 am 3. November 2009 10:19
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ich verstehe nicht ganz, du schreibst wir leben hier und am schluss heisst es wir leben nichtin deutschland. auf jeden fall kannst du dich bei einem deutschen jugendamt beraten lassen, die erklären dir genau, was du für unterhaltsansprüche usw. fordern kannst. viel erfolg

Kommentar von brettpit am 3. November 2009 10:23

.sie bezieht sich wohl auf ihren jetzigen Standort, "hier in Asien"..wo sie den Beitrag schrieb,


benji2005
beantwortet von benji2005 am 3. November 2009 10:18
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Da wirst du schon bei der Behörde nachfragen müssen. Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen....


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 3. November 2009 10:16
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Beleidung gibt es hier bestimmt nicht, warum auch. Was für Rechte Dein Kind hat, musste wohl beim Amt dich erkundigen, aber ich bin mir sicher das es mehr sein wird als 75 Euro an Geld


GbThreepwood
beantwortet von GbThreepwood am 3. November 2009 10:16
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hmm.. ich kenne mich nicht so gut aus, aber ein erbe wird das kind bekommen, da der vater es nicht ohne grund enderben kann und eine ausbildung muss der vater nicht bezahlen.. und wieso sollten wir dich beleidigen?? xD


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