Ich möchte mich aus meinem bestehenden Arbeitsverhältnis bei einer anderen Firma bewerben. Und da ich in meiner jetzigen Firma intern versetzt wurde, habe ich ja nun auch wohl ein Anrecht auf eine Zwischenbeurteilung. Nur leider kommt mein Chef nicht besonders schnell damit herum, sprich ich warte schon seit 3 Wochen auf das Zeugnis. Aber um mich zu bewerben brauche ich dieses so schnell als möglich. Kann ich ihm eine Frist setzen oder ist er gesetzlich an einen Zeitrahmen gebunden?
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Du kannst es lediglich vor dem Arbeitsgericht einklagen. Ich denke aber, dass ein Zwischenzeugnis kein wirklicher Hinderungsgrund bei einer Bewerbung sein kann, denn es liegen sicher Zeugnisse aus früheren Tätigkeiten vor.
Du kannst und darfst immer ein Zeugnis verlangen, dazu mußt du gar nicht intern versetzt worden sein.
Vielleicht "flattert" der Chef etwas, weil er fürchtet, die interne Versetzung wollte von dir angegriffen werden.
Der zeitliche Schwerpunkt deiner Tätigkeit lag mutmaßlich in der vorherigen Postition, auf der neuen Position wird man dich und deine Arbeitsleistung, -weise und -qualität erst kennenlernen müssen, soll man dich beurteilen.
Niklaus am 6. Mai 2008 20:07 Ein Zwischenzeugnis braucht nicht immer ausgestellt werden. Nur bei begründetem Anlass wie z.B. Vorgesetztenwechsel ode Bewerbung. Letzterne Grund wird man aber nicht so einfach sagen.
Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist immer ein Zeugnis auszustellen.
Magst du deine Aussage - irgendwie verifizierbar - belegen? Danke!
Habe meinen Chef noch mal auf das Zeugnis angesprochen mit dem Hinweis auf die interne Versetzung. Ist heute diktiert worden und bei dessen Sekretärin zur Abschrift gelangt. Hat wohl als Anstoß gereicht. Vielen Dank für die Antworten!