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welche rechte habe ich als mieter!!zun thema hund

gefragt von chris20duisburg am 15.11.2008 um 18:06 Uhr

hallo ich wohne in ein haus wo die vermieter direkt unter mir wohnen.sie haben ein golden rertriver (also ein grösseren hund) wir haben uns ein kleinen welpe geholt ( nicht grösser als ein beeglel) jetzt sagt die vermieterin das sie es nicht will das wir ein hund haben! jetzt die frage darf sie obwohl sie die vermieterin ist in diesen haus ein hund haben??und zu anderen nein sagen?

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rechte als mieter x 1 hund im haus x 1

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 15. November 2008 18:07
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Was die Vermieterin macht, das geht Dich nichts an. Wenn Dein Vertrag keine Hundehaltung erlaubt, dann musst Du ihn weggeben.


wernilein
beantwortet von wernilein am 15. November 2008 18:07
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das sollte im Mietvertrag geregelt sein,


anonym
beantwortet von Regenmacher am 15. November 2008 18:08
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Wenn in deinem Mietvertrag das Halten von Hunden untersagt ist, dann kann die Vermieterin es verbieten.

Auch wenn sie selbst einen Hund hat. Es ist ihr und nicht dein Haus.


SmootheBabe
beantwortet von SmootheBabe am 17. November 2008 15:30
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da es das Haus der Vermieterin ist brauchst du umbedingt ihre Zustimmung.

es kann auch sein, dass deine Vermieterin gar nicht gegen deinen Hund ist, sondern ein anderer Mieter. Den auch die anderen Mieter haben das Recht zu sagen sie möchten keinen weiteren Hund im Haus.


anonym
beantwortet von cleme am 15. November 2008 18:24
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Die Vermieterin ist Eigentümerin des Hauses und kann also machen, was sie will. Punkt.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 15. November 2008 18:17
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Wem gehört das Haus ? Also dürfen Sie. Als Mieter brauchst Du immer die Zustimmung zur Hundehaltung.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 15. November 2008 18:09
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guck in den Mietvertrag und die Hausordnung, ob Haustiere erlaubt sind. Wenn das nicht der fall ist, bedarf es der ausrücklichen genehminung eurer Vermieter, auch wenn sie selber ein Tier haben.


schudi93
beantwortet von schudi93 am 15. November 2008 18:08
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So viel wie im Mietsvertrag steht.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 15. November 2008 18:08
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Wenn es im Mietvertrag steht, dann ist die Vermietrin im Recht. Was sie früher anderen Mietern zugestanden hat, steht nicht zur Debatte. Steht allerdings nichts im Mietvertrag, dann könnt ihr natürlich einen Hund halten. Für weitere Hilfe, wende dich bitte an den Mieterschutzbund oder den Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale.


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