Hallihallo ....
Wir leben in einer 3 1/2 Raum -Wohnung in einem 6 Parteien Haus. Jetzt wo der Winter richtig anfägt, haben wir jeden Morgen die Fenster der gesamten Wohnung beschlagen und Kondenswasser am unteren Rand der jeweiligen Fenster. Meinem Mann ist dazu aufgefallen, dass der Dachboden des Hauses überhaupt nicht isoliert ist --- die blanken Dachpfannen sind zu sehen. Und wir haben direkt die Wohnung unterm Dachboden. Unsere ganze Wohnung ist super kalt obwohl wir fast alle Nachtspeicher auf 3 stehen haben.... kann echt nicht sein alles :-( Vor allen Dingen haben wir Heizkosten bis zum Himmel und keine dementsprechende Wärme in der Wohnung ... und DAS ALLES mit einem 5 Monate altem Baby ! Sind wirklich todunglücklich und wissen keinen Rat mehr ... Wer kann helfen, bzw uns sagen welche Rechte wir haben, um uns mit unserem Vermieter auseinander zu setzen ??
Vielen Dank für die Antworten im Vorfeld. Fam. Kroll
Hallo ihr drei,wir haben auch achtspeicher öfen und hatten im ersten jahr auch voll die probleme mit denen, das problem ist das diese öfen einen ausfühler haben das heißt wenn es kalt draußen ist springt er ja an sollte aber bei kalten temperaturen die sonne scheinen erkennt dieser fühler das es warm ist und somit speichert er in der nacht nicht genug wärme.uns war im winter auch immer schweine kalt obwohl alles auf 3 stand. dieses jahr war es anders bevor es kalt wurde spring sie tage lang nicht an als unser vermiter dann feststellte das der fühler kaputt war machte er den ab und die öfen sind wieder angesprunegn das gute ist unsere wohnung ist jetzt viel wärmer und wir müssen diese öfen nicht mehr auf drei stellen in großen räumen auf 2 in kleinen auf 1 und das nur für eine stunde und dann gleich wieder auf null. es ist wirklich sehr angenehm warm bei uns. als dieses jahr die betriebskosten abrechnung kam waren wir sehr erstaunt das wir runter gestuft worden sind da wir weniger verbraucht haben als das jahr zuvor,man sieht ohne den fühler ist es sogar billiger.versucht das mal.

Wenn die Isolierung zwischen den dachsparrenfehlt, ist zu prüfen, ob die Decke zwischen Eurer Wohnung und dem Dachboden genügend isoliert ist. Es gibt da seit einiger Zeit neue gesetzliche Vorschriften, an die sich die Vermieter zu halten haben: http://www.wohnung.com/neue-verpflichtungen-fuer-hausbesitzer/ Auf wohnung.com findest Du auch etwas zum Kondensat an den Scheiben und zum sich daraus entwickelnden Problem Schimmel.
ein recht auf Islierung gibt es nicht. Da der Zustand schon beim Einzug vorhanden war, kann man auch nicht auf Nachbesserung hoffen. Wenn der Vermieter daran etwas ändert darf er die kompletten Kosten über eine Mieterhöhung auf den Mieter umlegen

Allein die Dachpfanne zu sehen bedeutet nicht unbedingt, dass die Decke zum Dach nicht isoliert ist. Bei hohen Heizkosten und geringen Temperaturen sieht das schon anders aus. Der Vermieter ist verpflichtet einen solchen Mangel zu beseitigen, wenn er denn nachweisbar ist. Das kann im Zweifel nur ein Bausachverständiger. Das mit dem Kondenswasser liegt nämlich an Eurer schlechten Lüfttechnik, so die mögliche Argumentation des Vermieters.
Ist die Wohnung nicht auf 22 Grad in Wohnräumen zu erwärmen ist die Wohnung mangelhaft. Den Vermieter auf den Mangel hinweisen und Mietminderung androhen. Bei keiner Heizung in der Heizperiode dürften 100% möglich sein.
Kaum. Eher 10 - 30%, je nach tatsächlich durch Gutachter festgestellter Temperatur. Warm wird´s dadurch aber auch nicht, daher besser gleich eine andere Wohnung suchen.
Da hilft nur ausziehen. Der Vermieter ist per se nicht verpflichtet, bezüglich der Isolierung etwas zu unternehmen - der Auszug und die anschließende Notwendigkeit, bei der Neuvermietung den jetzt Pflicht gewordenen Energiepass vorlegen zu müssen, werden da aber schnell zum Umdenken führen. Solltet Ihr ansonsten gerne dort wohnen, könnt Ihr Euch ja mal mit dem Vermieter zusammensetzen, und überlegen, wie eine Isolierung evtl. gemeinsam in Angriff genommen werden könnte (hängt natürlich sehr stark vom Zustand der Vermieter-Mieter-Beziehung ab).

Mieterschutzbund hilft weiter
Inwiefern der Mieterschutzbund hier helfen sollte, ist mir allerdings schleierhaft. Die Wohnung wurde offenbar im bestehenden Zustand so angemietet; Mietminderung infolge einer Verschlechterung fällt also aus.
curafe am 25. November 2008 14:55 wenn die wohnunräume egal wie weit die heizung aufgedreht wird nicht 22 bzw. 18 grad im schlafzimmer reicht, dann kann man eine mietminderung erwirken nachdem man den vermieter die mängel mitgeteilt hat und er diese nicht abschafft
Das stimmt - nur hilft ihnen das ja nicht viel. Kühl bleibt die Wohnung dennoch - und eine Minderung von 10 - 30% (je nach tatsächlich erreichter Temperatur) löst ja weder das eigentliche Problem, noch fällt die Ersparnis so hoch aus, dass eine zusätzliche Heizmöglichkeit dadurch finanziert werden könnte. :-(