gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

welche rechte habe ich als Leibliche Mutter, wenn die kinder durch ein familienmitglid adoptiert wur

gefragt von kiba27kiba27 am 28.05.2009 um 10:02 Uhr

Ich habe 2 kinder (7) und (9) mein sohn lebt seid seinem 1 lebensjahr bei seiner tante (der schwester bei dem vater der kinder)und meine tochter seid dem sie 4 wochen alt ist dort,ich habe jehrelang keinen kontakt zu der familie gehabt weil ich nicht wollte das meine kinder darunter vieleicht leiden,nun finde ich sind sie alt genug mich kennen zu lernen (allerdings will ich mich nicht als ihre mama vorstellen,sondern einfach nur sehen wie sie leben und wie es ihnen geht)ich habe aber weder das sorgerecht noch das aufenthaltsbestimmungsrecht über die beiden,ich hatte damals auch die möglichkeit meine kinder alle 14 tage zu sehen,nun habe ich erfahren das die tante meine kinder adoptiert hat,kann sie das auch ohne meine einwilligung tun???ich habe nie etwas unterschrieben,wie sind meine rechte kann ich meine kinder sehen oder kann sie mir das verbieten obwohl ich die leibliche mutter der kinder bin!!???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (33284)
kinder (17050)
familie (8776)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


moon73
beantwortet von moon73 am 28. Mai 2009 10:07
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du nichts unterschrieben hast, liegt auch keine Adoption vor. Wenn adoptiert, hättest du jetzt auch Adoptionsunterlagen in den Händen. Ich vermute , die Tante hat die Pflegschaft über deine Kinder.

Wende dich doch einfach an das Jugendamt, die können dir weiterhelfen .

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 28. Mai 2009 10:18

ich habe keine papiere und somit auch nichts unterschrieben,amer die kinder haben den nachnamen der Tante,also sind sie doch adoptiert??oder wie sehe ich das?das jug.amt hilft mir nicht.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 28. Mai 2009 10:22

Du mußt doch aber wissen aus welchen Gründen und zu welchen Vereinbarungen deine Kinder zur Tante gegeben worden sind? Oder bist entmündigt worden ? Irgendjemand muß doch darüber Bescheid wissen, kein Kind kommt einfach so, ohne Bescheid/Urteil/Unterlagen , also ohne irgend was zu anderen Leuten, um dort aufzuwachsen. Mach Druck beim Jugendamt, du bist die Mutter und hast ein Recht zu erfahren, was los ist.

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 28. Mai 2009 10:43

das jug.amt hilft mir aber nicht seid jahren versuche ich das darüber zu machen aber nein da kommt nichts.ich war damals grade 18 und kommplett auf mich alleine gestellt und wenn ich ehrlich bin,bin ich froh das meine kinder nicht bei mir warten(klingt hart aber ist ehrlich)ich hatte ja das besuchsrecht alle 14 tage welches ich aber nicht wahr genommen habe um meine kinder nicht durcheinander zu bringen,nein bin nicht entmündigt worden.ich weiss eben nicht wie mein recht als 'LEIBLICHE' mutter ist

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 28. Mai 2009 12:25

Als leibliche Mutter hast du ein Besuchsrecht (außer bei einer Adoption, dann nicht). Wenn das Jugendamt dir nicht behilflich ist, dann nimm dir einen Anwalt für Familienrecht. Wenn du kein oder ein geringes Einkommen hast, kannst du Beratungshilfe beantragen. Am besten gehst du mal zur Caritas oder Diakonie. Du brauchst jemanden der dir von A-Z hilft.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 28. Mai 2009 10:04
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn wirklich eine Adoption erfolgt ist, bist du RECHTLICH gesehen, nicht mehr die Mutter, so krass es klingt. Dementsprechend dann wohl auch die Rechte.

Aber es muss ja Adoptionsunterlagen geben - kannst du nicht versuchen, Kontakt zur Adoptivmutter herzustellen? Vielleicht ist es ja auch in ihrem Sinne, dass die Kinder dich kennenlernen...


anonym
beantwortet von newcomer am 28. Mai 2009 10:05
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Adoption ohne einverständnis der Mutter ist nur rechtens, wenn entweder die Mutter unterschrieben hat oder wegen Gewalt gegen die Kinder ein Urteil vorliegt

Kommentar von 740d3a1667a8757b49150f2f8b038c9esmallSahaki am 28. Mai 2009 11:00

Ich glaube, sie weiß gar nicht mehr WAS sie unterschrieben hat.

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 31. Mai 2009 19:17

so doof es auch klingt ich weiss nicht was ich unterschrieben habe,aber ich weiss das sie nicht adoptiert worden sind weil ich das nicht unterschrieben habe,bekomme die tage post mit dem beschluß von damals und dann werde ich zum anwalt gehen und mein besuchsrecht einfordern,denn das steh mir zu ich weiss das ich die kinder nicht wieder bekomme dafür ist schon zuviel zeit vergangen,aber ich möchte an ihrem leben nun endlcih teil haben,wenn auch nicht als mama sondern als freundin der mutter ich weiss nicht wie das alles weiter gehen wird,ich weiss nicht ob ich sagen soll das ich die mama von ihnen bin weil ich nicht weiss ob sie dafür schon groß genung sind(7-9) mal sehen was kommt .......


mammilina
beantwortet von mammilina am 28. Mai 2009 10:05
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geh zum Jugendamt, das für Dich , bzw Deine Kinder zuständig ist. Ohne deine Einwilligung ist meines Wissens eine Adoption nicht möglich

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 28. Mai 2009 10:25

hallo das jug.amt hilft mir nicht die haben mir weder tel noch sonst welche auskünfte gegeben,also habe ich gestern durch zufall die tel.nr von der tante im netz gefunden sie angerufen(nach über 7jahren das erste mal)und fragte sie wie es den beiden denn geht und ob ich vielicht bilder von den beiden haben könnte,sie meinte nur das sie auf gar keinen fall will das ich komtakt zu 'IHREN' kindern habe,aber ich will sie doch auch mal sehen (würde nie sagen das ich ihre wirkliche mutter bin weil es nicht gut wäre für die kinder)aber sie will das nicht und wie gesagt das jug.amt hilft mir nicht.

Kommentar von 61fe5cae27285af9065f5e18c2649c24smallmammilina am 28. Mai 2009 11:20

dann haste wohl doch was unterschrieben, sonst würden die vom jugendamt wenigstens versuchen einen Kontakt herzustellen. Warst Du noch nicht volljährig oder vorübergehend entmündigt?

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 31. Mai 2009 18:50

hallo

ne war schon 18 und auch nicht entmündigt,habe noch mal mit dem jug.amt tel die haben mir gesagt (nach jahren endlich mal eine klare ansage)das meine kinder nicht adoptiert sind und ich versuchen soll mit der tante ein besuchsrecht aus zu haldeln sollte sie sich weigern muss ich dann vor gericht gehen


anonym
beantwortet von Sachse1 am 28. Mai 2009 10:07
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
  1. Grundsätzliches zur Adoption:

Die Annahme als Kind (Adoption) ist in den §§ 1741 ff BGB geregelt. Sie ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhätnis entsteht, § 1741 Abs. 1 BGB. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur alleine annehmen. Ein Ehepaar hingegen kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen, es sei denn, dass Kind stammt von einem der Ehepartner. Dann kann der eine Ehepartner das Kind des anderen Ehepartners auch alleine annehmen, § 1741 Abs. 2 BGB.

Weitere Anforderungen sind das Mindestalter des Annehmenden (in der Regel 25 Jahre, § 1743 BGB) sowie keine entgegenstehenden Interessen etwaiger Kinder des Annehmenden oder Anzunehmenden.

  1. Einwilligung des Kindes und der Eltern:

Gem. § 1746 BGB ist weiterhin die Einwilligung des Kindes erforderlich, die jedoch bei einem Kind unter 14 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern bzw. Vormund) erteilt wird.

Ob die Einwilligung der Eltern des Kindes notwendig ist, ist anhand von § 1747 BGB zu beurteilen. Danach haben grundsätzlich auch die Eltern ihre Einwilligung in die Adoption des Kindes zu erteilen.

Die Einwilligung eines Elterteils ist gem. § 1747 Absatz 4 BGB nur dann nicht erforderlich, wenn der Elternteil dauernd zur Abgabe einer Einwilligungserklärung außerstande, d.h. geschäftsunfähig ist, oder sein Aufenthaltsort dauernd unbekannt ist. Ob bzw. wann letzteres der Fall ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Das Vormundschaftsgericht hat von Amts wegen den Aufenthaltsort des Elternteils zu ermitteln. Nur wenn die behördlichen Nachforschungen zu keinem Ergebnis gelangen, kann die Annahme auch ohne Einwilligung des Elternteils ausgesprochen werden.

  1. Ersetzung der Einwilligung:

Ist die Einwilligung eines Elternteils erforderlich, wird diese aber nicht erteilt, bleibt als letztes Mittel, die Einwilligung durch das Vormundschaftsgericht ersetzen zu lassen, § 1748 Abs. 1 BGB. Dies muss das Kind beantragen (unter 14 Jahren der gesetzliche Vertreter, s.o.) und ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zulässig, in denen es angezeigt ist, das Kindeswohl über das Recht des natürlichen Elternteils zu stellen. Sie sind abschließend gesetzlich normiert und werden im folgenden skizziert.

a) anhaltende gröbliche Pflichtverletzung:

Ob eine solche vorliegt, muss stets an den konkreten Umständen des Einzelfalls geprüft werden. Sie liegt z.B. vor, wenn der Elternteil einen lockeren Lebenswandel mit übermäßigem Alkoholgenuss pflegt, das Kind grob lieblos behandelt und/oder nur sich selbst überlässt. Ein Elternteil, dem die elterliche Sorge entzogen worden ist, muss die bei ihm verbliebenen Pflichten (v.a. Unterhalt, Besuche) anhaltend gröblich vernachlässigt haben. Die Nichtzahlung von Unterhalt ist nur dann ausreichend, wenn das Kind dadurch in Not geraten ist.

Eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung rechtfertigt die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils jedoch nur dann, wenn das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.

b) Gleichgültigkeit:

Diese liegt in gänzlicher Teilnahmslosigkeit gegenüber dem Kind, so z.B. wenn der Elternteil über eine längere Zeit hinweg zu verstehen gibt, dass ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessiert und es völlig an persönlicher Zuwendung fehlen lässt.

Wie oben ist auch im Falle der Gleichgültigkeit die Ersetzung der Einwilligung des Elternteils nur dann gerechtfertigt, wenn das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Darüber hinaus ist der Elternteil von der beabsichtigten Ersetzung seiner Einwilligung vorab in Kenntnis zu setzen.

c) besonders schwere Pflichtverletzung:

Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn zwar keine anhaltende aber eine besonders schwer wiegende Pflichtverletzung gegeben ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann, § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dies wäre z.B. der Fall bei einer Entführung des Kindes ins Ausland.

d) schwere psychische Störung:

Eine Ersetzung der Einwilligung kommt auch in Betracht, wenn der Elternteil an einer besonders schweren psychischen Krankheit oder einer besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung leidet und deswegen zur Pflege und Erziehung des Kindes dauernd unfähig ist und wenn das Kind bei Unterbleiben der Annahme nicht in einer Familie aufwachsen könnte und dadurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre.

e) Sonderfall - Ersetzung der Einwilligung nichtehelicher Väter:

Steht der Mutter des Kindes das Sorgerecht alleine zu, weil sie mit dem Kindsvater bei der Geburt nicht verheiratet war und diesen auch zu keinem späteren Zeitpunkt geheiratet hat und auch keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden, kann die Einwilligung des Vaters durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden, wenn das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.

Wie so oft verbietet sich auch hier eine pauschale Wertung. Zur Beurteilung der Frage nach einem unverhältnismäßigen Nachteil müssen vielmehr sämtliche Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Interessen des Kindes und des Vaters umfassend gegeneinander abgewogen werden.

Im Falle der sog. Stiefkindadoption, also der Adoption des Kindes durch den (neuen) Ehegatten der Mutter, hat der BGH mit Beschluss 23.03.2005 (Az: XII ZB 10/03) diese Anforderungen sogar noch erhöht. Danach gereiche das Unterbleiben der Adoption dem Kind vielmehr nur dann zu unverhältnismäßigem Nachteil, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (BGH, a.a.O.).

Soll also lediglich das Umgangsrecht des Vaters im Wege der Adoption vereitelt oder die Stiefvater-Kind Beziehung lediglich rechtlich abgesichert werden, reicht dies für sich genommen nicht aus, um einen solch erheblichen Vorteil für das Kind zu begründen.

  1. Rechtsfolgen:

Mit der Adoption erlangt das Kind die Stellung eines Kindes des Annehmenden bzw., im Falle der Adoption durch einen oder beide Ehegatten, eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten. Entsprechend dem Grundsatz der Volladoption gibt es zwischen angenommenen Kindern und leiblichen Kindern quasi keinen Unterschied. Das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes mit seinen leiblichen Eltern erlischt. Ein neues gesetzliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen Annehmenden und dem Kind entsteht. Dies kann dann z.B. auch steuerrechtlich geltend gemacht werden.

Die Folgen in Bezug auf das Namensrecht sind in § 1757 BGB geregelt. Grundsätzlich erhält das Kind nach erfolgter Adoption automatisch den Familiennamen des Annehmenden, bzw. den Ehenamen des Ehepaars als Geburtsnamen. Anders ist dies nur, wenn der Annehmende mit seinem/seiner zukünftigen Ehegatten/in keinen gemeinsamen Ehenamen führen will. Dann bestimmt der Annehmende den Geburtsnamen des Kindes gegenüber dem Vormundschaftsgericht vor der Adoption. Das Kind muss dieser Wahl zustimmen. Erkundige Dich dazu bei Deinem zuständigen Jugendamt, unter welchen Gesetzespunkten die Adoption erfolgte.


Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 28. Mai 2009 10:32

hallo

aber müßte ich nicht auch unterlagen davon dann bekommen?denn ich habe damals und heute nichts der gleichen unterschrieben,weil es damals hies das die kinder in PFLEGE sind,ich aber nicht wollte das sie zu fremden kommen,darum hat die schwester vom vater der kinder also sprich die tante meine kinder genommen,und nun würde ich schon mal gerne sehen wie es meinen beiden geht,will ihr ja nicht meine kinder weg nehmen,würde mich auch nie als ihre wirkliche mutter vorstellen weil sie dafür nióch zu klein sind(7-9)aber sie hat gestern gesagt(habe sie nach fast 7jahren angerufen weil ich erst gestern die nr von ihr gefunden habe,da mir das jug.amt ja nicht hilft.)das sie nicht will das ich mit 'ihren'kindern kontakt habe,kann sie das einfach so entscheiden??hatte damals besuchsrecht(welches ich aber nicht wahr genommen habe weil ich die kinder nicht durcheinander bringen wollte,finde aber nun das sie alt genug sind um mich als bekannte kennen zu lernen,wohlbemerkt nicht als mutter!!!)


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 28. Mai 2009 10:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Adoption geht nur mit Zustimmung der Mutter. Das ist normalerweise ein rechtlicher Vertrag-der beim Anwalt bzw.Notar geschlossen wird.

Wenn ich das richtig verstehe,hat Deine Kinder die Schwägerin adoptiert. Aus welchen Gründen auch immer,ich frag Dich nicht danach. Es ist nie einfach für eine Mutter,wenn die ihre Kids nicht selber aufziehen kann.

Vor Jahren war es so,dass die Kinder nach dem 16.Lebensjahr das Recht hatte,ihre Mutter kennenzulernen.

Es geht aus Deinem Thread nicht hervor-verständlich,seit Jahren kein Kontakt-ob die Kinder wissen,dass ihre "Mutter"eigentlich die Tante ist.

Ich meine,DU solltest Dich beim Jugendamt erkundigen. Und weit vernünftiger würde ich es finden,wenn die Kinder einiges älter sind.Und es ggf.selber wollen,die leibliche Mutter kennenlernen.

Ich kam mit 4Monaten zu den Adoptiveltern,die inzwischen verstorben sind. Meine leibliche Mutter kannte ich,seit ich 16J.bin.Das wollte ich damals. Mein Vater rief sie über das Jugendamt an und hatte sie eingeladen.

Der Kontakt zum jetzigen Zeitpunkt wäre weder sinnvoll noch angebracht,die Kinder können das noch gar nicht richtig einordnen und kommen nur durcheinander.

Geh mal davon aus,dass es ihnen gut geht,was ja erfreulich ist und auch,dass Du WEISST;wo die Kinder sind. Kontakte Deine (Ex)Schwägerin übers Jugendamt und frage einfach mal höflich nach,ob sie Dir vielleicht ein paar Photos zukommen lassen könnte. Weiss nicht,wie es Dir damit geht,alte Wunden aufzureissen.

Als ich meine leibliche Mutter das erste Mal sah,war ich auch recht erschrocken. Denn mein Spiegelbild stieg aus dem Auto und meine (mehrere)Halbgeschwister sehen ihr alle nicht so ähnlich wie ich das tat. Eine Laune der Natur,offensichtlich.

Sie hatte mir ein histor.Lexikon als Geschenk mitgebracht und war so aufgeregt,dass sie mir fast leid tat. Dann lernte ich zunächst die 11J.ältere Halbschwester kennen,die mich einlud seinerzeit.Leider lebt sie nicht mehr.

Meine "richtige"Mum lebt gut 70km entfernt von uns,2.Ehe verheiratet seit gut 15 Jahren.

Meine Eltern werden immer die beiden lieben Menschen bleiben,die mich großgezogen und liebevoll umsorgt hatten.

Zur richtigen Mutter ist Kontakt da,der ist aber weder sehr eng noch sonderlich herzlich geworden über die mittlerweile beinah 30Jahre,..die ich sie kenne. Sie ist knapp 80Jahre alt.

Überleg Dir gut,was DU tust....aber gönn Deinen Kindern eine ruhige unbeschwerte Kindheit.

Das Packerl unerwünschter Geburt und nicht bei den leiblichen Eltern aufwachsen zu können oder zu müssen,wiegt lebenslang schwer genug. Einfach war es nie. Und ich hatte Glück-liebevolle,wenn auch "ältere"Eltern...das einzige Kind,statt noch 4 andere wie bei der leibl.Mutter.

Die Oma und den Opa-ihre Eltern-der leibl.Mutter-hatte ich noch kennengelernt,darüber bin ich heute noch froh und dankbar.Damals hatte ich so grade den Führerschein und konnte hinfahren und sie besuchen. Sie waren damals schon recht alt.

Ich WEISS;wovon ich rede. Geh da mit viel Überlegung und Bedacht ran...nicht aus einer Laune raus..oder des Gefühls,die Kids zu vermissen.

Es ist so,wie es ist. Gönn ihnen eine unbeschwerte Kindheit und halte Dich zurück im Interesse der Kinder,bis sie etwas älter sein werden.

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 28. Mai 2009 10:38

nein die kinder wissen nicht das sie bei ihrer tante leben,ich war damals grade 18 und kommplett überfordert,aber wirklich hilfe habe ich auch nicht bekommen,tolles jug.amt.wie gesagt habe nicht vor mich als MAMA vorzustellen,sondern als freundin 'IHRER'mama.und ich weiss nicht ob sie mir das verbieten kann.

Kommentar von 018bb69faebbd68b1331c0132cdea242smallbrunhilde45 am 28. Mai 2009 12:24

Ich würde GANZ vor jeglicher Konfrontationsschiene abrücken @kiba27.

"das verbieten kann........"darum gehts nicht.

Sondern um das Wohl der Kinder.

Du weisst,es geht ihnen gut. Sie leben in geordneten Verhältnisse UND in der entfernten Verwandtschaft. Das ist weit MEHR;als die meisten Mütter über ihre Kinder wissen,die anderweitig großgezogen wurden.

Meine Freundin,Ende 40, lernte ihren Endzwanzigjährigen Sohn vor kurzem kennen. Es war für sie sehr bewegend,erzählte sie mir am Telefon und sie sind in weiterem Kontakt,ganz gutem...wie sie es schilderte..es entwickelt sich.

Und DAS,weil der SOHN die Mutter gesucht hatte.

Ich kann verstehen...dass Dich das sehr beschäftigt.

Dennoch-wäge ab. Und lass den Dingen Zeit und Raum In 10Jahren wäre das ne andere Geschichte.

Jetzt fände ich es verfrüht und wenig sinnvoll...ebensowenig,Dich den Kids als "Tante" oder "Mamas Freundin" zu präsentieren.

Kinder in dem Alter sind schon recht aufgeweckt..grade in der heutigen Zeit. Ich würde von jeglichen Ausflüchten und NOtlügen Abstand nehmen.

LASS es doch einfach gut sein.Im Interesse der Kinder für den Moment. In 5-10Jahren sieht die Sache anders aus. LG

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 31. Mai 2009 19:19

habe schon zuviel von meinen kinder verpasst,will nicht noch mehr von ihrem leben verpasse.ich werde es langsam angehen zum wohle meiner kinder...


Dina2607
beantwortet von Dina2607 am 28. Mai 2009 10:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Familiengerichte und Jugendämter können dir am besten Auskunft geben. Ich denke, dass diese Anwort dir zu Pauschal ist, aber jeder Fall ist anderes und jedes Gericht sieht soetwas anders. Hier darüber zu mutmaßen und dir Hoffnungen zu machen oder dir Tiefschläge zu verpassen, find ich nicht sonderlich überzeugend bzw. hilfreich!


geniesserin
beantwortet von geniesserin am 28. Mai 2009 10:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gehe so schnell wie möglich zum Jugendamt und erkundige dich da bzw. lass dich beraten!

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 28. Mai 2009 10:16

hallo das jug.amt hilf mir ja net habe seid jahren versucht die adresse von der tante zu bekommen und nichts ist passiert.nun habe ich eine tel nr aus dem internet gefunden habe gestern mit der tante tel,und sie meinte das sie nicht will das ich kontakt mit 'IHREN' kindern habe,nun hoffe ich das sie mir wenigstens bilder von den beiden schickt.denn auf das jug.amt kann ich mich nicht verlassen.


anonym
beantwortet von Fructiv am 28. Mai 2009 10:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also ich denke wenn du mit der adoptivmutter kontakt aufnimmst, hast du ganz gute karten..erstens willst du dich ja nich als mutter vorstellen und zweitens war die adoptivmutter ja mal ein teil deiner familie, dann is das ganze auch nochmal n bisschen einfacher..viel glück

Kommentar von anjanni am 28. Mai 2009 10:16

Daß das dann einfacher ist, wage ich zu bezweifeln. Es könnte durchaus auch eher noch schwieriger sein.

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 28. Mai 2009 10:33

ja es ist schwierig weil sie nicht will das ich mit 'IHREN' kindern kontakt habe

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 28. Mai 2009 10:20

habe gestern das erste mal seid über 6 jahren mit der tante tel,sie war sehr nervös und aufgebraucht,hat auch gesagt das sie niocht will das ich mit 'ihren'kindern kontakt habe,ich weiss nicht ob sie das einfach so entscheiden kann,denn ich hatte ja damls besuchsrechrt.habe es aber leider nicht wahr genommen um meine kinder nicht durcheinander zu bringen,ich möchte ja schon wissen wie es ihnen geht und wie sie leben,aber das will die tante nicht,und das jug.amt hilft mir kein bisschen,was soll/kann ich machen

Kommentar von Fructiv am 29. Mai 2009 09:19

schwierige frage...aber das jugendamt MUSS dir eigentlich zur Verfügung stehen, wenn nich versuchs mit nem anwalt oder nochmal ganz vernünftig und sachlich mit der tante reden..ich kann die tante zwar auch verstehen das wenn du jetzt 6 jahre nichts von dir hören hast lassen, warum dann jetzt aufeinmal..aber es muss da eigentlich schon nen weg geben, immerhin bist du ja die leiblich mutter..und wenn die kinder mal älter sind, werden sie eh nach dir suchen, weil es jeden interessiert woher man eigentlich kommt...aber würd echt nochmal zum jugenamt gehen, bis sie gar keine andere möglichkeit haben, als mit dir zu reden


anonym
beantwortet von Sachse1 am 29. Mai 2009 21:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich möchte hier die Emotionen und die Moral aussen vor lassen. Ich glaube niemand kann hier, mit erhobenen Zeigefinger "schreiben". Wir kenne alle nicht das Warum, Weshalb, Wieso. Ich ahtte hier die Gesetzeslage zur Adoption mitgeteilt. Mir sind aber auch einige Unstimmigkeiten aufgefallen. Das adoptierte Kind wird durch die sog. Volladoption wie ein leibliches, eheliches Kind in die neue Familie integriert. Alle verwandtschaftlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie werden unwiderruflich beendet. Die Adoption erfolgt durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichts, das gemeinsam mit dem Jugendamt zu prüfen hat, ob sie im Interesse des Kindes liegt. Um Fehlentscheidungen möglichst auszuschließen, soll dem gerichtlichen Adoptionsbeschluss eine angemessene Pflegezeit vorausgehen, die i.d.R. mindestens ein Jahr dauert (§1744 BGB). ES MÜSSTE AUCH BEI DIR SO VONSTATTEN GEGANGEN SEIN: DU HATTEST GENÜGEND ZEIT GEHABT UM DICH MIT FORMALTÄTEN UND DEN RECHTSGEGENSTÄNDEN AUSEINANDERZUSETZEN. Ehegatten können, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur gemeinsam adoptieren. Die Adoption durch einen Alleinstehenden ist von den rechtlichen Voraussetzungen her ebenfalls möglich. Sie stellt jedoch in der Praxis der Adoptionsvermittlung in Deutschland eher die Ausnahme dar, was sich aus dem weiterhin vorherrschenden traditionellen Familienbild in unserer Gesellschaft, dem selbstverständlich auch viele Vormundschaftsrichter, Fachkräfte in den Jugendämtern und abgebende Eltern, die grundsätzlich ein Mitentscheidungsrecht bei der Auswahl der Adoptiveltern haben, noch anhängen. Zudem wird die bessere rechtliche und materielle Absicherung des Adoptivkindes für die Bevorzugung von Ehepaaren ins Feld geführt. DU SCHREIBST IMMER NUR VON DER TANTE. HAT SIE EINEN EHEMANN? WÄRE WIEDER EIN PUNKT, DER DIE ADOPTION ZUMINDEST ERSCHWEREN WÜRDE. Unabhängig davon, ob ein anzunehmendes Kind innerhalb oder außerhalb einer bestehenden Ehe geboren worden ist, müssen seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1995 grundsätzlich immer beide leiblichen Elternteile in die Adoption einwilligen, selbst wenn sie nicht Inhaber des Sorgerechts sind (§1747 BGB). Auch das Kind muss sein Einverständnis erklären, wenn es 14 Jahre alt ist. Seine Einwilligung muss zusätzlich von seinem gesetzlichen Vertreter bestätigt werden (§1746 BGB). Liegen die Einwilligungserklärungen beider Eltern vor, wird das Jugendamt kraft Gesetzes Vormund des Kindes während der Adoptionspflegezeit, also bis zur Rechtskraft des gerichtlichen Adoptionsbeschlusses. Mit der Einwilligung verlieren die leiblichen Eltern das Recht auf den persönlichen Umgang mit dem Kind; ihr Sorgerecht ruht. Mit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der künftigen Adoptiveltern ruht auch die Unterhaltsverpflichtung der leiblichen Eltern. Sie geht schon während der Adoptionspflegezeit auf die Adoptivpflegeeltern über (§1751 BGB). Ein Anspruch auf staatliches Pflegegeld haben diese - anders als normale Pflegeeltern - nicht. Sie sollen sich auch insoweit schon an ihre künftige Rolle gewöhnen. HAT DER VATER DEINER BEIDEN KINDER DER ADOPTION ZUGESTIMMT? WIE DU LESEN KANNST IST DAS PFLICHT FÜR EINE ADOPTION. Sind die leiblichen Eltern eines Kindes trotz ordnungsbehördlicher Suche nicht auffindbar oder auf Grund schwerer, vor allem geistiger Erkrankungen nicht in der Lage, eine Einwilligungserklärung abzugeben, kann auf ihre Einwilligung gänzlich verzichtet werden. Einer Ersetzung der Einwilligung durch einen Gerichtsbeschluss bedarf es dann nicht. Insbesondere zum Schutz von Müttern neu geborener Kinder ist für die Abgabe der Einwilligungserklärung eine Sperrfrist von acht Wochen nach der Geburt des Kindes obligatorisch (§1747 BGB). Sie sollen davor bewahrt werden, übereilte Entscheidungen zu treffen. Nur dann, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und der Vater nicht Inhaber des Sorgerechts ist, kann dieser schon vor der Geburt des Kindes seine Einwilligungserklärung abgeben. Die Einwilligungen müssen notariell beurkundet werden. Sie sind unwiderruflich. Ungültig werden sie nur dann, wenn der Adoptionsantrag zurückgenommen, rechtskräftig abgelehnt oder das Kind nicht innerhalb von drei Jahren adoptiert worden ist (§1750 BGB). DU SCHREIBST, DEINE TOCHTER IST SEIT DEM SIE 4 WOCHEN ALT IST "ADOPTIERT", BZW. BEI DER TANTE. ES GIBT ABER EINE GESETZLICHE SPERRFIST VON 8 WOCHEN. SELTSAM, WAS IST HIER LOS? Eine spezielle Datenschutzregelung soll das Adoptionsgeheimnis wahren und die Adoptivfamilie vor Ausforschungen durch Dritte schützen. Nur mit Zustimmung der Adoptiveltern und des Kindes und in einigen eng begrenzten Ausnahmefällen darf hiervon abgewichen werden (§1758 BGB). Diese Regelung wird nicht selten dahingehend missverstanden, dass Adoptiveltern auch gegenüber ihrem adoptierten Kind die Adoption verschweigen oder dessen - oftmals in der Pubertät einsetzenden - Versuche, etwas über die eigene Herkunft zu erfahren oder auch Kontakt zu leiblichen Verwandten aufzunehmen, unterbinden dürften. Dem aber ist nicht so. Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren mehrfach entschieden, dass jeder Mensch - auch der minderjährige - ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat. HIER KANNST DU LESEN, DAS DIE ADOPTIVELTERN DEM ADOPTIVKIND / KINDERN NICHT DEN KONTAKT ZU DEN LEIBLICHEN ELTER UNTERBINDEN DÜRFEN, WENN DIE KINDER DEN KONTAKT SUCHEN UND WÜNSCHEN. ICH KANN AUCH NUR RATEN, ERKUNDIGE DICH BEIM JUGENDAMT, WENN DER MITARBEITER SICH STUR STELLT, GEH ZUM JUGENDAMTSLEITER, BZW. WENDE DICH AN DAS VORMUNDSCHAFTGERICHT.

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 31. Mai 2009 19:05

hallo also ich weiss nun das die kinder nicht adoptiert worden sind weil ich das damals auch nicht unterschrieben habe nein sie ist die tante der kinder darum nenne ich sie auch tante,habe noch mal m it dem jug.amt kontakt aufgenommen und (nach jahren endlich eine klare ansage bekommen) habe nach wie vor noch das recht meine kinder zu sehen auch wenn die tante das nicht will ich werde versuchen das ohne gerichte und anwälte zu regeln weil ich hoffe das sie auch so mit sich reden lässt wenn nicht dann werde ich mir einen anwalt nehemen und wenigstens alle 9-12 woche mein besuchsrecht nutzen,ich weiss nur nicht wie ich das anstellen soll,denn die kinder wissen(glaube ich) nicht das sie in einer pflegefamilie sprich bei ihrer tante leben, ich weiss nicht ob ich mich als ihre echte mama oder als eine freundin von ihrer mama vorstellen soll,ich weiss ich habe mir zuviel zeit gelassen an dem leben meiner kinder teil zu haben,aber nun bin ich bereit dazu zu verstehen das ich damals fehler gemacht habe und nun möchte ich sehen wie sie leben wie es ihnen geht usw.habe einen fast 4jahre alten sohn (der bei mir lebt)und er hat docvh auch das recht seine geschwister kennen zu lernen.weil ich sehe was ich bei meinen ersten 2 alles verpasst habe....ich weiss das ich die verlorenen zeit nicht wieder holen kann aber ich will nicht noch mehr von meinen kindern verpassen.ich hoffe nur das sie wenn sie alt genug sind es verstehen werden das es damals teilweise berechtigt war das sie nicht bei großgeworden sind.weiss halt nur nicht wie das erste treffen verlaufen wird,denn wenn ich mich nicht als ihre mutter oute(ich kann mir bestimmt die tränen nicht verkneifen)weiss ich nicht wie das alles weiter geht,,,,,


anonym
beantwortet von PersPass am 29. Mai 2009 21:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sind die Kinder adoptiert worden, hast du gar keine Rechte mehr. Da du dieses aber nicht weist hilft ein Blick in den Geburtseintrag deines Kindes. Geh zum Standesamt, das für den geburtsort deines Kindes zuständig ist und beantrage die Einsicht in den Geburtseintrag. Daraus ergibt sich, ob die Kinder/das Kind adoptiert worden ist. Wenn "Ja" geht nix, wenn "Nein" wende dich an einen Rechtsanwalt der dir hilft.

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 31. Mai 2009 19:12

ich weiss nun (nach jahren endlich ne klare antwirt)das meine kinder nicht adoptiert worden sind sondern nur einen namensänderung vorgenommen worden ist...nun warte ich darauf das die vom jug.amt sich mit der tante in verbindung setzt damit ich besuchsrecht habe.sollte die tante sich weigern werde ich wohl zum anwalt gehen müssen,denn ich habe schon zuviel zeit verloren mit meinen kindern....ich will ihr ja nicht die kinder weg nehmen aber an ihrem leben teil haben...als mutter wäre mir lieber aber ich weiss nicht ob die kinder dafür schon groß genug sind(7-9)ich habe schon einmal einen fehler gemacht und musste sie weggeben ich weiss nicht ob sie mir einen erneuten fehler verzeihen wenn ich mich al freundin ihrer mutter vorstelle und später kommt raus das ich die mama bin.....


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 10. Juni 2009 15:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kann sein, dass Du damals alles verwirkt hast dadurch, dass Du Dein Besuchsrecht nicht wahrgenommen hast.

Eine Nachbarin zieht Ihr Enkelkind groß. Ihre Mama hat 2x versucht regelmäßig Kontakt mit Ihr aufzunehmen und es wurde auch gewährt. Ein paar Mal hat sie sich getroffen mit Ihrem Kind. Die Kleine war in der Zeit traumatisiert (musste laut Jugendamt zu Mama, dort lebt u.a. ein Kampfhund). Sie hat ihr erzählt, dass sie bald zu ihr ziehen muss. Sie hat sie gebadet (dass die Kleine es nicht wollte war egal). Die Kleine hatte Alpträume davon.

Nach ein paar Wochen war die Macke vorbei. Nach ein paar Jahren das gleiche Spiel - bis Mama wieder schwanger wurde. Jetzt ist wieder kein Interesse da. Das Jugendamt hat jetzt ein P davorgesetzt. Durch das "Nichtkümmern" hat sie jetzt keinerlei Rechte mehr.

Die Lütte weiß wer Mama und Papa sind. Ihre Oma spricht sie mit Mama an und von der Mutter spricht sie nur mit deren Vornamen.

Lass die Kinder wo sie sind und lass sie in Ruhe. Du bist nur die biologische Mutter, mehr nicht. Die Tante ist ihre Mutter - durch ihre jahrelange Fürsorge.

Du bist egoistisch, wenn Du Dich da jetzt reinhängst. Warte bis sie 18 sind und versuche dann mit ihnen in Kontakt zu treten. Vorher nicht.

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 10. Juni 2009 20:09

hallo

nein habe rechte,und die werde ich auch in anspruch nehemen,in ein paar wochen kann ich meine kinder sehen mal sehen wie es wird,ich weiss ich habe fehler gemacht trotzdem bin ich ihre mama und habe auch rechte.....

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 10. Juni 2009 20:14

Mach in den Kindern nichts kaputt, das geht schnell.

Die Kleine nebenan hat nach den Treffen mit "Mama" wochenlange Alpträume gehabt und war aggressiv. Sie musste auch zum Psychologen deswegen. Davor ging es ihr gut und sie war ausgeglichen. Sie will ihre "Mutter" auch nicht mehr sehen. Und sie ist 10.


anonym
beantwortet von ordrana am 22. August 2009 16:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn ich ehrlich bin, kann ich dich zwar verstehen, daß du deine kinder sehen möchtest, aber gut heißen tue ich es nicht. egal welche notlüge du benutzt, du setzt die komplette familie in der die kinder nun leben unter druck. du hattest jahrelang die möglichkeit deine kinder zu besuchen und dieses recht nicht wahrgenommen, deine kinder kennen dich nicht und jetzt kommst du auf die idee, ich würde sagen aus egoistischen gründen, dich deinen kindern zu präsentieren, nur weil du es möchtest und es dir damit vielleicht besser geht, du dein schlechtes gewissen beruhigen kannst,.....

sorry, aber sowas verstehe noch nicht mal ich, wie sollen es deine kinder verstehen?


assarja
beantwortet von assarja am 14. November 2009 22:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als erstes würde ich der Tante mal einen fetten Dankesbrief schreiben, auch wenn sie dir den Umgang verbietet und du deswegen vielleicht wütend auf sie bist, hat sie doch jahrelang deine Aufgaben übernommen. Wenn du in eine Haltung der Dankbarkeit hineinfindest, kann sie es vielleicht auch annehmen, dass du "ihren" Kindern näher kommst. Ich würde mich zuallererst auf eine Begegnung mit IHR vorbereiten, bevor du tränenreichen Tagträumen nachhängst, was die Begegnung mit deinen Kindern angeht.


Nowka
beantwortet von Nowka am 18. November 2009 11:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei einer rechtmäßigen adoption gibt die leibliche mutter sämtlich rechte auf.



Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.