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Welche Rechte habe ich als Gast in einer Kneipe?

gefragt von DieAbbyDieAbby am 02.11.2008 um 1:14 Uhr

Salut zu später Stund! Hab da mal eine rechtliche Frage. Es geht um folgenes, ich war gestern in einer Kneipe/Bar und der Eintritt betrug 6 euro, als wir bezahlt hatten, bekamen wir (2Personen) 4 "Wertmarken", zwecks Freigetränkes. Als wir dann zum 2.Mal mit (den restlichen 2) Wertmarken bezahlen wollten, sagte mir die Kellnerin, dass es ein versehen des Kassieres gewesen sei, und wir die Marken zurück geben müsten. Aber eigentlich ist das doch nicht das Problem des Gastes, wenn der Kassierer zu unaufmerksam ist oder? Ich kann falsches Wechselgeld ja auch nicht eine halbe Stunde später Reklamieren.

Was mein ihr?

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recht x 35.224 gaststätte x 54

Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. November 2008 01:17
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Irren ist menschlich

und aus den Fehlern anderer Kapital zu schlagen ist was für Börsenspekulanten


Sammys
beantwortet von Sammys am 2. November 2008 01:17
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Klageschrift einreichen:

Amtsgericht,

Landgericht,

Verfassungsgericht

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 2. November 2008 01:19

Bundesgerichtshof und Guantanamo vergessen;)

Kommentar von Fe4ef2abe57b3841aa1c70ea8398e392smallSammys am 2. November 2008 01:24

Genau! Ich mache das alles noch viel kürzer: ich köpfe die Leute gleich in meinem Kopf.

Kommentar von 057e14557e7371cbaa5a044a9f0dab27smallkinghuang98 am 2. November 2008 01:40

ey sorry ..aber spinns du ?? wegen sone kleinigkeit? SOWAS hasse ich an den Deutschen, wieso gehen wir nicht direkt zur Kripo!

Kommentar von Fe4ef2abe57b3841aa1c70ea8398e392smallSammys am 2. November 2008 11:39

hee young gay: keep cool. simply cool. life is longer then your nerves!


hapebue
beantwortet von hapebue am 2. November 2008 01:15
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diese kneipe meiden

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 2. November 2008 01:17

Ja, 2 Getränke einzuklagen, wäre wohl etwas übertrieben.

Kommentar von Fe4ef2abe57b3841aa1c70ea8398e392smallSammys am 2. November 2008 01:18

Hier bei GF darf jeder klagen!

Kommentar von 057e14557e7371cbaa5a044a9f0dab27smallkinghuang98 am 2. November 2008 01:41

jeder darf fehler machen, wieso sollte man diese kneipe meiden? die kellnerin hat doch völlig recht


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 3. November 2008 18:27
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Jeder macht Fehler. Wenn das das einzige Problem in dieser Kneipe ist, würde ich da großzügig drüber hinweg sehen.

Es gibt wichtigere Dinge als 2 Bier ......


HassovonBrenner
beantwortet von HassovonBrenner am 2. November 2008 02:56
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Wenn es ein Irrtum der Kassiererin o.ä. war, so ist sie im Recht.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 2. November 2008 01:18
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Die Kassiererin hatte doch Recht. Übrigens weiß ich, daß die Kassiererin im Supermarkt Fehlbeträge in der Kasse aus ihrer Tasche zahlen muß. Deshalb stecke zu das auch nicht einfach ein. Denn sie hat nur ein kleines Gehalt und wenn sie mir 10 € zuviel rausgibt, tut ihr das weh.

Kommentar von 44e7c6a93bc93b325dbde0fd3168196dsmallDieAbby am 2. November 2008 01:24

ich denke doch dass zwei Longdrinks von 3,50 zu verschmerzen sind. was mich danach viel mehr aufgeregt hat, dass in der karte stand dass sie "viele whiskysorten führen" und in wirklichkeit, wars nur jack daniels. xD


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