Von meinem Cousin ist die Freundin einfach abgehauen. Die waren 12 Jahre zusammen, nicht verheiratet aber haben zusammengelebt. Den 9 jährigen Sohn hat sie ohne seines Wissen mitgenommen und ist wahrscheinlich mit einem anderen durchgebrannt. Darf er gesetzlich den Aufenthalt anklagen das er überhaupt weiss wo die sich befinden??! Er hat null Ahnung wo die sich gerade aufhalten. Welche Rechte hat er überhaupt allgemein wegen seinem Sohn??!!

wurde vorher das umgangsrecht schriftlich beim jugendamt festgehalten? wenn ja sollte er anzeige erstatten wegen kindesentzug.

Falls die Mutter die alleinige elterliche Sorge hat, was durchaus sein kann, denn ich glaube vor 9 Jahren war das noch so, dann hat er auf dem rechtlichen Weg gar keine Chance. Er kann höchstens das Besuchsrecht einfordern.
Am besten ist, er nimmt sich einen Anwalt und klärt alle möglichen Schritte.
Der Ratgeber "Ihre Rechte als Vater auch bei unehelichen Kindern" erklärt auf ganz einfach Art und Weise Ihre Rechte und Vorgehensweisen.
Unentbehrlich für alle Väter die schwierigkeiten mit ihren Frauen oder Lebenspartnerrinnen haben.
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