manni1937 am 11.10.2007 um 19:45 Uhr
Meine Tochter hat heute einen GOLF PLUS Tour TDI bekommen.Bei dem Eintrag der Bereifung steht im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein die Bezeichnung 195/65 R 15 . Tatsächlich sind aber Räder und Reifen mit der Bezeichnung 205/55 R16 werksseitig montiert.Der Verkäufer wurde darauf aufmersam gemacht und erklärte , dass 195/65 R15 die Mindestanforderung sei und die 205 er O.K. seien. Frage : Ist es wirklich so oder gilt nur der Eintrag in Brief und Schein ??

Beim Fahrzeugbrief ist ein Beiblatt vorhanden, die sog. EG-Übereinstimmungsbescheinigung, und darauf sind, wenn zulässig, noch andere Reifengrößen eingetragen.

Diese Bescheinigung solltest du (für Polizeikontrollen) zumindest als Kopie immer dabei haben. Sonst halten dich evtl. die Polizisten fest und verlangen eine Wieder-Vorführung (ist im Fahrzeugschein 1 ja nicht mehr einge´tragen).
manni1937 am 12. Oktober 2007 10:43 Habe ich soeben gemacht. danke!
Hallo Pinbuster , besten Dank für Deine Antwort.In der Übereinstimmungserklärung steht tatsächlich unter Pkt. 50. , Anmerkungen daß auch 205/65 R15 und sogar 225/45 R 17 gefahren werden dürfen.
Danke schön!
Bitte schön, gern geschehen.
es muß heißen: 205/65 R 16