Darf z.B. die Reparatur des Fahrstuhls mit in die Abrechnung einbezogen werden? Bei und stehen nämlich einige Posten, die ich nicht für rechtens halte?

Die Reparatur des Aufzugs darf nicht in der Betriebskostenabrechnung auftauchen, da es sich um Instandhaltungskosten handelt. Diese hat der Vermieter zu tragen.

google unter dem Begriff Nebenkosten, dort findest du alle notwendigen Informationen und entsprechenden Rechtssprechungen
Besser noch, ergoogle Dir die Betriebskostenverordnung, da steht alles drin.