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Welche Posten sind unzulässig in einer Nebenkostenabrechnung?

gefragt von Carnivor am 01.05.2008 um 14:28 Uhr

Darf z.B. die Reparatur des Fahrstuhls mit in die Abrechnung einbezogen werden? Bei und stehen nämlich einige Posten, die ich nicht für rechtens halte?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 1. Mai 2008 14:39
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Die Reparatur des Aufzugs darf nicht in der Betriebskostenabrechnung auftauchen, da es sich um Instandhaltungskosten handelt. Diese hat der Vermieter zu tragen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Mai 2008 14:29
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google unter dem Begriff Nebenkosten, dort findest du alle notwendigen Informationen und entsprechenden Rechtssprechungen


geige
beantwortet von geige am 1. Mai 2008 14:31
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Besser noch, ergoogle Dir die Betriebskostenverordnung, da steht alles drin.


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