Ich werde gegebenfalls bald umziehen und muss mich um einen geeigneten Nachmieter kümmern. Welche Anforderungen werden vom Vermieter an meine Person gestellt und wie gehe ich am Besten bei der Suche nach einem Nachmieter vor?

Zunächst einmal: Einen Nachmieter mußt Du dann und nur dann stellen, wenn Du vor Ablauf der Kündigungsfrist (idR. drei Monate) aus dem Mietvertrag aussteigen wollst. Wenn Du die Frist einhältst, bist Du keinesfalls dazu verpflichtet.
Wenn Du vorher aussteigen willst, kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart ist. Ist nichts vereinbart, kann der Vermieter das ablehnen. Besteht eine Nachmietervereinbarung, muß der Vermieter einen vergleichbaren Nachmieter akzeptieren. Eine starre Vorschrift, wonach er den dritten akzeptieren muß, existiert nicht; der verbreitete Irrtum ist darauf zurückzuführen, daß meist in der Rechtsprechung das Stellen von drei Nachmietern jedenfalls als ausreichendes Bemühen angesehen wird; zwingend ist das nicht.
Stimmt 3 potentielle Mieter und wenn er keinen nehmen will, dann ist das sein Problem. Wenn Du die 3 Monate Kündigungsfrist einhälst, brauchst Du keinen Nachmieter stellen.
kaesbrot am 12. September 2008 14:20 das ist falsch! Auch wenn man 100 Nachmieter benennt muß der Vermieter davon keinen nehmen!
kaesbrot am 12. September 2008 14:28 Ich wollte jetzt keine utopische Zahl in Millionenhöhe nennen!
spielt ja auch keine Rolle. Der Vermieter muß gar keinen vorgeschlagenen Nachmieter nehmen, wenn sie ihm nicht zusagen -egal ob 1 oder 1 Million
Hab ich doch auch nicht geschrieben, aber wennn man 3 pot. Mieter vorgestellt hat, ist man aus der Sache raus, ob der Vermieter einen der 3 nimmt oder nicht.

Manchmal ist der Vermieter mit dem ersten Nachmieter zufrieden, manchmal ist im der 100. nicht gut genug. Im schlimmsten Fall mußt du die 3 Monate Miete bezahlen, aber von wegen er muß mit dem dritten zufrieden sein, ist ein Märchen!

Du musst 3 ernsthafte Interessenten ranschleppen. Wenn die Whg Erdgeschoß oder 1. etage ist Zettel ins fenster. Immobilienscout24 eine Anzeige schalten
das ist nicht richtig!
siggischmidt am 12. September 2008 14:28 "Wenn die Whg Erdgeschoß oder 1. etage ist Zettel ins fenster. Immobilienscout24 eine Anzeige schalten" ist richtig, den rest hab ich auch schon gesehen das es nicht ganz stimmt.
was soll man damit machen? "Zettel ins Erdgeschoss, Immobilienscou24"... ja und? Das kann man so machen. Bringt aber nichts wenn der Vermieter diese Nachmieter nicht will
siggischmidt am 12. September 2008 14:42 Wenn es hart auf hart kommt ist nur entscheidend das du glaubhaft machst, das du dich um einen Nachmieter bemüht hast. Daher kommt auch diese 3 Nachmieter Regel, die meisten Gerichte akzeptieren das dann.
du mußt dich überhaupt nicht um einen Nachmieter bemühen. Das ist Sache des Vermieters. Nur wenn du die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten willst, kannst dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen. Darauf muß der Vermieter aber nicht eingehen