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Welche Pflichten hat ein Bereitschaftsarzt

gefragt von bedayba am 10.06.2007 um 12:39 Uhr

Ich habe mir einen Nerv eingeklemmt und hatte erhebliche Schmerzen, so dass ich mich weder bewegen noch schmerzfrei atmen konnte. Die zuständige Bereitschaftsärztin weigerte sich, mich aufzusuchen und zu behandeln. Sie gab mir eine Telefonnummer einer Bereitschaftsapotheke und nannte mir den Namen eines Medikamentes welches ich holen sollte. bzw. könnte ich ja in die 75 km entfernte Klinik fahren, dort würde ich sicher einen zuständigen Arzt antreffen. Ich war gezwungen einen Krankentransport zu bestellen der mich in das nächste Krankenhaus fuhr. Dort wurde mir eine Injektion verabreicht, welche mich in 15 min von den Schmerzen befreite. Wer trägt die Einsatzkosten des Krankentransports?

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gesundheit x 59.900 medizin x 15.009 arztpflicht x 1

gri1su
beantwortet von gri1su am 10. Juni 2007 12:56
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Zunächst einmal: Die Kosten werden von der zuständigen Krankenkasse getragen. Aber ich denke, da wäre wohl ein entsprechender Hinweis an die zuständige Ärztekammer angebracht. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Arzt, der Bereitschaft hat, eine Behandlung verweigert. So ein Arzt ist für mich als Bereitschaftsarzt nicht tragbar. Ich empfinde es als Unverschämtheit, zu verlangen, dass man unter Schmerzen in eine weit entfernte Klinik fahren soll, obwohl dieser Arzt in wenigen Minuten zur Stelle gewesen wäre und durch eben diese Spritze Schmerzen gelindert hätte. Ein Arzt darf nicht so ohne Weiteres eine Behandlung verweigern.


anonym
beantwortet von vincent am 10. Juni 2007 19:06
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Der ärztliche Bereitschaftsdienst stellt eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige hausärztliche und fachärztliche Versorgung der Patienten sicher. Dein behandelnder Arzt ist auch ausserhalb seiner Sprechzeit für Dich erreichbar, wenn Du dringend ärztliche Hilfw brauchtst. Hierfür schaltet er sein Praxistelefon um oder gibt über den Anrufbeantworter seiner Praxis eine (Handy-) Rufnummer bekannt, über die Du ihn oder seinen Vertreter erreichen kannst. Du stimmst mir mir sicher überein, dass ein Bereitschaftsarzt nur in wirklich dringenden Notfällen einen Hausbesuch durchführen wird bzw. kann. Informationen kannst Du aber auch von der Kassenärztlichen Vereinigung für dein Bundesland erhalten.


anonym
beantwortet von hellmi am 10. Juni 2007 12:43
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das hört sich ja nach unverschämtheit an....frage gleich mal bei deiner krankenkasse nach, normalerweise bezahlen die das, wenn man solche schmerzen hat und kein arzt kommen will/kann. auch eine beschwerde bei der ärztekammer wäre viell. angebracht.


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 10. Juni 2007 14:01
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Ein Ärztlicher Notdienst ist zum Hausbesuch verpflichtet, wenn er die Beschwerden zu Hause behandeln kann und ein Patient nicht in eine Notarztpraxis fahren kann. Das war ja in deinem Fall so. Bei einem eingeklemmten Nerv helfen weder Pillen noch Salben. Und für eine Spritze mit dem KTW ins Krankenhaus? Das hätte der Arzt bei Dir zu Hause erledigen können. Hoch lebe die Gesundheitsreform. Ich würde bei der Ärztekammer eine Beschwerde einreichen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. Juni 2007 13:02
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Da ich weiß, welche Schmerzen ein eingeklemmter Nerv bereitet, würde ich dieser Ärztin ganz große Schwierigkeiten machen. Da helfen nämlich keine Tabletten oder Zäpfchen aus der Apotheke, sondern nur die Spritze an der richtigen Stelle.

Meldung an die zuständige Ärztekammer wegen unterlassener Hilfeleistung. Auch wenn nicht sehr viel dabei rauskommt, einen ordentlichen Rüffel bekommt diese Arztkunstverweigerin auf jeden Fall.


anonym
beantwortet von Rolfe am 10. Juni 2007 23:39
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Zwar hast Du noch eine Lösung gefunden, um beschwerdefrei zu sein, aber ich würde an Deiner Stelle auch jetzt noch gegen diese Ärztin Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstatten. Den Vorfall allein der Ärztekammer zu melden, macht nicht viel Sinn, weil die das zwar zur Kenntnis nehmen, aber in der Regel nur die Ärztin zu einer Stellungnahme auffordern - mit dem Ergebnis, dass die irgendwas erzählt und dann Aussage gegen Aussage steht. Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sieht die Sache schon anders aus! Vielleicht warst Du nicht allein und kannst Zeugen benennen - und selbst wenn nicht: die Ärztin muss sich schon die Frage gefallen lassen, warum sie wieder gegangen ist und Du dann extreme Anstrengungen unternommen hast, einen Krankentransport zu rufen, um Deine Schmerzen doch noch loszuwerden. Das macht doch niemand, dem zuvor angemessen geholfen wurde! Und es gibt auch keinen Grund, weshalb Du Dich der Bereitschaftsärztin gegenüber nicht ausreichend geäussert haben solltest, die dann wegfuhr und Du dann gegenüber dem Krankentransport realistischere Angaben gemacht haben solltest. Also: diese Ärztin sollte sich sowohl vor dem Staatsanwalt und vor der Ärztekammer verantworten! Solche Ärzte brauchen wir nicht!


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