gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

welche papiere für die hochzeit?

gefragt von kleine915 am 06.08.2009 um 22:03 Uhr

Mein Freund und ich wollen heiraten, er kommt aus parkistan ist aber schon seit 6 jahren in deutschland, und hat auch die aufenhaltsgenemigung, brauchen wir dann trotzdem noch irgendwelche besonderen papiere oder anträge?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.161 heirat x 589 papiere x 74 pakistan x 24

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


oleandra
beantwortet von oleandra am 6. August 2009 22:04
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Er benötigt v.a. die Geburts- und Abstammungsurkunde notariell beglaubigt und in deutscher Sprache sowie ein Dokument, dass belegt, dass er nicht schon verheiratet ist.Geht zum zuständigen Standesamt, die werden euch genauer sagen, was ihr benötigt.


Weitere gute Antworten


swissdog
beantwortet von swissdog am 6. August 2009 22:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das weiss dein standesamt genau


sabsi28
beantwortet von sabsi28 am 7. August 2009 09:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schau mal hier rein, da findest du eine detaillierte Auflistung: http://www.heiratsportal.at/index.jsp?view=planungdetail&bereich=hochzeitspl...

lg, Sabsi


Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 6. August 2009 22:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am besten persönlich bei Standesamt erscheinen.Dann kann alles gleich gekärt werden.


Gaelenra
beantwortet von Gaelenra am 6. August 2009 22:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geburtsurkunde


anonym
beantwortet von Herby94 am 6. August 2009 22:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der führerschein reicht


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.