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Welche Neuerungen bietet das neue Versicherungsvertragsrecht.?

gefragt von cleme am 31.07.2008 um 18:10 Uhr

Gibt es irgendwo eine Übersicht? Wie siehts mit den Übergangsregelungen für Altverträge aus?

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anonym
beantwortet von Frank5000 am 31. Juli 2008 18:16
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Die neuen Regeln finden autom. ab 2009 für alle Altverträge die 2008 und früher abgeschlossen wurden Anwendung. Einige Versicherer haben schon im voraus die neuen Regeln angewandt.

Die Anwendung wird dann zeigen wie sich das bewährt. Lustig die momentane Regelung für Grobe Fahrlässigkeit.

Der Gesetzgeber sagt das diese im Haftpflichtbereich nicht ausgeschlossen werden darf sondern prozentual nach Schwere geregelt werden soll. Der Gesetzgeber sagt aber nicht welcher Fall wie gewertet werden soll, also was wie schwer wiegt. Das sollen die Gerichte entscheiden. Dementsprechend wissen die Gesellschaften nicht was sie tun wollen und haben völlig unterschiedliche Übergangsregelungen.

--

Positiv ist auf jeden Fall das die Unteilbarkeit der Prämie wegfällt. So war es oft der Fall das der Kunde die Jahresprämie zahlen musste obwohl der Vertrag z.B. mitten im Jahr endete.

Weitere Änderungen für alle Verträge: a) Die vertragliche Höchstbindung der Versicherungsnehmer wird von fünf auf drei Jahre verkürzt. b) Die Klagefrist von 6 Monaten (§ 12 Abs. 3 VVG a.F.) für den Versicherungsnehmer wird abgeschafft. c) Ein Rücktrittsrecht des Versicherers wegen Zahlungsverzug bei der Erstprämie besteht nur noch beim Verschulden des Versicherungsnehmers. d) Die Fiktion des Rücktritts des Versicherers bei Nichtzahlung der Erstprämie wird abgeschafft. D. h., der Rücktritt muss ausdrücklich erklärt werden. e) Der Grundsatz der Unteilbarkeit der Prämie wird abgeschafft; d. h., bei vorzeitiger Vertragsbeendigung muss die Prämie pro rata temporis abgerechnet werden. f) Die vorläufige Deckung ist nunmehr gesetzlich geregelt. g) Das beiderseitige Kündigungsrecht im Schadenfall gilt nun für die gesamte Sachversicherung.

Kommentar von doro05 am 31. Juli 2008 19:43

Toll! Ich glaube, eine Regelung fehlt noch, dass nämlich sämtliche Zusicherungen des Versicherungsvertreters schriftlich in einem Protokoll als Anlage zum Vertrag festgehalten werden müssen, also auch alle Nebenabreden. Oder?

Kommentar von Frank5000 am 1. August 2008 07:33

Es fehlen noch eine ganze Menge Änderungen. Das komplette Gesetz wurde ja überarbeitet.

Viele Dinge wurden leider deutlich verschlimmbessert und die scheinbare Transparenz ist jetzt noch intransparenter.

Seit Juli wird auch immer ein Produktinformationsblatt ausgehändigt. Dort sollen die Leistungen zusammenfassen aufgeführt sein. Das impliziert das es ausreicht das Blatt zu lesen. Dabei werden auf z.B. 2 DIN A4 Seiten die Dinge eigentlich verfälscht da die Leistungen im Detail ganz anders aussehen können. Oder die bereits hier genannte Regelung zur "groben Fahrlässigkeit" - das ist mehr als unreif. Da gibt es einiges wo man erkennt das in dem Gremium nicht einer sass der Ahnungen von Versicherungen hatte sondern nur Anwälte, ein ehemaliger Richter, 2 Leute vom Sozialausschuss und jemand der als Rentner in einem Pflegeheim die Fälle für die Pflegeversicherung bearbeitet :-)


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 1. August 2008 02:07
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Bundesjustizministerium



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