Folgende Situation. Meine Nichte wohnt in einer Wohnung im Erdgeschoss. In den beiden oberen Etagen wohnt die Vermieterin. Bisher sind sie immer gut miteinander ausgekommen, jetzt hat sie allerdings Post vom Gerichtsvollzieher bekommen, mit der Nachricht, adss die Vermieterin pleite ist und sie als Mieterin damit quasi Drittschuldner. Ich hoffe das ist das richtige Wort. Zunächst bedeutet das ja nur, dass die Miete direkt an die Bank überwiesen wirs. Das Haus soll nächstes Jahr versteigert werden. Was kann da auf meine Nichte noch zukommen? Ist es vielleicht ratsam, so schnell wie möglich in eine neue Wohnung umzuziehen?

Sie ist doch lediglich für das Mietverhältnis verantwortlich. Wie kommst Du auf Drittschuldner für weitere Schulden der Vermieterin?
sie muß die miete an die bak überweisen, da die vermieterin insolvent ist. sonst passiert nichts weiter.

Vorerst ändert sich nichts ! Kauf ( Versteigerung) bricht nicht Miete oder Pacht ! Mit der Erklärung verpflichtet sich die Mieterin die Mietzahlung an den Gerichtsvollzieher bzw. angegebenes Konto zu Zahlen!

Schuldgefühle sind hier völlig fehl am Platz! Die Gläübigerbank hat bei Gericht im Vorfeld einer beantragten Zwangsversteigerung die sogenannte Zwangsverwaltung beantragt. Das Gericht hat dem stattgegeben und in der Folge einen Zwangsverwalter bestellt, der nun rechtmäßig alleine die Hauseigentümer/Vermieterseite vertreten darf. Er teilt u.a. den Mietern mit, auf welches Konto diese künftig alle ursprünglich der Vermieterin gechuldeten Zahlungen lt. Mietvertrag zu leisten haben. Die Leistungspflichtigen nennt man in diesem Zusammenhang Drittschuldner was sich auf das Schulden der vereinbarten Miete bezieht. die Mieter schulden also der Gläubigerin gegenüber nicht die Darlehen, welche die Vermieterin der Bank schuldet. Damit haben die Mieter nichts zu tun. Also keine Sorge!!!

sie wird die miete an den insolvenzverwalter, oder an einen sonstigen gläubiger überweisen müssen, mehr nicht... gruss akademikus

Das betrifft nur die Miete, die ja bereits an die Bank geht, wie du geschrieben hast. Sonst ist deine Nichte für gar nichts verantwortlich. Ob sie allerdings in der Wohnung wohnen bleiben kann, wenn das Haus versteigert wird, weiß niemand. Sie kann einfach abwarten, aber wenn ihr das nicht gefällt, sollte sie sich eine neue Wohnung suchen.

drittschuldner bedeutet ja zunächst nur, dass man geschuldetes geld (miete, gehalt etc.) nicht mehr unmittelbar an den empfänger zahlen darf. ob sie ausziehen soll ist so schwer zu sagen. entweder es findet sich ein käufer der dann weiter vermietet, oder einer der selbst einziehen will....in jedem fall hat sie nun keinen ansprechpartner mehr, wenn etwas bezahlt werden muss, zB feuchtigkeitsschaden oder so etwas. die vermieterin hat ja kein geld, somit kann sie auch monetären pflichten nicht nachkommen.
hoppelpoppel am 3. Dezember 2008 12:21 achso, zu der frage: es hat keine negativen folgen ;)
nicht für schulden der vermieterin, liebe gerda. die nichte muss ja miete an die vermieterin zahlen. da die vermieterin abllerdings kein geld mehr bekommen darf, da gepfändet wird, ist die nichte nun drittschuldnerin. vorher war sie einfache schuldnerin. nämlich "mietschuldnerin". das hat ja nix mit mahnungen oder sowas zu tun, hört sich nur nicht so nett an ;O)
hoppelpoppel, das ist schon klar. Die Frage "was kann da auf meine Nichte noch zukommen" war mit meiner Antwort gemeint.
sie hat aber doch gar nichts von "Drittschuldner für weitere Schulden der Vermieterin" geschrieben. und eine anwort auf die frage "was kann da auf meine Nichte noch zukommen" hast du mE nicht gegeben. weiss auch nicht, warum du dich so angegriffen fühlt hüpf ;) lächeln mal ein wenig, dann lächelt auch jemand zurück. ganz bestimmt ;)
hoppelpoppel, wo siehst Du einen Angriff. Ich habe nur meine Antwort erläutert. Lächelzurück