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Welche Nebenkosten kann man bei der Steuererklärung geltend machen? Neue Regelung?

gefragt von hoerberthoerbert am 20.04.2007 um 9:50 Uhr

Welche Nebenkosten kann man nach der neuen Regelung bei der Steuererklärung geltend machen? Muss man Belege beifügen und unter welchem Punkt trägt man die Nebenkosten in der Steuererklärung ein? Hat da einer von euch Erfahrung?


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anonym
beantwortet von gaenge am 21. April 2007 10:11
2x
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Wenn ich es recht verstehe, lebst du in einer Mietwohnung und möchtest die Nebenkosten absetzten. Mir fällt da nur die Möglichkeit eines Arbeitszimmers ein, welches aber nur noch eine kleine Gruppe Arbeitnehmer bzw. selbständiger bekommt, da hat sich aber mit den Nebenkosten nichts geändert. Die andere Möglichkeit sind die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse. Da muss die Hausverwaltung bei der Nebenkostenabrechnung eine genaue Auflistung machen.


anonym
beantwortet von ineya am 20. April 2007 10:17
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Ah ok. Ich habe dort unsere Handwerker-Rechnungen angegeben. Soweit ich weiß, kann man alle Reparatur- und Handwerkerrechnungen absetzen, die nicht vom Vermieter getragen werden und die von einer Firma ausgestellt sind. Also, wenn Du jetzt in einem Baumarkt gehst und Dir Farbe kaufst, dann kannst Du diese Rechnungen nicht absetzen. Eingetragen werden diese Rechnungen auf dem Mantelbogen Seite 4 unter "Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen im Inland (ganz unten auf der Seite).

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 20. April 2007 11:50

Absetzen kann man auch die Farbe nicht wenn sie ein Malerbetrieb kauft! Absetrzen kann man alleine die Arbeitsleistung, nicht die Materialkosten. Und das auch nur 20% von maximal 3000 Euro ... also maximal 600 Euro pro Jahr

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 20. April 2007 12:57

Mismid hat Recht, wurde eingeführt um die Schwarzarbeit einzudämmen


antola61
beantwortet von antola61 am 23. April 2007 20:11
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ja, wie schon ineya schrieb: du darfst alle Handwerker-LEISTUNGEN absetzen. Dazu brauchst du entweder die Rechnung, oder die Nebenkostenabrechnung, auf der diese Leistungen aufgeführt sind und davon halt dann anteilsmäßig den Teil der auf deine Wohnung entfällt. Außerdem mußt du den Kontoauszug beilegen, auf dem ersichtlich ist, daß du sie auch bezahlt hast. Du kannst dann 20% davon, maximal 600 EUR direkt von der Steuer abziehen. Wo genau das auf dem Mantelbogen ist, müßte ich nachschauen... aber das findest du bestimmt auch selber... Grüße Antola


anonym
beantwortet von ineya am 20. April 2007 09:59
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Welche Nebenkosten meinst Du genau?

Kommentar von Simple_avatar4smallhoerbert am 20. April 2007 10:06

Die Nebenkosten bei einer Mietwohnung meinte ich. Entschuldigung. Hab ich ganz vergessen.


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