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Welche Nebenjobs sind erlaubt?

gefragt von Navarrini am 06.06.2009 um 11:03 Uhr

Welche Nebentätigkeiten darf man neben seinem normalen Job denn noch ausüben bei denen der Chef nicht meckern kann? Geht das nach Stunden oder nach Art der Tätigkeit?

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Recht x 35.180 Beruf x 14.569 Nebenjob x 862 Nebentätigkeit x 61 Vorschriften x 48 Abeitsrecht x 1

anonym
beantwortet von Janni1979 am 6. Juni 2009 11:06
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Du kannst jeden Nebenjob machen den du willst er darf nur in keinster weise deinen Hauptjob beeinträchtigen also für Mitbewerber arbeiten oder ständig müde auf der Arbeit rum hängen etc. Dein Arbeitgeber mußt immer informieren.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 6. Juni 2009 11:06
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Wann sind Nebentätigkeiten ausnahmsweise unzulässig?

Nebentätigkeiten sind vor allem in den folgenden Fällen unzulässig:

Der Arbeitnehmer wird durch die anstrengende Nebentätigkeit so sehr beansprucht, daß er seinen (Haupt-)Arbeitsvertrag nicht oder nicht ausreichend erfüllen kann, weil er z.B. ständig zu müde ist.
Der Arbeitnehmer macht dem Arbeitgeber durch seine Nebentätigkeit in rechtlich unzulässiger Weise Konkurrenz.
Die Arbeitszeit von Haupt- und Nebenjob übersteigt zusammengerechnet die nach § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) zulässige werktägliche Höchstgrenze von 8 Stunden bzw. von maximal 10 Stunden bei entsprechendem Zeitausgleich.
Die Nebentätigkeit wird während des Erholungsurlaubs, den der Arbeitnehmer in seinem Hauptarbeitsverhältnis nimmt, ausgeübt. Dies verstößt gegen § 8 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz).
Der Arbeitnehmer übt während krankheitsbedingter Abwesenheit eine Nebentätigkeit aus, die den Heilungsprozeß verzögert.
Der Arbeitnehmer ist Angestellter im öffentlichen Dienst; auf das Arbeitsverhältnis ist § 11 BAT (Bundesangestellten-Tarifvertrag) anzuwenden. Dann bedarf jede Nebentätigkeit des Arbeitnehmers gemäß dieser Vorschrift, die auf das Beamtenrecht verweist, der Genehmigung des Arbeitgebers. Entsprechendes gilt für Arbeiter im öffentlichen Dienst

www.hensche.de


miniwo
beantwortet von miniwo am 6. Juni 2009 11:05
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Kommt auf die Art der Tätigkeit an und auch um die Stunden, du sollst dich nicht auslaugen, das du im Hauptjob nicht mehr richtig arbeiten kannst, bzw. übermüdet bist und es soll kein Job sein, der dem Hauptjob Konkurrenz macht.


Praline
beantwortet von Praline am 6. Juni 2009 11:04
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Beides! Anmelden beim Chef - ist wichtig!


bleedingsoul
beantwortet von bleedingsoul am 6. Juni 2009 11:05
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Das musst du immer genehmigen lassen.Immerhin könntest du dich ja in dem andern Job verletzen oder so und dann würde ich das auf den hauptjob auswirken.


Bellator
beantwortet von Bellator am 6. Juni 2009 11:04
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Ein Nebenjob musst du beim Arbeitgeber genehmigen lassen. Die Art ist egal.


Souraya
beantwortet von Souraya am 6. Juni 2009 23:55
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Jede Nebentätig die du zusätzlich zu deinem Vollzeitjob machst, bedarf der Genehmigung deines Arbeitgebers. Ausser du verkaufst auf Trödelmärkten oder Internetauktionen deinen Hausrat.


gruenderlexikon
beantwortet von gruenderlexikon Partner-icon am 6. Juni 2009 13:25
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Im Allgemeinen alles, was nicht rechtswidrig ist und das, wo keine Konkurrenz zur Arbeit deines Chefs entstehen kann. Wenn nur also bei einem Chef arbeitest, und der Rasenmäher verkauft und du jobs im Nebenjob bei eBay und möchtest auch Rasenmäher verkaufen, dann könnte das ein Problem geben.

wie viel du im allgemeinen dazuverdienen darf, hängt auch von deiner derzeitigen Situation ab. Bist du Auszubildender, Student (mit BAföG) oder bist du arbeitslos.

ein paar Ideen für einen Nebenjob kannst du unter http://www.nebenjobidee.de/ finden. Dastehen auch rechtliche Hinweise.


Scorpionin71
beantwortet von Scorpionin71 am 6. Juni 2009 11:10
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Beides ist wichtig. Wenn Du für einen Konkurrenten arbeitest oder zu befürchten ist, daß aufgrund der zusätzlichen Arbeitsstunden (zuviele) Dein Hauptjob darunter leidet (Übermüdung).


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 6. Juni 2009 11:10
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Der Arbeitgeber sollte auf jeden Fall informiert sein,und es darf natürlich keine Konkurrenz-Tätigkeit sein.

Außerdem spielt natürlich auch die Dauer der Nebenbeschäftigung eine Rolle.Haupt-und Nebentätigkeit dürfen die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten.


anonym
beantwortet von michinef am 6. Juni 2009 11:09
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Es ist wichtig, dass durch den Nebenjob die eigentliche Berufstätigkeit nicht eingeschränkt wird. Du darfst also z. B.nicht übermüdet zur Arbeit erscheinen. Unbedingt den Chef informieren!!! Der darf aber nur ablehnen, wenn bei Deinem Job Nachteile zu erwarten sind.


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