Bisher war ich mir sicher, dass das in Strom umgewandelte Sonnenlicht steuerlich unterstützt wird. Nun habe ich von einem Bekannten gehört, dass wenn ich den Strom ins Netz einspeise umsatzsteuerpflichtig werde und sich die Photovoltaikanalge nicht mehr so gut rechnet. Welche Nachteile habe ich denn nun durch den Kauf der Photovoltaikanlage? Muss ich wirklich Steuern zahlen und werde nicht vom Staat finanziell unterstützt?
Du hast keine Nachteile.
Die Umsatzsteuerpflicht kannst Du beantragen oder nicht.
Der Vorteil, wenn Du's beantragst: Du bekommst auch die gezahlte Umsatzsteuer (für die Anschaffung der Anlage) zurück.
Wenn Du dann Rechnungen an den Energieversorger schreibst, berechnest Du die Einspeisevergütung zuzüglich der Umsatzssteuer, die Du wieder ans Finanzamt abführen mußt.
Der Nachteil: alle naselang mußt Du eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

ja du bist mit dem verkauf von strom an das netz einkommensteuerpflichtig! das heist du erziehlst gewinn aus dem verkauf von strom! allerdings kannst du dann auch alle sonstigen aufwendungen steuerlich geltend machen d.h. den kauf der anlage wartung alles was dazugehört um das ding zum laufen zu bringen und am laufen zu halten!
schau mal auf die seite. http://www.solarenergie-sonnenenergie.com/photovoltaik-solaranlage-kaufen.html
Du hast gar keine Nachteile. Du hast halt genau die selben Rechte und Pflichten wie jeder andere Gewebetreibende. Und einen ganz großen Vorteil kriegst Du noch obendrauf, eine 20 Jahre Garantie auf die Einspeisevergütung.
du hast keine Nachteile. Im Gegenteil wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du ja die Kosten für die Anlage steuerlich geltend machen. Dadurch sparst du ja nochmal zusätzlich. Der Strom wird dir ja Brutto vergütet - also inklusive Mehrwertsteuer

Die Infos dazu habe ich mal hier gesammelt: www.klicktipps.de/gewerbe3.php#photovoltaikanlage
Zum Stromverkaufen muss man ein Gewerbe anmelden.
Das nicht umsatzsteuerpflichtig (also als Kleinunternehmer) zu tun, wäre ein grober Fehler, weil man dann die bei der Investition gezahlte USt nicht vom FA erstattet bekäme.
Die Umsatzsteuerpflicht betrifft nur die gewerbliche Tätigkeit dieser Person. Alles andere im privaten Bereich bleibt davon unberührt. Wenn die Person allerdings noch irgendein anderes Gewerbe betreibt, ist das auch USt-pflichtig.
wie von den anderen bereits mitgeteilt hast du keine nachteile. allerdings wird die steuererklärung umfangreicher. umsatzsteuer-voranmeldung während des jahres, umsatzsteuererklärung am ende des jahres, einkommenssteuererklärung mit zusatzblatt gewinn-verlustrechnung, evtl. kassenbuch führen. dabei lernst du so richtig etwas vom steuerrecht. das nervt natürlich was der fiskus so alles wissen will.
Umsatzsteuererklärungen werden nur einmal im Jahr abgegeben. Was Du meinst ist sicher Umsatzsteuer-Voranmeldung, die muss man bei Neuanmeldung eines Gerwerbes (und das muss er anmelden) zuerst monatlich abgeben und erhält dann vom FA nach ca. 18 Monaten die Mitteilung wie in Zukunft verfahren wird. Vierteljährlich oder jährlich, dass ist von der Höhe der Steuer abhängig.
Ah - so eine Mitteilung habe ich bisher noch nicht bekommen....