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Welche Nachteile habe ich, wenn erzeugter Strom durch Photovoltaik ins Netz eingespeist wird?

gefragt von chickenrun33 am 15.09.2008 um 15:28 Uhr

Bisher war ich mir sicher, dass das in Strom umgewandelte Sonnenlicht steuerlich unterstützt wird. Nun habe ich von einem Bekannten gehört, dass wenn ich den Strom ins Netz einspeise umsatzsteuerpflichtig werde und sich die Photovoltaikanalge nicht mehr so gut rechnet. Welche Nachteile habe ich denn nun durch den Kauf der Photovoltaikanlage? Muss ich wirklich Steuern zahlen und werde nicht vom Staat finanziell unterstützt?


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anonym
beantwortet von anjanni am 15. September 2008 15:44
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Du hast keine Nachteile.

Die Umsatzsteuerpflicht kannst Du beantragen oder nicht.

Der Vorteil, wenn Du's beantragst: Du bekommst auch die gezahlte Umsatzsteuer (für die Anschaffung der Anlage) zurück.

Wenn Du dann Rechnungen an den Energieversorger schreibst, berechnest Du die Einspeisevergütung zuzüglich der Umsatzssteuer, die Du wieder ans Finanzamt abführen mußt.

Der Nachteil: alle naselang mußt Du eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 15. September 2008 19:24

Umsatzsteuererklärungen werden nur einmal im Jahr abgegeben. Was Du meinst ist sicher Umsatzsteuer-Voranmeldung, die muss man bei Neuanmeldung eines Gerwerbes (und das muss er anmelden) zuerst monatlich abgeben und erhält dann vom FA nach ca. 18 Monaten die Mitteilung wie in Zukunft verfahren wird. Vierteljährlich oder jährlich, dass ist von der Höhe der Steuer abhängig.

Kommentar von anjanni am 15. September 2008 21:08

Ah - so eine Mitteilung habe ich bisher noch nicht bekommen....


wj2000
beantwortet von wj2000 am 15. September 2008 15:29
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keine eigentlich!


malli
beantwortet von malli am 15. September 2008 15:31
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ja du bist mit dem verkauf von strom an das netz einkommensteuerpflichtig! das heist du erziehlst gewinn aus dem verkauf von strom! allerdings kannst du dann auch alle sonstigen aufwendungen steuerlich geltend machen d.h. den kauf der anlage wartung alles was dazugehört um das ding zum laufen zu bringen und am laufen zu halten!


anonym
beantwortet von 123Konsumopfer am 15. September 2008 15:32
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anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. September 2008 15:34
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Du hast gar keine Nachteile. Du hast halt genau die selben Rechte und Pflichten wie jeder andere Gewebetreibende. Und einen ganz großen Vorteil kriegst Du noch obendrauf, eine 20 Jahre Garantie auf die Einspeisevergütung.


Mismid
beantwortet von Mismid am 15. September 2008 15:54
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du hast keine Nachteile. Im Gegenteil wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du ja die Kosten für die Anlage steuerlich geltend machen. Dadurch sparst du ja nochmal zusätzlich. Der Strom wird dir ja Brutto vergütet - also inklusive Mehrwertsteuer


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 15. September 2008 21:44
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Die Infos dazu habe ich mal hier gesammelt: www.klicktipps.de/gewerbe3.php#photovoltaikanlage

Zum Stromverkaufen muss man ein Gewerbe anmelden.

Das nicht umsatzsteuerpflichtig (also als Kleinunternehmer) zu tun, wäre ein grober Fehler, weil man dann die bei der Investition gezahlte USt nicht vom FA erstattet bekäme.

Die Umsatzsteuerpflicht betrifft nur die gewerbliche Tätigkeit dieser Person. Alles andere im privaten Bereich bleibt davon unberührt. Wenn die Person allerdings noch irgendein anderes Gewerbe betreibt, ist das auch USt-pflichtig.


anonym
beantwortet von xaverhagebute am 16. September 2008 23:04
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wie von den anderen bereits mitgeteilt hast du keine nachteile. allerdings wird die steuererklärung umfangreicher. umsatzsteuer-voranmeldung während des jahres, umsatzsteuererklärung am ende des jahres, einkommenssteuererklärung mit zusatzblatt gewinn-verlustrechnung, evtl. kassenbuch führen. dabei lernst du so richtig etwas vom steuerrecht. das nervt natürlich was der fiskus so alles wissen will.


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