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Welche Möglichkeiten hat man um jemanden zu entmündigen?

gefragt von marokusmarokus am 25.07.2009 um 14:54 Uhr

eine mir bekannte Person, hatte einen Gehirnschlag, kann aber offiziell noch frei handeln und entscheiden, obwohl die Aussenwelt falsch beurteilt wird. Es werden Fehlentscheidungen von dieser Person getroffen. Man scheut den Weg der Entmündigung. Was müsste man tun, falls man sich doch dafür entscheiden sollte? Welche rechtlichen Folgen hätte dieser Schritt noch?


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anonym
beantwortet von Saarland60 am 25. Juli 2009 14:57
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Immer wieder erstaunlich, wie man aus seiner subjektiven Sicht anderen "Fehlentscheidungen" unterstellt.

Vielleicht waren diese Entscheidungen aus der Sicht des Entscheiders völlig korrekt? Und Deine Sicht der Dinge muss nicht zwangsläufig korrekter sein als die der anderen.

Kommentar von 611cfeefe36eb5ef99e5f7490891d1d0smallmarokus am 25. Juli 2009 15:01

Ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, vertraue mir, wenn ich sage, dass es Objektiv gesehen, Fehlentscheidungen sind. Hieran würde man deutlich erkennen, dass die Außenwelt nicht mehr korrekt wahrgenommen und korrekt verarbeitet wird.


soust
beantwortet von soust am 25. Juli 2009 15:00
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Beim Vormundschaftsgericht bekommt man Hinweise, wie der entsprechende Antrag auf Vormundschaft gestellt werden kann. Dann wird es einen Kontrollbesuch bei der betreffenden Person geben, um festzustellen, ob bei ihr ein Realitätsverlust o.Ä. vorliegt. Wenn das Ergebnis vorliegt, entscheidet ein/e Richter/in über den Antrag.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 26. Juli 2009 11:44
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Es gibt keine Entmündigung mehr in Deutschland. Gott sei dank, denn damit wurde oftmals gegen den Willen der Betroffenen gehandelt. Es gibt nur noch die Betreuungen. Diese wird beim Vormundschaftsgericht beantragt. Der zuständige Richter überprüft den Sachverhalt, indem er mit den Ärzten und vor allem mit dem Betroffenen selbst redet. Nur wenn der Richter entscheidet, dass eine Betreuung angemessen wäre, so wird diese auch bestellt. Diese Betreuung umfasst aber nicht grundsätzlich alle Aufgabengebiete, so das eine vollständige Entmündigung ausgeschlossen wird. Aufgabengebiete unterteilen sich ua in: Vermögensfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, postalische Angelegenheiten.

Eine Unterbringung eines Betreuten, gegen seinen Willen ist grundsätzlich nicht mehr ohne Genehmigung des Amtsrichters möglich, eine Wohnungskündigung ebenfalls nicht, auch für medizinische Eingriffe, die Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen darstellen, wird eine Genehmigung gebraucht.

NUr weil jemand Entscheidungen fällt, die in den Augen der anderen nicht in Ordnung sind, sei es, dass er sein Geld verpulvert etc, oder seine Immobilien verauft, wird allerdings keine Betreuung gewährt, denn das liegt immernoch im Recht des Betroffenen selbst.

Kommentar von tanni67 am 26. Juli 2009 14:15

Danke, für Deinen Beitrag, den kann ich nur unterstützen! Im Rahmen der stationären Altenpflege habe ich oft mit solchen Fällen zu tun. Da wird leider immer noch von 'Entmündigung' gesprochen, obwohl diese Praxis abgeschafft sein sollte. Die zuständigen Richter des Vormundschaftsgerichtes schöpfen ihre Möglichkeiten in Bezug z.B. auf die Förderung von Mobilität durch die Pflegekräfte nicht voll aus und ordnen viel zu oft (missbräuchlich) Freiheitsentziehende Maßnahmen an. Und einigen Betreuern wird im Umgang mit ihren Betreuten zu viel Freiheit und zu wenig Kontrolle entgegen gebracht. Pflegekräfte wissen häufig nicht Bescheid über das Betreuungsrecht und die richterlichen Bescheide sind im Detail nicht bekannt!


anonym
beantwortet von erdmann77 am 25. Juli 2009 14:58
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es ist schwer das kann nur der amtsarzt für 24 stunden denn mit einweisung und denn der richter entscheiden oftmals bekommt der klient denn einen beistandt vom amtsgericht also einfach ist es nicht


anonym
beantwortet von chicaBlue am 25. Juli 2009 14:59
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du,bzw. deine Frau stellen einen Antrag beim Amtsgericht auf Betreuung der Person. Laßt euch als Betreuer einsetzen


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 25. Juli 2009 15:03
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mit soetwas sollten man sehr vorsichtig sein!Ein Schlaganfall KANN eine zeitweise Verwirrung hervorrufen,da kann eine Teilbetreuung eingerichtet werden.Wird zum Glück vom Gericht und Ärzten entschieden NICHT von Angehörigen!!!!

Kommentar von 611cfeefe36eb5ef99e5f7490891d1d0smallmarokus am 25. Juli 2009 15:06

Genau genommen mehrere. Der letzte war 4 Jahre her, im Alter von jetzt glaube 69. Es ist keine Verbesserung absehbar.


anonym
beantwortet von pxker am 25. Juli 2009 15:04
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Das ganze nennt sich Betreuung. Wende Dich an das zuständiger Amtsgericht und da an den Rechtspfleger für Betreungsfragen. In dieser Sache kann dann eine Betreuung für unterschiedlich Lebensbereiche angeregt und letztlich durch das Gericht festgestellt werden. Von dort wird dann ein Betreuer eingesetzt.


eddali
beantwortet von eddali am 25. Juli 2009 14:57
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Das ist eine durchaus schwierige Frage. 1. mit dem behandelnden Arzt über das problem sprechen, können aber nur die direkten Angehörigen.

Kommentar von 611cfeefe36eb5ef99e5f7490891d1d0smallmarokus am 25. Juli 2009 14:57

Sagen wir es mal so, der Vater meiner Frau.


Oubyi
beantwortet von Oubyi am 25. Juli 2009 14:57
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Entmündigung gibt es nicht mehr.
Frage da am besten Fachleute. Ich denke über das Vormundschaftsgericht wirst Du Hilfe bekommen.


Podencotina
beantwortet von Podencotina am 25. Juli 2009 15:00
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Wende Dich mal ans Vormundschaftsgericht mit der Frage. Und mache Dich schon mal schlau, ob sich ein Familienmitglied bereit erklärt, in Zukunft die Amtsvormundschaft zu übernehmen. Das bedeutet, sämtliche Finanzen etc. müssen von dieser Person dann geregelt werden - und alles schön nachvollziehbar aufgeschrieben.


anonym
beantwortet von apanatchi2009 am 25. Juli 2009 15:02
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Zu erst muss man dies bei Geicht beantragen dazu bekommt man ein Formular was ausgefüllt und begründet werden muss. Dann werden Ärzte hinzugezogen sowie der Betroffene Erst dann kann der Richter/in entscheiden ob das wirklich Notwendig ist


anonym
beantwortet von Jesus am 26. Juli 2009 12:31
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Es ist immer gefährlich jemandem Fehlentscheidungen oder Geisteskrankheiten unterzujubeln. In vielen Fällen kommt oft zum Vorschein, dass der "Kläger" am Schluss der eigentliche Trottel ist und nicht der grundlos bestrafte. Kleines Beispiel.. als ich ein Buch über die Abschaffung des Geldes geschrieben habe nannte man mich auch einen Trottel. Ich sehe das allerdings anders.. IHR alle seid Trottel die Ihr ans Geld glaubt und gehört allesamt entmündigt. Liebe Grüsse Jesus http://freenet-homepage.de/airpower/


ratznase51
beantwortet von ratznase51 am 1. August 2009 13:34
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Alle haben recht, es gibt keine Entmündigung mehr.Die Angehörigen können beim Amtsgericht einen Antrag auf einen Betreuer stellen. Der hat nicht automatisch eine Betreuung für alles sondern es wird geregelt wo für die Betreuung sein soll z.B. Betreung für die Geldangelegenheiten, für die Gesundheit u.s.w. Sie sind sozusagen der Vormund und bestimmen dann für den Betroffenen, sofern er es nicht mehr selber kann.Ein Richter spricht mit dem Betroffenen und entscheidet dann. Das ein Angehöriger die Betreung (Vormundschaft) übernimmt, davon würde ich abraten. 1. Die Angehörigen haben nicht die Ahnung die ein Betreuer vom Betreuungsverein hat. 2. Gerade wenn ein zu Betreuender noch halbwegs klar ist steht man als Angehöriger immer in der Schusslinie, z.B. hat ein Angehöriger die Betreuung in Gedangelegenheiten wird von dem zu Betreuenden leicht unterstellt das man sich persöhnlich bereichern will. Den Menschen fehlt oft der Blick für die Realität was bestimmte Sachen (Heim,Hilfsmittel u.s.w.)kosten und sie meinen dann das man sie absichtlich kurz hält, obwohl es nicht stimmt. So kommt es oft vor,daß die Familie sich entzeit oder es grossen Streit deshalb gib. Glaub mir es ist besser ein Fremder übernimmt die Betreung!


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