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Welche Möglichkeiten hat man als Käufer, wenn die Ware einen Sachmangel hat?

gefragt von DirkJan am 26.12.2007 um 11:14 Uhr

Wie muss ich dabei vorgehen?


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 26. Dezember 2007 11:18
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Na, du hast das Recht, zu "wandeln" oder zu "mindern". Das heißt, du kannst einen Preisabschlag verlangen (mindern) oder den Kauf rückgängig machen (wandeln); natürlich gegen Erstattung der Kosten. Formal bekommst du allerdings nur den Restwert zurück, wenn du die sache länger benutzt hast.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 27. Dezember 2007 22:30

Das war der Rechtszustand bis zum 31.12.2001.


anonym
beantwortet von breitling am 26. Dezember 2007 11:18
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In Betracht kommen folgende Rechte:

· Nacherfüllung,

· Rücktritt vom Kaufvertrag,

· Minderung des Kaufpreises,

· Schadensersatz

· Aufwendungsersatz.

Vgl. § 437 BGB.

http://www.wdr.de/tv/ardrecht


Castor
beantwortet von Castor am 26. Dezember 2007 11:22
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Rückgabefrist? Wenn der Mangel von Anfang an besteht, z.B. bei Materialfehlern o.ä. dann greift doch die gesetzliche Gewährleistung, die immer zwei Jahre beträgt. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer beweisen, dass es sich nicht um einen ursprünglichen Fehler handelt, danach ist der Käufer in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Ansprechpartner ist immer zuerst der Verkäufer bzw. Händler, dem Zeit und Chance zum Ausbessern und Reparieren des Fehlers gegeben werden muss, erst dann besteht die Möglichkeit einer Ersatzware, bzw., wenn's gar nicht geht, der Rückforderung des Kaufpreises abzüglich des Nutzwertes, den man bisher aus der Ware gezogen hat. Bei Käufen über das Internet oder Telefon, Katalog usw. greift das Fernabsatzgesetz, nachdem man die Ware (ausgenommen Lebensmittel, geöffnete CDs u.ä.) innerhalb von 14 Tagen OHNE Begründung zurückschicken kann. Die Ware sollte dabei aber nur so benutzt und ausprobiert worden sein, wie es auch in einem Laden möglich gewesen wäre.


Marabello
beantwortet von Marabello am 26. Dezember 2007 11:15
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Umtauschen oder innerhalb der Rückgabefrist die Ware wieder zurückgeben!

Kommentar von Regenmacher am 26. Dezember 2007 11:58

Was ist die Rückgabefrist beim Ladenkauf? So etwas gibt es nicht. Es gibt die gesetzliche Gewährleistung, die so etwas regelt, aber keine Rückgabefrist, die versäumt werden kann.

Darum, wenn du keine Ahnung hast, dann unterlasse das Antworten.

Kommentar von Simple_avatar10smallMarabello am 26. Dezember 2007 19:50

Wer da keine Ahnung hat sei mal dahingestellt. Wenn ich mir im Geschäft ein Gerät kaufe, kann ich es auch innerhalb 14 Tage zurückgeben!

Kommentar von Simple_avatar2smallAndylu am 26. Dezember 2007 12:36

Umtauschen = Ware in Ordnung, gefällt mir aber nicht! Rückgabefrist = wenn ich Dir sage, " bis zum 31.12.2007 musst Du mir das Geeld zurückgeben, das ich Dir geliehen habe!" Das trifft hier beides n i c h t zu! Hier geht es um die gesetzliche Gewährleistung!!!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 26. Dezember 2007 12:47
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Die von Knowledge erwähnten Minderung und Wandlung sind sicher die letzten Möglichkeiten, aber vorher musst Du, je nach Produkt, dem Verkäufer auch noch die Chance zur Nachbesserung geben.





anonym
beantwortet von Eddy21 am 27. Dezember 2007 08:29
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Der Verkäufer, der Handwerker hat das Recht den Mangel dreimal zu beheben ! Wird der Mangel nicht beseitigt besteht das Recht auf Wandlung,Rückerstattung des Kaufpreises !

Das gilt allerdings nicht in Gaststätten wenn man das Essen reklamiert ! Das gab es früher tatsächlich ! Da verspeiste jemand 2/3 der Mahlzeit und reklamierte dann, bekam das Gericht erneut !




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