Welche Rechte habe ich? Gibt es hierzu Urteile? Wer hat bereits Erfahrung hiermit??
Wenn die Versicherung ihren Beitrag erhöht hat man ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch wenn man längerfristige Verträge hat. Ansonsten so wie Nopel2601 geschrieben hat.
Sofern die Wiederspruchsfrist abgelaufen ist, kannst du nur zum nächsten Termin wie vereinbart kündigen. Meist ist dass ein Jahr. Oder, falls es eine ist, wo die bei Schaden bezahlen müssen, verursache doch Kosten, dann kündigen die meist selber ;-) (War ein Spass, keine Aufforderung zum Versicherungsbetrug). Müsste aber echt im Vertrag stehen, wann man rauskommt und daran halten die sich leider auch. Kommt immer auf die Art der VErsicherung an. Wenn du zum Bsp. eine Hausrat hast und ziehst aus, oder brauchst die nicht mehr weil woanders mit einziehst, dann lassen die einen auch sofort raus.
Kabark am 27. April 2007 11:49 Bei z.B. Lebensversicherungen kann man zu jeder Beitragsfälligkeit raus. Krankenversicherungen jährlich kündbar (meist 2-jährige Bindung bei Abschluß), Sachversicherungen 3 Monate zum Ablauf (im Schadenfall sofortige Kündbarkeit beiderseits). Bei einer Hausratversicherung ist ein Umzug kein Kündigungsgrund, denn diese "zieht mit".
Um welche Versicherung geht es und warum willst du raus?
genau die Erhöhung hatte ich vergessen, aber glaube da hat man auch ne Frist, ansonsten gilt es als akzeptiert.
Kommt sehr auf den Grund der Erhöhung an.