Auf der Gemeinschaftsfläche der Anlage hat ein Pächter ein Baumhaus errichtet. Dieses wurde ihm schriftlich vom Vorstand untersagt und er wurde zum Rückbau aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der Pächter bisher nicht nach. Nun soll er erneut dazu aufgefordert werden und die Möglichkeit des Rückbaues im Zuge der Ersatzvornahme soll ihm angekündigt werden. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es dazu?

Da dabei wohl keine Gesetze verletzt wurden, kann der Verein mit den in der Satzung festgelegten Mitteln agieren. Schlimmstenfalls bis hin zum Vereinsausschlusverfahren.
Was der verein nicht darf, wäre ohne Einwilligung, sich am Eigentum des Mitglieds zu vergreifen. Was spricht dagegen, sein Baumhaus zu dulden?
Ich würde sagen, der Verein schreiben den betreffenden nochmals an, setzt ihm eine Frist, baut dann selbst ab und kündigt seine Mitgliedschaft.
Na klar. Selbst abbauen wollen wir dann schon. Uns geht es allerdings um die Kosten, welche uns als Verein dadurch entstehen. Es muss ja nicht nur abgebaut, sondern auch entsorgt werden!
Indy72 am 19. Februar 2008 09:08 Das wäre Sachbeschädigung!
Eine Sachbeschädigung ist das auf keinen Fall. Es handelt sich um befriedetes Gelände und er wurde zum Abbau schon aufgefordert. Der Verein darf hier von seinem Hausrecht Gebrauch machen und das Ding abbauen.