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Welche Möglichkeiten habe ich innerhalb des Kleingarten eine Ersatzvornahme bei einem Gartenfreund zu machen?

gefragt von gartenfreund62gartenfreund62 am 19.02.2008 um 8:07 Uhr

Auf der Gemeinschaftsfläche der Anlage hat ein Pächter ein Baumhaus errichtet. Dieses wurde ihm schriftlich vom Vorstand untersagt und er wurde zum Rückbau aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der Pächter bisher nicht nach. Nun soll er erneut dazu aufgefordert werden und die Möglichkeit des Rückbaues im Zuge der Ersatzvornahme soll ihm angekündigt werden. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es dazu?

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recht x 35.341 kgv x 7 gemeinschaftsflaeche x 1 ersatzvornahme x 1

Indy72
beantwortet von Indy72 am 19. Februar 2008 09:09
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Da dabei wohl keine Gesetze verletzt wurden, kann der Verein mit den in der Satzung festgelegten Mitteln agieren. Schlimmstenfalls bis hin zum Vereinsausschlusverfahren.

Was der verein nicht darf, wäre ohne Einwilligung, sich am Eigentum des Mitglieds zu vergreifen. Was spricht dagegen, sein Baumhaus zu dulden?


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 19. Februar 2008 08:09
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Ich würde sagen, der Verein schreiben den betreffenden nochmals an, setzt ihm eine Frist, baut dann selbst ab und kündigt seine Mitgliedschaft.

Kommentar von Simple_avatar4smallgartenfreund62 am 19. Februar 2008 08:13

Na klar. Selbst abbauen wollen wir dann schon. Uns geht es allerdings um die Kosten, welche uns als Verein dadurch entstehen. Es muss ja nicht nur abgebaut, sondern auch entsorgt werden!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Februar 2008 09:08

Das wäre Sachbeschädigung!

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 19. Februar 2008 16:34

Eine Sachbeschädigung ist das auf keinen Fall. Es handelt sich um befriedetes Gelände und er wurde zum Abbau schon aufgefordert. Der Verein darf hier von seinem Hausrecht Gebrauch machen und das Ding abbauen.



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