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Welche Möglichkeiten hab ich, wenn Strom und Wasserversorgung eingestellt wird?

gefragt von Fellnase am 07.08.2008 um 14:44 Uhr

Hallo

Wir sind vor 2 Monaten in ein Mehrfamilienhaus gezogen mit 24 Parteien. In diesem Haus gibt es einige Mängel, die, wie uns gesagt wurde, behoben werden sollen. Wie wir im nachhinein erfahren haben wird das schon seit 5 Jahren gemacht ( defekte Klingelanlage, defekte Haustür).

Aber der Hammer kommt erst noch:

Unser Vermieter hat seit längerem an die Stadtwerke keine Zahlungen mehr geleistet für Strom und Wasser!!! Nun wird am 03.09.08 Strom und Wasser abgestellt und durch den Einbau eines Zählers mit integrierter Zapfstelle soll aus Hygienegründen der Grundbedarf gedeckt werden. Ich habe nicht vor mir das bieten zu lassen! Kann ich die Miete kürzen und wenn ja wieviel %?


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DerTroll
beantwortet von DerTroll am 7. August 2008 14:48
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Allerdings kannst du die Miete kürzen. Und da das ja nicht nur irgendwelche Mängel sind, sondern der Vermiter mit einer solchen Dreistigkeit herangeht, würde ich die Miete einfach mal spontan um 80% reduzieren. Klar wird das dem Vermieter nicht gefallen, aber wenn er das nicht akzeptiert, ist er gezwungen, das vor Gericht zu regeln und das endet meist in einem Vergleich der Art "So starkt darf die Miete nicht gemildert werden, sondern nur um vielleicht 40%. Aber im Gegenzug muß der Vemieter innerhalb einer bestimmten Zeit, alle Mängel beseitigen und dies dem Gericht nachweisen"


anonym
beantwortet von Mietnormade am 7. August 2008 14:51
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Keine Wasser und Stromversorgung 100%


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. August 2008 14:56
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das alles dürfte schon den Grund einer fristlosen Kündigung ausmachen, da so eine Wohnung nun beim besten Willen unter völlig normalen Umständen nicht bewohnbar ist..


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 7. August 2008 14:59
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Die Wohnung muss bewohnbar bleiben lt. BGB, dafür hat der Vermieter zu sorgen. Versuch mal über das Amtsgericht ein einstweiliges Anordnungsverfahren gegen den Vermieter zur Zahlung der Forderungen des Versorgungsunternehmens zu erwirken. Die können ja gern dem Vermieter den Hahn abdrehen, aber nicht euch.


anonym
beantwortet von monijoll am 7. August 2008 15:13
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Hallo, Mein Sohn hat vor Jahren das selbe erlebt. Er musste dann quasi seine Stromkarte vorher aufladen. Der Tarif war allerdings um einiges teurer. Deshalb auf jedenfall Miete kürzen. Das Wasser durften sie damals aber nicht abstellen. Ist aber schon ein paar Jahre her. lg moni


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