Es dreht sich hierbei nicht um eine geheime Aktion, sondern die Gespräche mit Kunden sollten jeweils in einer wav-Datei o. ä. gespeichert werden.

ohne einverstanden des kunden ist so eine aktion nicht erlaubt

wenn du über VoIP telefonierst also per internet und PC kannst du einfach das gespräch mit einen desktop recorder mitzeichnen lassen
Muss der Gesprächspartner auf der anderen Seite dann auch über VoIP verfügen?
lukoto am 17. September 2009 11:04 nein...du rufst nur über das internet auf irgendeine Telefonnummer an...dh er muss nicht und er merkt es auch nicht dass du das hast
Wird bei dem Angerufenen dann meine Telefonnummer angezeigt oder kann man das bewerkstelligen?
lukoto am 17. September 2009 11:06 ist zu bewerkstelligen und ist auch besser so weil die meisten VoIP anbieter 0180 nummern verteilen und das nie gut aussieht...kannst aber unterdrückt anrufen...

in Anlehnung an das Gesetz weise ich darauf hin :
Diese Art Gespräch darfst du nur unter Notwehr oder nach Erlaubnis des Dritten mitschneiden.!!
Technischerseits gibt es Hard oder Softwarelösungen... z.b.
http://www.007shop.de/ und solche Anbieter.
Auf den Einsatzzweck und die preisspanne, welche du bereit wärst zu investieren kommt es an...
Anrufbeantworter - Gesprächsmittschnitt, aber informiere Deine Kunden vorher und frag ob sie einverstanden sind
Beide Seiten müssen damit einverstanden sein und die Möglichkeit haben dies abzulehnen

ich weiß nicht ob das überhaupt gestzlich erlaubt ist
(Datenschutz)
bei sony ericsson geräten geht das, du musst wenn die jeweilige person aufhebt mehr und dann aufzeichnen drücken
dh
man macht sich strafbar